Was ist eine Tantieme?
Eine Tantieme ist eine variable Vergütung, die sich meist am Gewinn oder Umsatz des Unternehmens orientiert. Sie dient als Leistungsanreiz und wird in vielen Geschäftsführerverträgen festgelegt.
Steuerliche Behandlung der Tantieme
- Lohnsteuerpflicht: Tantiemen gelten als Arbeitslohn und sind daher voll steuerpflichtig (§ 19 EStG).
- Versteuerung: Die Auszahlung erfolgt über die normale Lohnabrechnung, die Tantieme erhöht also das Bruttogehalt des Geschäftsführers im Auszahlungsmonat.
- Zeitpunkt: Die Steuer entsteht im Monat der Auszahlung, unabhängig davon, auf welches Geschäftsjahr sich die Tantieme bezieht.
Sozialversicherungspflicht bei Tantiemen
- Angestellte Geschäftsführer (ohne maßgeblichen Gesellschaftsanteil): Tantiemen sind beitragspflichtig in allen Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).
- Privat krankenversicherte Geschäftsführer: Auch privat Versicherte zahlen Sozialversicherungsbeiträge, solange Versicherungspflicht besteht (unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze). Nur befreite Geschäftsführer sind von SV-Beiträgen ausgenommen.
- Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität oder Mehrheitsanteil: Gilt als selbstständig, keine Sozialversicherungspflicht – Tantieme ist nur lohnsteuerpflichtig.
Formale Voraussetzungen: Gesellschafterbeschluss & Vertrag
- Eine Tantieme muss vertraglich im Geschäftsführervertrag vereinbart oder durch einen Gesellschafterbeschluss festgelegt sein.
- Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) ist ein schriftlicher Beschluss zwingend notwendig, damit die Zahlung steuerlich anerkannt wird.
- Die Vereinbarung muss klar und im Voraus erfolgen – rückwirkende Beschlüsse erkennt das Finanzamt nicht an.
Auszahlung der Tantieme
- Zeitpunkt: In der Praxis oft nach Erstellung des Jahresabschlusses, sobald der Gewinn ermittelt wurde.
- Frist: Die Auszahlung sollte zeitnah nach Feststellung des Jahresergebnisses und Beschluss durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.
- Lohnabrechnung: Die Tantieme wird wie ein Bonus im Auszahlungsmonat mit ausgewiesen und versteuert.
Dokumentation in der Lohnabrechnung
- Die Tantieme muss als eigener Vergütungsbestandteil in der Abrechnung erscheinen.
- ggf. Sozialversicherungsbeiträge,
- Hinweis auf Grundlage (Vertrag oder Beschluss).
- Für steuerliche Prüfungen sollte der Gesellschafterbeschluss in den Lohnunterlagen dokumentiert sein.
Fazit
Die Tantieme eines Geschäftsführers ist steuerpflichtig und in vielen Fällen auch sozialversicherungspflichtig – es sei denn, der Geschäftsführer ist aufgrund seiner Gesellschafterstellung selbstständig. Ein Gesellschafterbeschluss oder schriftliche Vereinbarung ist zwingend erforderlich, um die Zahlung rechtssicher zu machen. Ausgezahlt wird sie in der Regel nach Jahresabschluss und muss korrekt in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Mit einem digitalen Abrechnungssystem wie Taxmaro lassen sich diese Vorgänge einfach und transparent dokumentieren.