Relocation von Arbeitnehmern nach Deutschland: Leitfaden für Arbeitgeber

September 30, 2025

Die Relocation von Arbeitnehmern nach Deutschland wird für viele Unternehmen immer wichtiger – Fachkräftemangel, Globalisierung und Remote Work führen dazu, dass Talente aus aller Welt nach Deutschland geholt werden. Damit der Prozess reibungslos funktioniert, müssen Arbeitgeber rechtliche Vorgaben, Behördenverfahren und organisatorische Abläufe genau kennen.

1. Rechtliche Grundlagen

Arbeitgeber dürfen ausländische Mitarbeiter nur einstellen, wenn diese eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis besitzen. Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), ergänzt durch die Fachkräfteeinwanderungsgesetze (zuletzt novelliert 2023/2024).

👉 Wichtig: EU-/EWR-Bürger und Schweizer benötigen kein Visum oder Arbeitserlaubnis. Für Drittstaatenangehörige gelten gesonderte Verfahren.

2. Welche Behörden sind involviert?

Der Relocation-Prozess umfasst mehrere Stellen:

  • Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaft/Konsulat) → Erteilung von Visa
  • Ausländerbehörde am Arbeitsort → Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis
  • Bundesagentur für Arbeit (BA) → Zustimmung zum Arbeitsverhältnis (Prüfung von Gehalt, Arbeitsbedingungen)
  • Krankenkasse → Nachweis für Krankenversicherungspflicht
  • Meldebehörde → Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland

3. Mindestgehalt und Voraussetzungen

Für viele Zuwanderer ist die Blaue Karte EU das wichtigste Instrument. Hier gelten seit 2025 folgende Mindestverdienstgrenzen:

  • Regelberufe: mindestens 48.300 € brutto pro Jahr (4.025 € pro Monat).
  • Mangelberufe & akademische Berufsanfänger (z. B. IT, Ingenieurwesen, Humanmedizin): mindestens 43.759,80 € brutto pro Jahr (3.646,65 € pro Monat).

👉 In Mangelberufen und bei Berufsanfängern ist zusätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Wichtig: Erfolgsprämien oder Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) zählen nur dann zum Mindestgehalt, wenn sie vertraglich zugesichert sind.

4. Welche Unterlagen muss der Arbeitnehmer vorlegen?

Für den Visums- bzw. Aufenthaltstitelantrag sind in der Regel erforderlich:

  • Gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
  • Qualifikationsnachweise (Hochschulabschluss, Berufsausbildung)
  • Anerkennungsbescheid der Qualifikation (sofern erforderlich, z. B. über die ZAB – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis der Wohnsitzanmeldung (nach Zuzug in Deutschland)
  • Biometrisches Passfoto

5. Welche Visa-Arten gibt es für Arbeitnehmer?

  • Blaue Karte EU: Für Hochschulabsolventen mit Arbeitsvertrag und Mindestgehalt (gültig zunächst bis 4 Jahre, verlängerbar; nach 27 Monaten Anspruch auf Niederlassungserlaubnis).
  • Fachkräftevisum: Für anerkannte Berufsausbildungen oder Studienabschlüsse; Gültigkeit 4 Jahre, an Verlängerung gekoppelt.
  • ICT-Karte (Intra Corporate Transfer): Für Mitarbeiter internationaler Unternehmen, die für einen befristeten Zeitraum nach Deutschland entsendet werden.
  • Job-Seeker-Visum: Bis zu 6 Monate zur Stellensuche (ohne Arbeitsaufnahme).
  • Visum für qualifizierte Beschäftigung ohne Anerkennung: Seit 2024 möglich, wenn Berufserfahrung nachgewiesen wird (Fachkräfteeinwanderungsgesetz).

6. Ablaufplan: Relocation von Arbeitnehmern nach Deutschland Schritt für Schritt

Damit Arbeitgeber den Überblick behalten, hier ein konkreter Ablaufplan:

👉 Arbeitgeber sollten mindestens 3–6 Monate Vorlaufzeit einplanen, da Anerkennungsverfahren und Visa-Prozesse häufig länger dauern.

7. Folgen bei Verstößen

Wer Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel beschäftigt, riskiert:

  • Bußgelder bis zu 500.000 € (§ 404 SGB III)
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Vorsatz
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
  • Haftungsrisiken für Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen

Fazit

Die Relocation von Arbeitnehmern nach Deutschland ist komplex, aber mit einem klaren Ablaufplan gut steuerbar. Arbeitgeber müssen Mindestgehälter, Visa-Bestimmungen und Behördenwege kennen, die Lohnabrechnung korrekt gestalten und Integration aktiv unterstützen. Wer frühzeitig mit der Planung beginnt, kann internationale Fachkräfte erfolgreich und rechtssicher ins Unternehmen holen – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im „War for Talents“.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.