Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben in Deutschland die Möglichkeit, ihre Steuerklassenkombination frei zu wählen. Die Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung und die spätere Steuererklärung. Doch welche Steuerklassen-Kombinationen gibt es, wann lohnt sich welche Variante und was müssen Arbeitgeber bei der Lohn- und Sozialversicherung beachten?
Welche Steuerklassenkombinationen können Ehepartner wählen?
Grundsätzlich stehen Ehepartnern folgende Steuerklassenkombinationen zur Verfügung:
- IV / IV: Beide Ehepartner werden wie zwei unverheiratete Arbeitnehmer mit Steuerklasse I behandelt.
- III / V: Ein Partner erhält Steuerklasse III (niedriger Abzug), der andere Steuerklasse V (hoher Abzug).
- IV / IV mit Faktor: Variante mit Splittingfaktor, die eine gerechtere Steuerlastverteilung schon während des Jahres ermöglicht.
Welche Kombination ist in welchen Fällen sinnvoll?
- Steuerklasse IV / IV: Geeignet für Paare mit etwa gleich hohem Einkommen. Beide zahlen gleichmäßig Steuern.
- Steuerklasse III / V: Lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (z. B. Verhältnis 60/40 oder stärker). Der Besserverdienende zahlt weniger Lohnsteuer, der geringer Verdienende mehr. Nachteil: Es kommt fast immer zu einer Nachzahlung in der Steuererklärung.
- Steuerklasse IV / IV mit Faktor: Empfehlenswert bei ungleichen Einkommen, wenn Nachzahlungen vermieden werden sollen. Der Faktor verteilt die Steuerlast anteilig nach Einkommen und reduziert das Risiko einer hohen Nachforderung.
Folgen für die Lohnabrechnung
Die gewählte Steuerklassenkombination wirkt sich direkt auf die monatliche Nettolohnberechnung aus:
- Arbeitgeber berechnen die Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag nach der Steuerklasse.
- Auch die Berechnungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) ist betroffen: Während die Beitragshöhe gleich bleibt, beeinflusst die Steuerklasse das Nettoauszahlungsgehalt.
- Bei Kombination III / V sind die monatlichen Unterschiede besonders stark – hier muss der Partner in Steuerklasse V mit hohen Abzügen rechnen.
Folgen für die Steuererklärung
- Ehepartner sind in der Regel verpflichtet, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, wenn sie die Kombination III / V oder IV / IV mit Faktor gewählt haben.
- Das Ehegattensplitting sorgt dann für die endgültige Steuerlast, die sich oft von den Vorauszahlungen unterscheidet.
- Je nach Kombination kann es zu Erstattungen oder Nachzahlungen kommen. Besonders bei III / V ist eine Nachzahlung sehr häufig.
Fazit: Steuerklassenwahl gut überlegen
Die Wahl der Steuerklassenverteilung bei Ehepartnern beeinflusst nicht nur das monatliche Einkommen, sondern auch die Steuererklärung am Jahresende.
- IV / IV ist fair bei ähnlichem Einkommen.
- III / V lohnt sich bei großen Einkommensunterschieden, birgt aber Nachzahlungsrisiko.
- IV / IV mit Faktor ist die sicherste Variante, wenn Nachzahlungen vermieden werden sollen.
Tipp: Vor einer Entscheidung lohnt es sich, mit einem Steuerberater oder Lohnbüro die individuelle Situation durchzurechnen, um böse Überraschungen zu vermeiden.