Sonderurlaub 2026: Anlässe, gesetzlicher Anspruch und Lohnfortzahlung im Überblick

May 18, 2026

Sonderurlaub ist bezahlte Freistellung für persönliche Anlässe wie Hochzeit, Geburt oder Trauerfall. Anspruch ergibt sich aus § 616 BGB, sofern nicht arbeitsvertraglich ausgeschlossen. Dieser Pillar-Artikel fasst Anlässe, Dauer, Lohnfortzahlung und Lohnsteuer-Behandlung zusammen.

Kurzantwort: Sonderurlaub ist eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung aus persönlichen Gründen. Der Anspruch ergibt sich grundsätzlich aus § 616 BGB, kann jedoch im Arbeits- oder Tarifvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Übliche Anlässe sind Hochzeit (1 Tag), Geburt eines Kindes (1 Tag), Tod naher Angehöriger (1 bis 3 Tage) und Umzug (1 Tag). Während des Sonderurlaubs erhält die Mitarbeitende das Gehalt fortgezahlt – mit lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten, die HR und Lohnbuchhaltung kennen müssen.

Was ist Sonderurlaub?

Sonderurlaub ist eine Freistellung von der Arbeit für einen begrenzten Zeitraum aus persönlichen, familiären oder gesellschaftlichen Gründen. Im Unterschied zum Erholungsurlaub nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist Sonderurlaub kein eigenständiger Urlaubsanspruch, sondern eine arbeitsrechtliche Freistellung, die in der Regel ohne Verlust der Vergütung gewährt wird.

Rechtsgrundlage: § 616 BGB

Die zentrale Norm für bezahlten Sonderurlaub ist § 616 BGB. Sie regelt, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer den Anspruch auf Vergütung nicht verliert, wenn sie oder er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus einem in der Person liegenden, unverschuldeten Grund an der Dienstleistung verhindert ist. § 616 BGB ist jedoch dispositiv: Er kann durch Arbeits-, Tarif- oder Betriebsvereinbarung eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen werden. In der Praxis enthalten viele Tarifverträge (z.B. TVöD) konkrete Tabellen mit Anlässen und Tagen.

Häufige Anlässe und übliche Dauer

Die folgende Tabelle zeigt typische Anlässe und die in der Rechtsprechung sowie in deutschen Tarifverträgen üblichen Bezugsdauern. Einzelvertragliche Regelungen können abweichen:

AnlassÜbliche DauerHinweis
Eigene Hochzeit1 ArbeitstagStandesamtliche oder kirchliche Trauung
Geburt des eigenen Kindes1 ArbeitstagZusätzlich Vaterschaftsurlaub geplant ab 2026/2027
Tod eines nahen Angehörigen1 bis 3 ArbeitstageEhegatte 3 Tage, Eltern/Kinder 2 Tage, Geschwister 1 Tag
Beerdigung naher Angehöriger1 ArbeitstagZusätzlich zur Trauerfreistellung bei langer Anreise
Umzug aus dienstlichen Gründen1 ArbeitstagBei privatem Umzug oft kein Anspruch
Schwere Erkrankung von Kindern unter 12bis zu 10 Tage/JahrAnspruch nach § 45 SGB V, Kinderkrankengeld
Pflege naher Angehöriger (kurzfristig)bis zu 10 ArbeitstagePflegezeitgesetz, Pflegeunterstützungsgeld
Niederkunft der Ehefrau / Lebenspartnerin1 ArbeitstagAktualisierung durch geplante EU-Vaterschaftsrichtlinie
Goldene Hochzeit der Eltern1 ArbeitstagTarifabhängig
Vorladung vor Gericht oder Behördetatsächliche DauerBei Zeugenladung Lohnfortzahlung, sonst unbezahlt

Sonderurlaub Umzug: Wann besteht Anspruch?

Ein bezahlter Sonderurlaub für einen Umzug besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Umzug aus dienstlichen Gründen erfolgt – etwa weil der Arbeitgeber den Standort verlegt oder eine Versetzung anordnet. Bei privaten Umzügen (Eigentumserwerb, Familiengründung, Wohnungsverkleinerung) entfällt der Anspruch nach § 616 BGB in der Regel, weil die Verhinderung verschuldet im Sinne der Norm ist. Viele Tarifverträge gewähren dennoch 1 Tag unbezahlten oder bezahlten Umzugsurlaub.

Sonderurlaub Hochzeit

Bei der eigenen Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft gewähren Arbeitgeber traditionell 1 Arbeitstag Sonderurlaub. Standesamtliche und kirchliche Trauung werden in der Regel zusammengefasst und nicht doppelt vergütet. Bei der Hochzeit des eigenen Kindes oder von Eltern (Silberne/Goldene Hochzeit) ist der Anspruch tarifabhängig.

Sonderurlaub bei Beerdigung und Todesfall

Beim Tod eines nahen Angehörigen besteht im Regelfall ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub – die Dauer richtet sich nach Verwandtschaftsgrad. Üblich sind 3 Arbeitstage für Ehegatten oder Lebenspartner, 2 Tage für Eltern und Kinder sowie 1 Tag für Geschwister oder Schwiegereltern. Bei langer Anreise zur Beerdigung verlängert sich die Freistellung anteilig.

Bezahlter vs. unbezahlter Sonderurlaub

Bezahlter Sonderurlaub liegt vor, wenn die Voraussetzungen des § 616 BGB erfüllt sind und keine vertragliche Abbedingung greift. Beispiele: Hochzeit, Geburt, Todesfall, kurzfristige Pflege. Unbezahlter Sonderurlaub kommt dagegen in Betracht bei längeren Auslandsaufenthalten, Weiterbildungen ohne Bildungsurlaubsanspruch oder privaten Anlässen wie Sabbatical. In der Lohnabrechnung wird unbezahlte Freistellung über eine Lohnart "Freistellung ohne Vergütung" abgebildet; die Sozialversicherungspflicht bleibt bei bis zu einem Monat erhalten, ab vier Wochen erlischt der reguläre Versicherungsschutz.

Auswirkungen auf Lohnabrechnung und Steuern

Während des bezahlten Sonderurlaubs läuft die Vergütung wie an normalen Arbeitstagen weiter – inklusive aller Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Es gibt keine Sonderbehandlung. Wichtig ist die korrekte Erfassung im Zeiterfassungssystem und der Lohnabrechnung mit der Lohnart "Sonderurlaub bezahlt", damit Reporting, Ausfallzeiten-Statistik und betriebliche Kennzahlen sauber bleiben. Bei unbezahltem Sonderurlaub von mehr als einem Monat ist eine Abmeldung bei der Krankenkasse erforderlich.

Sonderurlaub und Erholungsurlaubsanspruch

Bezahlter Sonderurlaub mindert den gesetzlichen Erholungsurlaubsanspruch nach BUrlG nicht. Bei unbezahltem Sonderurlaub über mehr als einen Monat kann der Erholungsurlaubsanspruch jedoch anteilig gekürzt werden – das hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen bestätigt (zuletzt BAG, Urteil v. 19.03.2019 – 9 AZR 315/17).

Pflichten für HR und Lohnbuchhaltung

  • Konkrete Anlässe und Bezugsdauer im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung regeln – das schafft Rechtssicherheit.
  • Antragsprozess festlegen: Wer beantragt wann bei wem? Üblich ist ein Antrag mit Nachweis (Hochzeitsurkunde, Sterbeurkunde, Mietvertrag bei Umzug).
  • Eigene Lohnart "Sonderurlaub" in der Lohnabrechnung einrichten – für sauberes Reporting und korrekte Ausfallzeiten-Erfassung.
  • Bei unbezahltem Sonderurlaub über einen Monat: Krankenkasse informieren, anteilige Urlaubskürzung prüfen.
  • Mitarbeitende proaktiv über Anspruch informieren – häufig wird Sonderurlaub aus Unkenntnis nicht beantragt.

Fazit

Sonderurlaub ist ein wichtiges, aber unterschätztes Instrument der Mitarbeiterbindung. Wer als Arbeitgeber klare Regelungen schafft und Anlässe transparent kommuniziert, vermeidet rechtliche Risiken und stärkt gleichzeitig das Vertrauen der Belegschaft. Mit einer professionellen Lohn- und HR-Software wie Taxmaro werden Sonderurlaubsanträge digital erfasst, automatisch verarbeitet und sauber in der Lohnabrechnung abgebildet – ohne Excel-Listen oder manuelle Übertragung.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.