Tantieme für Geschäftsführer: So wird sie korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt

September 19, 2025

Die Tantieme ist ein erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil, den viele Geschäftsführer zusätzlich zu ihrem festen Gehalt erhalten. Damit stellt sich die Frage: Wie muss die Tantieme in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden? Fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an? Welche Formalien wie Gesellschafterbeschluss sind nötig und wann erfolgt die Auszahlung?

Was ist eine Tantieme?

Eine Tantieme ist eine variable Vergütung, die sich meist am Gewinn oder Umsatz des Unternehmens orientiert. Sie dient als Leistungsanreiz und wird in vielen Geschäftsführerverträgen festgelegt.

Steuerliche Behandlung der Tantieme

  • Lohnsteuerpflicht: Tantiemen gelten als Arbeitslohn und sind daher voll steuerpflichtig (§ 19 EStG).
  • Versteuerung: Die Auszahlung erfolgt über die normale Lohnabrechnung, die Tantieme erhöht also das Bruttogehalt des Geschäftsführers im Auszahlungsmonat.
  • Zeitpunkt: Die Steuer entsteht im Monat der Auszahlung, unabhängig davon, auf welches Geschäftsjahr sich die Tantieme bezieht.

Sozialversicherungspflicht bei Tantiemen

  • Angestellte Geschäftsführer (ohne maßgeblichen Gesellschaftsanteil): Tantiemen sind beitragspflichtig in allen Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).
  • Privat krankenversicherte Geschäftsführer: Auch privat Versicherte zahlen Sozialversicherungsbeiträge, solange Versicherungspflicht besteht (unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze). Nur befreite Geschäftsführer sind von SV-Beiträgen ausgenommen.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität oder Mehrheitsanteil: Gilt als selbstständig, keine Sozialversicherungspflicht – Tantieme ist nur lohnsteuerpflichtig.

Formale Voraussetzungen: Gesellschafterbeschluss & Vertrag

  • Eine Tantieme muss vertraglich im Geschäftsführervertrag vereinbart oder durch einen Gesellschafterbeschluss festgelegt sein.
  • Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) ist ein schriftlicher Beschluss zwingend notwendig, damit die Zahlung steuerlich anerkannt wird.
  • Die Vereinbarung muss klar und im Voraus erfolgen – rückwirkende Beschlüsse erkennt das Finanzamt nicht an.

Auszahlung der Tantieme

  • Zeitpunkt: In der Praxis oft nach Erstellung des Jahresabschlusses, sobald der Gewinn ermittelt wurde.
  • Frist: Die Auszahlung sollte zeitnah nach Feststellung des Jahresergebnisses und Beschluss durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.
  • Lohnabrechnung: Die Tantieme wird wie ein Bonus im Auszahlungsmonat mit ausgewiesen und versteuert.

Dokumentation in der Lohnabrechnung

  • Die Tantieme muss als eigener Vergütungsbestandteil in der Abrechnung erscheinen.
  • Notwendig sind:
  • Bruttobetrag,
  • einbehaltene Lohnsteuer,
  • ggf. Sozialversicherungsbeiträge,
  • Hinweis auf Grundlage (Vertrag oder Beschluss).
  • Für steuerliche Prüfungen sollte der Gesellschafterbeschluss in den Lohnunterlagen dokumentiert sein.

Fazit

Die Tantieme eines Geschäftsführers ist steuerpflichtig und in vielen Fällen auch sozialversicherungspflichtig – es sei denn, der Geschäftsführer ist aufgrund seiner Gesellschafterstellung selbstständig. Ein Gesellschafterbeschluss oder schriftliche Vereinbarung ist zwingend erforderlich, um die Zahlung rechtssicher zu machen. Ausgezahlt wird sie in der Regel nach Jahresabschluss und muss korrekt in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Mit einem digitalen Abrechnungssystem wie Taxmaro lassen sich diese Vorgänge einfach und transparent dokumentieren.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.