Published on:
1.9.2025

Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer: Berechnung, Lohnabrechnung und arbeitsrechtliche Voraussetzungen

Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber müssen nicht nur die gesetzlichen Mindestvorgaben kennen, sondern auch wissen, wie sich der Urlaub bei Teilzeit, Neueintritt oder Austritt berechnet, ob eine Auszahlung möglich ist und wann Urlaubsansprüche verfallen.

Gesetzliche Grundlagen zum Urlaubsanspruch

Die Basis bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):

Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Arbeitstage pro Woche:

👉 Grundregel: Urlaubstage = (gesetzlicher Mindesturlaub ÷ 6) × tatsächliche Arbeitstage pro Woche

Besonderheiten bei Ein- und Austritt während des Jahres

Reduzierung der Arbeitstage (z. B. Wechsel in Teilzeit)

Wechselt ein Arbeitnehmer von Vollzeit in Teilzeit, wird der Urlaubsanspruch anteilig neu berechnet. Maßgeblich ist die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage, nicht die Stundenzahl.

Beispiel: Ein Mitarbeiter mit 30 Urlaubstagen bei einer 5-Tage-Woche reduziert auf eine 3-Tage-Woche. Der Urlaubsanspruch beträgt dann: 30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage.

Urlaubsanspruch in der Lohnabrechnung

Verfall und Übertragung von Urlaub

Was Arbeitgeber beachten müssen

Fazit:

Der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und den vertraglichen Vereinbarungen. Arbeitgeber müssen den Anspruch korrekt berechnen, in der Lohnabrechnung transparent darstellen und Arbeitnehmer aktiv über Verfallfristen informieren. Eine Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt.

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