Sonderkündigungsrecht 2026: Voraussetzungen, Fristen und häufige Fälle. Wann Arbeitgeber außerordentlich kündigen dürfen und welche formellen Anforderungen gelten.
Das Sonderkündigungsrecht erlaubt die außerordentliche Beendigung eines Vertrags ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist – wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Arbeitsrecht ist es die außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB. Aber auch bei Versicherungen, Mietverträgen und Abos kommt es häufig vor. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.
Das Sonderkündigungsrecht ist ein gesetzlich oder vertraglich verankertes Recht, einen Dauerschuldvertrag (Arbeitsverhältnis, Mietvertrag, Versicherung) vorzeitig zu beenden, ohne die reguläre Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Voraussetzung ist meist ein wichtiger Grund.
Im Arbeitsrecht ist die wichtigste Ausprägung die außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB, oft auch als fristlose Kündigung bezeichnet.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Bei nicht-Mietzahlung, Belei digungen, gesundheitlicher Gefährdung, Eigenbedarfskündigung gegen Vermieter.
Bei Beitragserhöhung, Schadensfall, Halterwechsel etc. – typische Sonderkündigungsfälle bei Kfz-Versicherung.
Bei Umzug, Tariferhöhung, Dienstleistungsänderung haben Verbraucher häufig Sonderkündigungsrechte (TKG, BGB).
Voraussetzungen:
Klassische Gründe: Diebstahl, Spesenbetrug, Arbeitszeitbetrug, Beleidigungen, tätliche Angriffe, beharrliche Arbeitsverweigerung, sexuelle Belästigung.
Wer den wichtigen Grund kennt, hat 2 Wochen Zeit. Später ist nur noch ordentliche Kündigung möglich. Kenntnis ist personenbezogen – wer weiß beim Arbeitgeber davon?
Bei verhaltensbedingten Gründen ist meist eine vorherige Abmahnung nötig. Ausnahmen: Schwerer Vertrauensbruch (Diebstahl, Betrug, Gewalt).
Auch bei außerordentlicher Kündigung muss der Betriebsrat innerhalb 3 Tagen angehört werden – sonst unwirksam.
Wenn die außerordentliche Kündigung vor Gericht scheitert, kann sie hilfsweise in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden – wenn entsprechend erklärt.
2026 ist die außerordentliche Kündigung weiter ein letztes Mittel: Das BAG verlangt strenge Abwägung. In der Praxis enden viele außerordentliche Kündigungen in Kündigungsschutzklagen mit Vergleich (Abfindung). Trend: Mehr Verdachtskündigungen (bei dringendem Verdacht auf Straftat) und Druck-Kündigungen (wenn Belegschaft Mitarbeiter loswerden will) werden gerichtlich nicht haltbar erklärt. Bei Sonderkündigungen wegen Beitragserhöhung bei Versicherungen gilt 2026 weiter: 1 Monat ab Bekanntgabe der Erhöhung.
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