1. Was ist die Probezeit – und wofür gibt es sie?
- Die Probezeit dient als Eignungsprüfung, damit beide Parteien die Zusammenarbeit in der Praxis kennenlernen können.
- Sie schafft Flexibilität, da währenddessen verkürzte Kündigungsfristen gelten.
- Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Arbeitsbedingungen, Aufgaben und Arbeitsumfeld besser kennenzulernen – und Arbeitgeber sehen, ob der Mitarbeiter ins Team passt.
2. Dauer der Probezeit
- Maximal 6 Monate, im unbefristeten Arbeitsverhältnis (§ 622 Abs. 3 BGB).
- Viele Unternehmen wählen bewusst kürzere Zeiten wie 3 oder 4 Monate.
- Über 6 Monate hinaus ist gesetzlich unzulässig, da danach der allgemeine Kündigungsschutz greift.
3. Verlängerung oder Verkürzung der Probezeit – geht das?
- Verkürzung: Ja, möglich. Wenn beide einverstanden sind, kann eine kürzere Probezeit vereinbart werden – bereits im Arbeitsvertrag oder durch nachträgliche schriftliche Vereinbarung.
- Verlängerung über 6 Monate hinaus: Nein, rechtlich unzulässig, auch mit Einverständnis beider Seiten – der Kündigungsschutz greift dann.
- Verlängerung bis zur Höchstgrenze von 6 Monaten, wenn ursprünglich kürzer vereinbart? Ja, das ist zulässig – jedoch nur bis maximal 6 Monate und nur mit schriftlicher Vereinbarung.
- Faktische Verlängerung über Kündigungsfristen: Möglich über
- längere Kündigungsfristen (z. B. 3–4 Monate Kündigungsfrist in der verkündeten Kündigung) oder
- einen Aufhebungsvertrag mit längerer Auslauffrist und Wiedereinstellungsoption – beides wurde vom BAG anerkannt.
4. Was sollte im Arbeitsvertrag zur Probezeit festgehalten werden?
- Probedauer (z. B. 6 Monate).
- Kündigungsfrist während der Probezeit (gesetzlich: 2 Wochen).
- Hinweis auf die automatische Übernahme bei Weiterbeschäftigung.
- Optionale Hinweise zu Verkürzung oder Verlängerung, falls gewünscht – stets schriftlich und beidseitig.
5. Kündigung während der Probezeit
- Frist: 2 Wochen (auch wenn Beendigung danach erfolgt), Kündigung muss innerhalb der Probezeit ausgesprochen worden sein.
- Form: Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift – E-Mail reicht nicht.
- Sonderkündigungsschutz gilt weiterhin für z. B. Schwangere oder schwerbehinderte Personen.
- Kündigungsschutzklage möglich, wenn Formalien fehlen.
- Fehlende Fristbeachtung führt zur Wirksamkeit der Kündigung erst nach fristgerechter Zustellung – Weiterbeschäftigung ist die Folge.
6. Was passiert, wenn der Mitarbeiter übernommen wird?
- Lässt der Arbeitgeber die Probezeit ohne Kündigung verstreichen, geht das Arbeitsverhältnis automatisch in eine reguläre Phase über.
- Ab diesem Zeitpunkt gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit.
- Arbeitgeber sollten vor Ablauf der Probezeit aktiv entscheiden, ob sie übernehmen oder kündigen möchten, um keine Fristen zu versäumen.
✅ Fazit
Die Probezeit ist ein wichtiges Instrument, um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf den Prüfstand zu stellen. Sie bietet beiden Seiten Flexibilität, da Kündigungsfristen verkürzt sind und die Eignung realistisch eingeschätzt werden kann. Wichtig ist, dass die Probezeit maximal sechs Monate dauert und klare Regelungen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Verlängerungen über die gesetzliche Höchstgrenze hinaus sind unzulässig. Läuft die Probezeit ohne Kündigung aus, wird das Arbeitsverhältnis automatisch in ein reguläres Arbeitsverhältnis mit vollem Kündigungsschutz überführt. Arbeitgeber sollten deshalb rechtzeitig prüfen, ob sie einen Mitarbeiter übernehmen möchten – oder ob eine Trennung die bessere Lösung ist.