Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob die Rentenversicherungsnummer und die Sozialversicherungsnummer zwei unterschiedliche Nummern sind – oder ob sie identisch sind. Gerade für die Lohnabrechnung und den Kontakt mit Behörden ist es wichtig, die richtige Nummer parat zu haben.
Ja – die Rentenversicherungsnummer (RVNR) und die Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) sind in Deutschland identisch. Beide Begriffe bezeichnen die persönliche Kennnummer, unter der Arbeitnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung geführt werden. Diese Nummer begleitet Versicherte ein Leben lang und ist die Grundlage für alle Meldungen im Sozialversicherungssystem.
Die Nummer besteht aus 12 Stellen und setzt sich wie folgt zusammen:
So wird sichergestellt, dass jede Person eine eindeutige Kennung erhält.
Arbeitnehmer können ihre Sozialversicherungsnummer an mehreren Stellen finden:
Die Sozialversicherungsnummer ist zentral für alle Meldungen im Rahmen der Lohnabrechnung. Arbeitgeber müssen sie bei der Anmeldung zur Sozialversicherung, bei Beitragsnachweisen und bei elektronischen Meldungen an die Krankenkassen verwenden. Ohne diese Nummer ist eine korrekte Abrechnung von Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht möglich.
Die Begriffe Rentenversicherungsnummer und Sozialversicherungsnummer meinen in Deutschland die gleiche Nummer. Sie dient als lebenslange Identifikationsnummer im Sozialversicherungssystem und ist essenziell für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – vor allem bei der Lohnabrechnung. Wer seine Nummer nicht mehr weiß, findet sie auf Lohnabrechnungen, im Sozialversicherungsausweis oder kann sie bei der Rentenversicherung neu anfordern.