Sonderkündigungsrecht – Anwendung & Praxis 2026

May 18, 2026

Sonderkündigungsrecht 2026: Voraussetzungen, Fristen und häufige Fälle. Wann Arbeitgeber außerordentlich kündigen dürfen und welche formellen Anforderungen gelten.

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt die außerordentliche Beendigung eines Vertrags ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist – wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Arbeitsrecht ist es die außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB. Aber auch bei Versicherungen, Mietverträgen und Abos kommt es häufig vor. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.

Was ist das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht ist ein gesetzlich oder vertraglich verankertes Recht, einen Dauerschuldvertrag (Arbeitsverhältnis, Mietvertrag, Versicherung) vorzeitig zu beenden, ohne die reguläre Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Voraussetzung ist meist ein wichtiger Grund.

Im Arbeitsrecht ist die wichtigste Ausprägung die außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB, oft auch als fristlose Kündigung bezeichnet.

Wer hat Anspruch und wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Arbeitsrecht (§ 626 BGB)

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

Mietrecht (§ 543, § 569 BGB)

Bei nicht-Mietzahlung, Belei digungen, gesundheitlicher Gefährdung, Eigenbedarfskündigung gegen Vermieter.

Versicherungsrecht (§ 11, § 31 VVG)

Bei Beitragserhöhung, Schadensfall, Halterwechsel etc. – typische Sonderkündigungsfälle bei Kfz-Versicherung.

Telekommunikation und Abos

Bei Umzug, Tariferhöhung, Dienstleistungsänderung haben Verbraucher häufig Sonderkündigungsrechte (TKG, BGB).

Wie funktioniert das Sonderkündigungsrecht im Arbeitsrecht? (§ 626 BGB)

Voraussetzungen:

  1. Wichtiger Grund: Verhalten, das eine Fortsetzung unzumutbar macht (Diebstahl, Beleidigung, schwere Verletzung der Arbeitspflichten)
  2. Abwägung der Einzelumstände: Dauer der Beschäftigung, Schwere des Verstoss, Wiederholbarkeit
  3. 2-Wochen-Frist: Die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis des Sachverhalts erfolgen (§ 626 Abs. 2 BGB)
  4. Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG
  5. Vorherige Abmahnung bei Verhaltensverstößen (außer bei schwerwiegendem Vertrauensbruch)
  6. Schriftform nach § 623 BGB

Klassische Gründe: Diebstahl, Spesenbetrug, Arbeitszeitbetrug, Beleidigungen, tätliche Angriffe, beharrliche Arbeitsverweigerung, sexuelle Belästigung.

Sonderfälle und Stolperfallen

2-Wochen-Frist verpassen

Wer den wichtigen Grund kennt, hat 2 Wochen Zeit. Später ist nur noch ordentliche Kündigung möglich. Kenntnis ist personenbezogen – wer weiß beim Arbeitgeber davon?

Ohne Abmahnung

Bei verhaltensbedingten Gründen ist meist eine vorherige Abmahnung nötig. Ausnahmen: Schwerer Vertrauensbruch (Diebstahl, Betrug, Gewalt).

Betriebsrat nicht angehört

Auch bei außerordentlicher Kündigung muss der Betriebsrat innerhalb 3 Tagen angehört werden – sonst unwirksam.

Umwandlung in ordentliche Kündigung

Wenn die außerordentliche Kündigung vor Gericht scheitert, kann sie hilfsweise in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden – wenn entsprechend erklärt.

Sonderkündigungsrecht 2026: Aktuelle Werte und Trends

2026 ist die außerordentliche Kündigung weiter ein letztes Mittel: Das BAG verlangt strenge Abwägung. In der Praxis enden viele außerordentliche Kündigungen in Kündigungsschutzklagen mit Vergleich (Abfindung). Trend: Mehr Verdachtskündigungen (bei dringendem Verdacht auf Straftat) und Druck-Kündigungen (wenn Belegschaft Mitarbeiter loswerden will) werden gerichtlich nicht haltbar erklärt. Bei Sonderkündigungen wegen Beitragserhöhung bei Versicherungen gilt 2026 weiter: 1 Monat ab Bekanntgabe der Erhöhung.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.