Steuerfreie Überstunden 2025: Regeln, Voraussetzungen und Lohnabrechnung

October 7, 2025

Die Vergütung von Überstunden gehört in vielen Unternehmen zum Alltag. Arbeitnehmer fragen sich oft, ob Überstunden steuerfrei ausgezahlt werden können – insbesondere im Jahr 2025. Arbeitgeber müssen dabei genau wissen, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, welche arbeitsrechtlichen Voraussetzungen bestehen und wie Überstunden korrekt in der Lohnabrechnung dargestellt werden.

Können Überstunden 2025 steuerfrei gezahlt werden?

Grundsätzlich gilt: Überstundenvergütung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, da es sich um normalen Arbeitslohn handelt. Eine steuerfreie Auszahlung von Überstunden ist nur in speziellen Ausnahmefällen möglich:

  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG): Werden Überstunden zu diesen Zeiten geleistet, sind Zuschläge bis zu bestimmten Prozentsätzen steuerfrei.
  • Überstundenvergütung im Rahmen von steuerfreien Aufwandsentschädigungen (z. B. bei Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale) – allerdings nur in sehr begrenzten Fällen außerhalb regulärer Arbeitsverhältnisse.
  • Keine Steuerfreiheit: Reine Überstundenvergütung an Werktagen ist auch 2025 steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Arbeitsrechtliche Voraussetzungen

Damit Überstunden überhaupt zulässig sind, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag: Nur wenn Überstunden ausdrücklich vereinbart oder angeordnet sind, besteht ein Vergütungsanspruch.
  • Dokumentation der Arbeitszeit: Arbeitgeber sind nach dem Arbeitszeitgesetz verpflichtet, Überstunden korrekt zu erfassen.
  • Arbeitszeitgesetz: Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist nur zulässig, wenn im Ausgleichszeitraum von sechs Monaten die Durchschnittsgrenze eingehalten wird.
  • Freizeitausgleich statt Auszahlung: Überstunden können durch Freizeit abgegolten werden, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist.

Überstunden in der Lohnabrechnung 2025

Die korrekte Darstellung von Überstunden in der Lohnabrechnung ist entscheidend:

  • Steuerpflichtige Auszahlung: Der Überstundenlohn wird als regulärer Arbeitslohn mit Lohnsteuer und Sozialabgaben abgerechnet.
  • Steuerfreie Zuschläge: Zuschläge für Sonntagsarbeit (50 %), Feiertagsarbeit (bis 125 %) und Nachtarbeit (25 %) sind steuerfrei, solange der Grundlohn 50 € pro Stunde nicht überschreitet.
  • Getrennte Ausweisung: In der Lohnabrechnung müssen steuerpflichtige Überstunden und steuerfreie Zuschläge separat ausgewiesen werden.
  • Digitale Abrechnungssysteme: Mit modernen Tools wie Taxmaro können Überstunden automatisch erfasst, korrekt berechnet und in die Abrechnung integriert werden.

Was Arbeitgeber beachten sollten

Damit die Abrechnung von Überstunden rechtssicher bleibt, sollten Arbeitgeber:

  • klare Regelungen zu Überstunden im Arbeitsvertrag treffen,
  • steuerfreie Zuschläge nur im gesetzlich zulässigen Rahmen gewähren,
  • die Dokumentationspflicht im Hinblick auf Arbeitszeiten erfüllen,
  • Mitarbeiter regelmäßig über ihre Überstunden und Zuschläge informieren,
  • die korrekte Abbildung in der Lohnbuchhaltung sicherstellen.

Fazit:

Eine steuerfreie Auszahlung von Überstunden ist 2025 nur möglich, wenn sie mit Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlägen kombiniert werden. Normale Überstundenvergütungen bleiben steuer- und beitragspflichtig. Arbeitgeber sollten die rechtlichen Vorgaben beachten und die Abrechnung transparent und korrekt gestalten.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.