Published on:
25.8.2025

Steuerklassenverteilung bei Ehepartnern – welche Kombination ist sinnvoll?

Ehepartner können 2025 zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/V oder IV/IV mit Faktor wählen. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Einkommen ab: IV/IV bei ähnlichen Gehältern, III/V bei deutlichen Unterschieden (mit Nachzahlungsrisiko) und IV/IV mit Faktor zur Vermeidung von Steuernachzahlungen. Arbeitgeber müssen die gewählte Steuerklasse korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigen, da sie direkten Einfluss auf Nettogehalt und Steuererklärung hat.

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben in Deutschland die Möglichkeit, ihre Steuerklassenkombination frei zu wählen. Die Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung und die spätere Steuererklärung. Doch welche Steuerklassen-Kombinationen gibt es, wann lohnt sich welche Variante und was müssen Arbeitgeber bei der Lohn- und Sozialversicherung beachten?

Welche Steuerklassenkombinationen können Ehepartner wählen?

Grundsätzlich stehen Ehepartnern folgende Steuerklassenkombinationen zur Verfügung:

Welche Kombination ist in welchen Fällen sinnvoll?

Folgen für die Lohnabrechnung

Die gewählte Steuerklassenkombination wirkt sich direkt auf die monatliche Nettolohnberechnung aus:

Folgen für die Steuererklärung

Fazit: Steuerklassenwahl gut überlegen

Die Wahl der Steuerklassenverteilung bei Ehepartnern beeinflusst nicht nur das monatliche Einkommen, sondern auch die Steuererklärung am Jahresende.

Tipp: Vor einer Entscheidung lohnt es sich, mit einem Steuerberater oder Lohnbüro die individuelle Situation durchzurechnen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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