Im Jahr 2025 stehen in vielen Ländern Europas weiterhin Änderungen beim Vaterschaftsurlaub an, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und die aktive Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung zu fördern. In Deutschland bleibt die Umsetzung der EU-Vorgaben jedoch ausstehend. Dieser Artikel beleuchtet den aktuellen Stand, die geplanten Neuerungen und deren potenzielle Auswirkungen für Familien und Arbeitgeber.
Aktueller Stand
Die EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fordert seit 2019 einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Arbeitstagen für Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile direkt nach der Geburt eines Kindes. In Deutschland sollte die sogenannte Familienstartzeit ursprünglich 2024 eingeführt werden, doch die Umsetzung verzögerte sich – unter anderem aufgrund politischer Uneinigkeit und der bevorstehenden Bundestagswahl 2025.
Derzeit können Väter in Deutschland nur auf folgende Optionen zurückgreifen:
Ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung direkt nach Geburt besteht derzeit nicht.
Internationaler Vergleich: Frankreich als Vorreiter
In Frankreich wurde 2021 ein reformiertes Modell eingeführt:
Dieses Modell dient oft als Referenz in der EU-Diskussion zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Geplante Regelungen in Deutschland: Familienstartzeit
Die Ampel-Regierung sieht im Koalitionsvertrag 2021–2025 eine zweiwöchige bezahlte Freistellung nach Geburt vor. Die sogenannte Familienstartzeit soll gesetzlich im Mutterschutzgesetz verankert werden und folgende Merkmale aufweisen:
Trotz Ankündigung von Familienministerin Lisa Paus, die Regelung 2024 einzuführen, wurde die Frist verpasst. Die EU-Kommission leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Eine Umsetzung nach der Bundestagswahl 2025 gilt jedoch als wahrscheinlich. Parteien wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen die Maßnahme aktiv, während CDU/CSU sie vorsichtiger bewerten, aber ebenfalls familienpolitische Verbesserungen anstreben.
Förderung der Geschlechtergleichstellung
Die EU-Richtlinie und der deutsche Gesetzentwurf verfolgen explizit gleichstellungspolitische Ziele. Ein bezahlter Vaterschaftsurlaub soll:
Während die EU mindestens eine Zahlung auf Krankengeldniveau fordert, strebt Deutschland mit der Familienstartzeit eine volle Lohnfortzahlung an – um finanzielle Hürden abzubauen und die tatsächliche Inanspruchnahme zu erhöhen.
Was Arbeitgeber wissen sollten
Auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, empfiehlt es sich für Unternehmen, sich frühzeitig vorzubereiten:
Tipp: Unternehmen wie SAP setzen bereits heute freiwillige Modelle um und bieten bezahlte Freistellung nach Geburt – ein klarer Wettbewerbsvorteil im Employer Branding.
Herausforderungen und Chancen
Herausforderungen:
Chancen:
Fazit
Die Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs ist in Deutschland überfällig – und durch die EU-Richtlinie verbindlich. Die geplante Familienstartzeit kann 2025 zu einem echten Fortschritt führen: für Familien, Gleichstellung und moderne Arbeitskulturen. Arbeitgeber sollten sich bereits jetzt auf die kommenden Regelungen einstellen, um die Chancen aktiv zu nutzen. Frankreich zeigt, dass ein solches Modell nicht nur realistisch, sondern gesellschaftlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.