Was sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen?
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind freiwillige Zuwendungen, die nicht als steuer- oder sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn gelten. Unternehmen können damit ihre Mitarbeitenden gezielt unterstützen, ohne dass Abgaben anfallen. Für Arbeitnehmer entsteht ein echter Netto-Vorteil, während Arbeitgeber ihre Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgebermarke steigern.
Welche steuerfreien Arbeitgeberleistungen gibt es 2025?
- Zuschüsse zur Kinderbetreuung
Steuerfrei für nicht schulpflichtige Kinder (z. B. Kindergarten, Krippe, Tagesmutter). Voraussetzung ist ein Nachweis über die tatsächlichen Betreuungskosten.
- Sachbezug bis 50 € monatlich
Gutscheine oder Prepaid-Karten, z. B. Tank- oder Einkaufsgutscheine. Seit 2022 gilt die 50-€-Grenze, die die frühere 44 €-Regel ersetzt.
- Fahrtkostenzuschüsse & Jobticket
Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel sind steuerfrei. Ein Jobticket kann zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.
- Gesundheitsförderung
Bis zu 600 € pro Jahr für zertifizierte Präventionsmaßnahmen wie Rückenkurse, Yoga oder Stressmanagement.
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Zuschüsse sind steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.
- Fort- und Weiterbildungskosten
Steuerfrei, sofern die Maßnahme überwiegend im betrieblichen Interesse liegt, z. B. Fachseminare oder Schulungen.
- Aufmerksamkeiten
Sachgeschenke bis 60 € zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum sind steuerfrei.
Dokumentationspflichten für Arbeitgeber
Damit die Steuerfreiheit anerkannt wird, sind folgende Nachweise erforderlich:
- Belege der Arbeitnehmer (z. B. Kita-Rechnungen, ÖPNV-Monatskarten, Kursbestätigungen).
- Eigenständige Lohnarten im Abrechnungssystem zur klaren Trennung vom steuerpflichtigen Arbeitslohn.
- Archivierungspflicht: Alle Belege müssen bis zur nächsten Lohnsteueraußenprüfung aufbewahrt werden.
- Grenzen prüfen: Nur Zahlungen innerhalb der Freibeträge bleiben steuerfrei.
Abbildung in der Lohnabrechnung
- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen müssen separat ausgewiesen werden.
- Sie erhöhen nicht das steuerpflichtige Bruttogehalt.
- Bei Überschreiten der Freibeträge wird der übersteigende Teil steuer- und beitragspflichtig.
- Bestimmte Leistungen, wie Kinderbetreuungszuschüsse, erscheinen in der Lohnsteuerbescheinigung in eigenen Feldern.
Praxisbeispiel
Ein Mitarbeiter erhält monatlich:
- 40 € Sachbezug (Gutschein),
- 300 € Kindergartenzuschuss,
- 50 € Zuschuss zum Jobticket.
In der Lohnabrechnung erscheinen diese Beträge als steuerfreie Arbeitgeberleistungen. Der Arbeitnehmer spart über 390 € netto, während der Arbeitgeber keine zusätzlichen Lohnnebenkosten zahlt.
Fazit
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind 2025 ein wirkungsvolles Instrument, um Mitarbeitende zu entlasten und die Arbeitgeberattraktivität zu steigern. Voraussetzung sind eine saubere Dokumentation und die korrekte Abbildung in der Lohnabrechnung. Wer die gesetzlichen Grenzen beachtet, profitiert gleich doppelt: von motivierten Mitarbeitern und steuerlichen Vorteilen.