Die Relocation von Arbeitnehmern nach Deutschland wird für viele Unternehmen immer wichtiger – Fachkräftemangel, Globalisierung und Remote Work führen dazu, dass Talente aus aller Welt nach Deutschland geholt werden. Damit der Prozess reibungslos funktioniert, müssen Arbeitgeber rechtliche Vorgaben, Behördenverfahren und organisatorische Abläufe genau kennen.
Arbeitgeber dürfen ausländische Mitarbeiter nur einstellen, wenn diese eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis besitzen. Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), ergänzt durch die Fachkräfteeinwanderungsgesetze (zuletzt novelliert 2023/2024).
👉 Wichtig: EU-/EWR-Bürger und Schweizer benötigen kein Visum oder Arbeitserlaubnis. Für Drittstaatenangehörige gelten gesonderte Verfahren.
Der Relocation-Prozess umfasst mehrere Stellen:
Für viele Zuwanderer ist die Blaue Karte EU das wichtigste Instrument. Hier gelten seit 2025 folgende Mindestverdienstgrenzen:
👉 In Mangelberufen und bei Berufsanfängern ist zusätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Wichtig: Erfolgsprämien oder Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) zählen nur dann zum Mindestgehalt, wenn sie vertraglich zugesichert sind.
Für den Visums- bzw. Aufenthaltstitelantrag sind in der Regel erforderlich:
Damit Arbeitgeber den Überblick behalten, hier ein konkreter Ablaufplan:


Wer Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel beschäftigt, riskiert:
Die Relocation von Arbeitnehmern nach Deutschland ist komplex, aber mit einem klaren Ablaufplan gut steuerbar. Arbeitgeber müssen Mindestgehälter, Visa-Bestimmungen und Behördenwege kennen, die Lohnabrechnung korrekt gestalten und Integration aktiv unterstützen. Wer frühzeitig mit der Planung beginnt, kann internationale Fachkräfte erfolgreich und rechtssicher ins Unternehmen holen – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im „War for Talents“.
