Published on:
11.9.2025

Stundenlohn an Feiertagen: Was Arbeitgeber 2025 wissen müssen

Feiertage sind auch für Stundenlöhner bezahlte Ausfallzeit – Arbeitgeber müssen den geplanten Lohn zahlen, wenn ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt. Dieser Beitrag erklärt die gesetzlichen Grundlagen, typische Praxisszenarien und worauf in der Lohnabrechnung 2025 geachtet werden muss.

Grundprinzip: Feiertage sind bezahlte Ausfallzeit

Viele Arbeitgeber glauben, dass Stundenlöhner nur dann Geld bekommen, wenn sie tatsächlich arbeiten. Das stimmt nicht: Fällt ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, muss der Arbeitgeber den geplanten Lohn zahlen – auch ohne Arbeitsleistung. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 2 EFZG). Entscheidend ist also nicht die Arbeitsleistung, sondern ob der Tag im üblichen Arbeitsplan liegt.

Typische Szenarien in der Praxis

Rechenbeispiel: Stundenlöhner am Feiertag

Ein Mitarbeiter verdient 13,50 € pro Stunde und arbeitet vertraglich 8 Stunden immer dienstags.

Würde der Arbeitnehmer am Feiertag tatsächlich arbeiten, bekäme er zusätzlich zum normalen Lohn noch einen Zuschlag – je nach Betriebs- oder Tarifvertrag.

Worauf Arbeitgeber in der Lohnabrechnung achten müssen

  1. Eigene Lohnart nutzen: Feiertage sollten nicht wie normale Stunden gebucht werden, sondern als „bezahlte Ausfallzeit“.
  1. Transparenz schaffen: Abrechnung muss klar zeigen, welche Beträge auf Feiertagsfortzahlung entfallen.
  1. Sozialversicherungspflicht: Feiertagslohn erhöht das steuer- und beitragspflichtige Bruttoentgelt.
  1. Zuschläge richtig behandeln: Nur tatsächliche Feiertagsarbeit darf mit steuerfreien Zuschlägen vergütet werden.

Arbeitgeberpflichten im Überblick

Fazit

Auch Stundenlöhner haben Anspruch auf Bezahlung an Feiertagen – solange diese im Arbeitsplan liegen. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass der Lohn korrekt fortgezahlt und rechtssicher abgerechnet wird. Mit einer klaren Dokumentation und sauberer Abbildung in der Lohnabrechnung lassen sich Konflikte vermeiden und ein professionelles Verhältnis zu den Mitarbeitern sichern.

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