Der Tod eines nahen Angehörigen ist für Arbeitnehmer eine enorme Belastung. Arbeitgeber stehen in solchen Fällen vor der Frage, ob und in welchem Umfang sie Trauerurlaub gewähren müssen. Doch was genau ist Trauerurlaub, wie lange dauert er, wie wird er dokumentiert und welche Auswirkungen hat er auf die Lohnabrechnung?
Unter Trauerurlaub versteht man eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit im Todesfall eines nahestehenden Angehörigen. Ziel ist es, dem Arbeitnehmer Zeit für die Beisetzung und erste organisatorische Schritte zu geben.
Ein gesetzlicher Anspruch auf „Trauerurlaub“ im engeren Sinn existiert nicht, die Rechtsgrundlage findet sich jedoch in § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung). Dieser Paragraph verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmern bezahlte Freistellung zu gewähren, wenn sie ohne eigenes Verschulden für eine verhältnismäßig kurze Zeit nicht arbeiten können – dazu zählt auch ein Todesfall in der Familie.
Die Dauer ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt und hängt vom Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblichen Regelungen ab:
👉 Wichtig: Arbeitgeber können auch kulant zusätzliche freie Tage gewähren oder unbezahlten Sonderurlaub ermöglichen.
Damit der Trauerurlaub korrekt erfasst wird, sollten Arbeitgeber:
Arbeitgeber können und müssen in vielen Fällen Trauerurlaub gewähren – meist 1 bis 2 Tage für nahe Angehörige. Die gesetzliche Grundlage bietet § 616 BGB, ergänzt durch Tarif- oder Arbeitsverträge. Für die Lohnabrechnung ist entscheidend, ob es sich um bezahlte oder unbezahlte Freistellung handelt. Eine saubere Dokumentation im Zeiterfassungssystem stellt sicher, dass Abwesenheiten korrekt erfasst und Gehaltsabrechnungen rechtssicher erstellt werden.