A1-Bescheinigung 2025: Pflicht und Risiken für Arbeitgeber Wer Mitarbeiter ins EU-Ausland, in die Schweiz oder nach UK entsendet, braucht eine A1-Bescheinigung. Seit 2025 ist der elektronische Antrag Pflicht – fehlende Nachweise können Bußgelder in Tausenderhöhe nach sich ziehen. Erfahre, was Arbeitgeber jetzt wissen müssen.
Die A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das im Rahmen des Sozialversicherungsrechts zeigt, dass ein Arbeitnehmer weiterhin den Vorschriften seines Heimatlandes unterliegt, wenn er zeitweise in einem anderen Staat der EU, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich arbeitet. Sie verhindert doppelte Sozialversicherungsbeiträge und klärt, welches Sozialversicherungsrecht gilt.
Rechtliche Grundlage bilden die EU-Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2011, sowie das deutsche SGB IV.
Ja. Arbeitgeber müssen eine A1-Bescheinigung beantragen, wenn Arbeitnehmer vorübergehend im Ausland tätig sind. Dazu zählen:
Dabei ist die Verpflichtung unabhängig von der Dauer – eine sogenannte Bagatellgrenze existiert nicht.
Seit dem 01.01.2025 ist das elektronische Antragsverfahren für alle Personenkreise gesetzlich vorgeschrieben. Papieranträge sind grundsätzlich unzulässig, außer in Sonderfällen bei Sozialversicherungsabkommen.
Wichtigste Angaben umfassen:
Diese Angaben legt die zuständige deutsche Stelle fest – je nach Versicherungssituation (gesetzlich, privat, berufsständisch) sind Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) zuständig.
Arbeitnehmer, die temporär im Ausland tätig sind (Entsendung, Anteilstätigkeit, Geschäftsreisen), müssen die A1-Bescheinigung mit sich führen und auf Verlangen der Behörden vorlegen.
Bei kurzfristigen Einsätzen (bis 7 Kalendertage) kann alternativ die Antragsbestätigung mitgeführt werden – das reicht häufig aus, bis das offizielle Dokument vorliegt.
Die Konsequenzen variieren je nach Land, sind jedoch häufig:
Je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes können auch höhere Strafen oder zusätzliche steuerliche Konsequenzen folgen.
Die A1-Bescheinigung ist ein unverzichtbares Instrument für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zeitweise im EU/EWR-Raum, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich einsetzen. Sie schützt vor doppelter Sozialversicherungsabgabe, sichert die Rechtslage und verhindert finanzielle Risiken. Arbeitnehmer müssen das Dokument mitführen – und Arbeitgeber sollten die aktuelle Rechtslage kennen:
Wer diese Regeln beachtet, minimiert Haftungsrisiken und bewahrt sich vor unerwarteten Kosten.