Published on:
27.8.2025

Umzugskostenzuschuss für Arbeitnehmer: Regeln, steuerfreie Höchstbeträge und Abbildung in der Lohnabrechnung

Der Umzugskostenzuschuss für Arbeitnehmer ist für viele Arbeitgeber ein wirkungsvolles Instrument, um Mitarbeitende bei einem berufsbedingten Umzug zu unterstützen – steuerbegünstigt und motivierend. Aber wann ist er steuerfrei, welche Höhe ist zulässig und wie wird er korrekt in der Lohnabrechnung dargestellt? Dieser SEO-optimierte Artikel liefert Antworten, klare Orientierung und praxisnahe Tipps.

1. Wann ist ein Umzug beruflich veranlasst?

Damit ein Umzug steuerfrei erstattet werden kann, muss ein beruflicher Anlass bestehen, z. B.:

Darüber hinaus sollte die Regelung zur Kostenerstattung klar im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder Zusatzvereinbarung dokumentiert sein – inklusive Zuschusshöhe, Nachweismodalitäten und ggf. Rückzahlungsregeln.

2. Steuerfreie Höchstbeträge beim Umzugskostenzuschuss

Pauschalen für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG)

Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten folgende Pauschalen steuerfrei erstatten, wenn ein beruflich veranlasster Umzug vorliegt:

Beispiel: Eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) mit Umzug am 2. März 2024 erhält insgesamt 2.893 € (964 + 3 × 643 €) als steuerfreien Zuschuss (VLH).

Unterrichtskosten für Kinder

Zusätzlich können unterrichtsbedingte Kosten der Kinder bis zu folgenden Höchstbeträgen steuerfrei übernommen werden:

3. Steuerliche Behandlung und Nachweis

Arbeitgeber können Umzugskosten steuerfrei ersetzen, soweit sie nicht über die steuerlich anerkannten Werbungskosten hinausgehen – also bis zur Höhe der staatlichen Pauschalen oder tatsächlich nachgewiesener beruflich bedingter Kosten (Bundesministerium der Finanzen).

Wichtige Punkte:

4. Darstellung in der Lohnabrechnung

a) Steuerfreie Erstattung

b) Steuerpflichtige Leistungen

c) Verrechnung mit Werbungskosten

5. Worauf sollten Arbeitgeber achten?

Fazit

Ein Umzugskostenzuschuss ist ein wirkungsvolles Instrument der Mitarbeiterbindung – rechtssicher und steueroptimiert nutzbar. Wichtig ist, dass Arbeitgeber die aktuellen steuerfreien Pauschalen (964 € + 643 € ab 1. März 2024) kennen, die Voraussetzungen sorgfältig prüfen und die Abrechnung klar und korrekt durchführen. So bleibt der Zuschuss rechtzeitig, transparent und steuerkonform – für alle Beteiligten der beste Weg.

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