Vaterschaftsurlaub in 2026: Aktueller Stand in Deutschland, EU-Vorgaben und Praxis-Tipps für Arbeitgeber

January 6, 2026

Viele Familien wünschen sich direkt nach der Geburt mehr gemeinsame Zeit – und viele EU-Länder haben dafür längst klare Regelungen. In Deutschland wird seit Jahren über eine bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil(„Familienstartzeit“, teils auch „Vaterschaftsurlaub“ genannt) diskutiert. Stand Anfang 2026 gilt: Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine solche bezahlte Freistellung besteht in Deutschland weiterhin nicht – Unternehmen können aber freiwillig familienfreundliche Lösungen schaffen.

1) Deutschland: Welche Möglichkeiten gibt es 2026 tatsächlich?

Kein eigener gesetzlicher „Vaterschaftsurlaub“ in der Privatwirtschaft

In Deutschland gibt es (noch) keinen separaten gesetzlichen Anspruch auf 10 Tage bezahlte Freistellung direkt nach der Geburt für Väter bzw. zweite Elternteile in der Privatwirtschaft.  

Was stattdessen genutzt wird

a) Elternzeit
Elternzeit bleibt der zentrale Weg, um nach der Geburt Zeit zu nehmen. Sie ist rechtlich geregelt; die finanzielle Absicherung läuft i.d.R. über Elterngeld (nicht über volle Lohnfortzahlung). (Allgemeiner Überblick: BMFSFJ/öffentliche Stellen; Details hängen vom Einzelfall ab.)  

b) Urlaub / Sonderurlaub / Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung
Praktisch lösen viele Arbeitgeber die ersten Tage über Urlaub, tarifliche Sonderregelungen oder freiwillige bezahlte Freistellung.

c) Freiwillige Arbeitgeberleistung („Family Leave“)
Immer mehr Unternehmen bieten (auch 2026) eigene Programme an – als Benefit und Employer-Branding-Hebel, unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht.

2) EU-Vorgaben: Was verlangt die Work-Life-Balance-Richtlinie?

Die EU-Work-Life-Balance-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1158) sieht als Mindeststandard u. a. vor, dass Väter bzw. gleichgestellte zweite Elternteile mindestens 10 Arbeitstage rund um die Geburt erhalten sollen – bezahlt mindestens auf dem Niveau der nationalen Krankengeldregelungen.  

Für Deutschland ist wichtig: Die EU-Kommission hat wegen unvollständiger Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (Einleitung: 20. September 2022).  

Gleichzeitig wird in EU-Analysen diskutiert, dass Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht zu einem eigenständigen „paternity leave“ abweichen können, wenn bereits umfassende Regelungen zu Elternurlaub/Elterngeld existieren – das ist ein Grund, warum die Lage politisch/gesetzgeberisch in Deutschland komplex bleibt.  

Praxis-Fazit 2026: EU-Druck und politische Debatte bleiben, aber Unternehmen sollten aktuell nicht davon ausgehen, dass eine „Familienstartzeit“ bereits gilt oder sicher in einem fixen Monat 2026 startet.  

3) Internationaler Vergleich: Frankreich (amtlicher Stand)

Frankreich ist ein gutes Referenzmodell, weil dort die Zeit nach der Geburt klar strukturiert ist:

  • 3 Tage „congé de naissance“ (Geburtsurlaub)
  • Danach paternity leave, mit einer verpflichtenden Phase von 4 Kalendertagen, die unmittelbar an den Geburtsurlaub anschließt
  • Gesamtdauer der paternity leave: 25 Kalendertage (bei Mehrlingsgeburt: 32 Kalendertage)  

Damit ist Frankreich (weiterhin) deutlich konkreter geregelt als Deutschland – und zeigt, dass verlässliche, kurze Freistellungsmodelle organisatorisch handhabbar sind.

4) Was bedeutet das 2026 für Arbeitgeber in Deutschland?

Auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt es sich, einen klaren Standardprozess zu etablieren – weil Geburten planbar sind (ET) und kurzfristige Abwesenheiten trotzdem sauber laufen müssen.

Empfehlung: 4 Bausteine, die 2026 sofort funktionieren

  1. Interne Policy festlegen (freiwillig)

- z. B. 5–10 Arbeitstage bezahlt für den zweiten Elternteil, nutzbar rund um die Geburt

- klare Definition: Anspruchsberechtigte, Nachweis, Frist/Info an HR, Kombination mit Urlaub/Elternzeit

  1. Vertretungs- und Übergabeprozess standardisieren

- Checkliste für Team-Leads (Übergabe, Stellvertretung, kritische Termine)

  1. Payroll-/HR-Abläufe vorbereiten

- saubere Abbildung als bezahlte Freistellung/sonstiger Sonderfall in Lohn & Zeitwirtschaft (Reporting, Abwesenheitscodes)

  1. Kommunikation & Kultur

- Führungskräfte briefen (Signal: Inanspruchnahme ist erwünscht, keine Karrierebremse)

5) Ausblick 2026

Die Diskussion um eine gesetzliche „Familienstartzeit“ ist in Deutschland weiterhin präsent, auch vor dem Hintergrund der EU-Vorgaben und des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens.  
Stand Anfang 2026 sollten Unternehmen jedoch mit dem arbeiten, was rechtssicher verfügbar ist: Elternzeit/Elterngeld, Urlaub/Sonderregelungen – und vor allem freiwillige, klar geregelte Benefits, die Familien sofort helfen und die Arbeitgeberattraktivität messbar steigern.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.