Steuerfreie Arbeitgeberleistungen 2025: Überblick, Dokumentation und Abrechnung

September 11, 2025

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind 2025 ein attraktives Mittel, um Mitarbeitende zusätzlich zum Gehalt zu unterstützen – ohne Steuer- und Sozialabgaben. In diesem Beitrag erfährst du, welche Leistungen möglich sind, welche Grenzen gelten und wie sie korrekt dokumentiert und in der Lohnabrechnung abgebildet werden.

Was sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen?

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht als steuer- oder sozialversicherungspflichtiges Gehalt behandelt werden. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter finanziell zu unterstützen oder Zusatzleistungen zu gewähren, ohne dass Abgaben anfallen. Für Arbeitnehmer entsteht damit ein echter Netto-Vorteil, während Arbeitgeber ihre Attraktivität als Arbeitgebermarke steigern.

Welche steuerfreien Arbeitgeberleistungen gibt es 2025?

1. Zuschüsse zur Kinderbetreuung

  • Steuerfrei für nicht schulpflichtige Kinder (z. B. Kindergarten, Krippe, Tagesmutter).
  • Voraussetzung: Beleg über tatsächliche Betreuungskosten.

2. Sachbezug bis 50 € monatlich

  • Gutscheine oder Prepaid-Karten (z. B. Tankgutscheine, Einkaufskarten).
  • Ab 2022 gilt die 50-€-Grenze (seit 2022 ersetzt sie die 44 €).

3. Fahrtkostenzuschüsse & Jobticket

  • Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel sind steuerfrei.
  • Jobticket kann zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.

4. Gesundheitsförderung

  • Bis zu 600 € pro Jahr für zertifizierte Maßnahmen (z. B. Rückenkurse, Stressprävention).

5. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

  • Arbeitgeberzuschüsse sind steuer- und SV-frei, bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung).

6. Fort- und Weiterbildungskosten

  • Steuerfrei, wenn sie im überwiegenden betrieblichen Interesse stehen.

7. Aufmerksamkeiten

  • Sachgeschenke bis 60 € zu besonderen persönlichen Anlässen (z. B. Geburtstag, Hochzeit).

Dokumentationspflichten für Arbeitgeber

Damit die Steuerfreiheit anerkannt wird, müssen Arbeitgeber klare Nachweise und Dokumentationen führen:

  • Belege der Arbeitnehmer (z. B. Kita-Rechnungen, ÖPNV-Monatskarten, Kursbestätigungen).
  • Eigenständige Lohnart im Abrechnungssystem zur Trennung von steuerpflichtigem Arbeitslohn.
  • Archivierungspflicht: Belege müssen mindestens bis zur nächsten Lohnsteueraußenprüfung aufbewahrt werden.
  • Fortlaufende Kontrolle: Nur Zahlungen innerhalb der geltenden Grenzen bleiben steuerfrei.

Abbildung in der Lohnabrechnung

Für die Lohnabrechnung gilt:

  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen müssen separat ausgewiesen werden.
  • Sie erhöhen nicht das steuerpflichtige Bruttogehalt.
  • Bei Überschreiten der Freibeträge wird der übersteigende Teil automatisch steuer- und beitragspflichtig.
  • In der Lohnsteuerbescheinigung erscheinen bestimmte steuerfreie Leistungen (z. B. Zuschüsse zur Kinderbetreuung) in eigenen Zeilen.

Praxisbeispiel

Ein Mitarbeiter erhält monatlich:

  • 40 € Sachbezug (Gutschein),
  • 300 € Kindergartenzuschuss,
  • 50 € Zuschuss zum Jobticket.

In der Lohnabrechnung erscheinen diese Beträge separat als steuerfreie Arbeitgeberleistungen. Der Arbeitnehmer spart über 390 € netto, während der Arbeitgeber keine zusätzlichen Lohnnebenkosten zahlt.

Fazit

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind 2025 ein wirkungsvolles Instrument, um Mitarbeiter finanziell zu entlasten und die Attraktivität des Unternehmens zu steigern. Entscheidend ist, dass die Leistungen korrekt dokumentiert und in der Lohnabrechnung sauber abgebildet werden, um die Steuerfreiheit zu sichern. Arbeitgeber, die die gesetzlichen Grenzen einhalten und auf eine saubere Nachweisführung achten, profitieren doppelt: motivierte Mitarbeiter und steuerliche Vorteile.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.