Statistische Meldungen sind für Arbeitgeber nicht nur zusätzliche Bürokratie – sie liefern wichtige Daten zur Gestaltung von Wirtschaftspolitik, Arbeitsmarkt- und Gehaltsanalysen. In Deutschland gibt es verschiedene Arten solcher Meldungen, die direkt oder indirekt aus der Lohnabrechnung stammen. Wer meldet was, an wen, wie oft und was passiert bei Versäumnissen? Dieser Artikel klärt auf.
a. Abgefragt werden Bruttoverdienste, Arbeitszeiten, Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
b. Seit Januar 2022 wird die Verdiensterhebung monatlich durchgeführt.
c. Zuständig: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
d. Übermittlung: Elektronisch über eSTATISTIK.core oder andere Schnittstellen.
a. Erhebung der Anzahl und Struktur der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
b. Daten stammen aus den DEÜV-Meldungen (Meldungen zur Sozialversicherung).
c. Zuständig: Bundesagentur für Arbeit.
a. Pflicht für bestimmte Branchen (z. B. Bau, Gastgewerbe, Spedition, Fleischwirtschaft).
b. Meldung muss spätestens bei Beschäftigungsaufnahme erfolgen.
c. Elektronische Übermittlung über das SV-Meldeportal (früher sv.net).
d. Versäumnisse können mit Bußgeldern bis 25.000 € geahndet werden.
a. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen jährlich bis 31. März an die BA melden, wie viele schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind.
b. Grundlage: Anzeigeverfahren nach § 163 SGB IX.
a. Erhebungen zu Teilzeit, befristeten Beschäftigungen oder Branchenspezifika.
b. Abhängig von Unternehmensgröße und -branche.
Je nach Statistik sind das u. a.:
- eSTATISTIK.core (Destatis)
- SV-Meldeportal (für DEÜV- und Sofortmeldungen)
- ELSTER für steuerliche Datenübermittlungen
Statistische Meldungen gehören zu den Pflichtaufgaben jedes Arbeitgebers. Sie liefern wertvolle Daten für Politik, Wirtschaft und Forschung – und sichern zugleich Transparenz im Arbeitsmarkt. Arbeitgeber sollten ihre Prozesse so aufstellen, dass Meldungen korrekt, fristgerecht und elektronisch erfolgen. Payroll-Dienstleister oder digitale Tools können dabei unterstützen, die Pflichten rechtssicher zu erfüllen und Bußgelder zu vermeiden.