Urlaubsanspruch bei Mutterschutz: Was gilt vor, während und nach der Schutzfrist?

January 9, 2026

Beim Mutterschutz bestehen oft Unsicherheiten rund um den Urlaubsanspruch. Entsteht Urlaub weiter? Darf der Arbeitgeber kürzen? Und was passiert mit Resturlaub vor und nach der Schutzfrist? Der Beitrag klärt, welche Regeln vor, während und nach dem Mutterschutz gelten – und warum eine Verwechslung mit der Elternzeit teuer werden kann.

Entsteht während des Mutterschutzes Urlaubsanspruch?

Ja. Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen gilt die Zeit als Beschäftigungszeit, weshalb der volle Urlaubsanspruch uneingeschränkt weiter entsteht (§ 24 MuSchG).

Der Mutterschutz ist rechtlich keine Elternzeit und darf deshalb nicht zur Kürzung des Urlaubs herangezogen werden.

Wie lange dauert der Mutterschutz?

  • 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
  • 8 Wochen nach der Geburt
  • 12 Wochen nach Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie bei Behinderung des Kindes

Darf der Arbeitgeber den Urlaub kürzen?

Nein. Im Gegensatz zur Elternzeit besteht beim Mutterschutz kein Kürzungsrecht. Jede Kürzung wäre unwirksam und führt zu Nachgewährungs- oder Zahlungsansprüchen.

Was passiert mit Resturlaub vor dem Mutterschutz?

Nicht genommener Urlaub aus der Zeit vor Beginn des Mutterschutzes:

  • verfällt nicht
  • kann nach Rückkehr aus Mutterschutz oder anschließender Elternzeit genommen werden
  • darf erst am Ende des folgenden Urlaubsjahres verfallen

Was gilt bei Kündigung nach dem Mutterschutz?

Wird das Arbeitsverhältnis nach dem Mutterschutz beendet, muss der nicht genommene Urlaub ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Typische Fehler von Arbeitgebern

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Fazit für Arbeitgeber

Der Mutterschutz schützt nicht nur die Gesundheit – sondern auch den vollen Urlaubsanspruch. Wer hier kürzt oder falsch verrechnet, riskiert Nachzahlungen und rechtliche Auseinandersetzungen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.