Können Überstunden 2025 steuerfrei gezahlt werden?
Grundsätzlich gilt: Überstundenvergütung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, da es sich um normalen Arbeitslohn handelt. Eine steuerfreie Auszahlung von Überstunden ist nur in speziellen Ausnahmefällen möglich:
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG): Werden Überstunden zu diesen Zeiten geleistet, sind Zuschläge bis zu bestimmten Prozentsätzen steuerfrei.
- Überstundenvergütung im Rahmen von steuerfreien Aufwandsentschädigungen (z. B. bei Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale) – allerdings nur in sehr begrenzten Fällen außerhalb regulärer Arbeitsverhältnisse.
- Keine Steuerfreiheit: Reine Überstundenvergütung an Werktagen ist auch 2025 steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Arbeitsrechtliche Voraussetzungen
Damit Überstunden überhaupt zulässig sind, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag: Nur wenn Überstunden ausdrücklich vereinbart oder angeordnet sind, besteht ein Vergütungsanspruch.
- Dokumentation der Arbeitszeit: Arbeitgeber sind nach dem Arbeitszeitgesetz verpflichtet, Überstunden korrekt zu erfassen.
- Arbeitszeitgesetz: Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist nur zulässig, wenn im Ausgleichszeitraum von sechs Monaten die Durchschnittsgrenze eingehalten wird.
- Freizeitausgleich statt Auszahlung: Überstunden können durch Freizeit abgegolten werden, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist.
Überstunden in der Lohnabrechnung 2025
Die korrekte Darstellung von Überstunden in der Lohnabrechnung ist entscheidend:
- Steuerpflichtige Auszahlung: Der Überstundenlohn wird als regulärer Arbeitslohn mit Lohnsteuer und Sozialabgaben abgerechnet.
- Steuerfreie Zuschläge: Zuschläge für Sonntagsarbeit (50 %), Feiertagsarbeit (bis 125 %) und Nachtarbeit (25 %) sind steuerfrei, solange der Grundlohn 50 € pro Stunde nicht überschreitet.
- Getrennte Ausweisung: In der Lohnabrechnung müssen steuerpflichtige Überstunden und steuerfreie Zuschläge separat ausgewiesen werden.
- Digitale Abrechnungssysteme: Mit modernen Tools wie Taxmaro können Überstunden automatisch erfasst, korrekt berechnet und in die Abrechnung integriert werden.
Was Arbeitgeber beachten sollten
Damit die Abrechnung von Überstunden rechtssicher bleibt, sollten Arbeitgeber:
- klare Regelungen zu Überstunden im Arbeitsvertrag treffen,
- steuerfreie Zuschläge nur im gesetzlich zulässigen Rahmen gewähren,
- die Dokumentationspflicht im Hinblick auf Arbeitszeiten erfüllen,
- Mitarbeiter regelmäßig über ihre Überstunden und Zuschläge informieren,
- die korrekte Abbildung in der Lohnbuchhaltung sicherstellen.
✅ Fazit:
Eine steuerfreie Auszahlung von Überstunden ist 2025 nur möglich, wenn sie mit Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlägen kombiniert werden. Normale Überstundenvergütungen bleiben steuer- und beitragspflichtig. Arbeitgeber sollten die rechtlichen Vorgaben beachten und die Abrechnung transparent und korrekt gestalten.