Probearbeiten: Darf ich das verlangen – und was muss ich als Arbeitgeber beachten?

January 8, 2026

Probearbeiten kann für Arbeitgeber ein sinnvolles Instrument zur Eignungsfeststellung sein. Rechtlich ist es jedoch eng begrenzt. Der Beitrag zeigt, wann Probearbeiten zulässig ist, wo die Grenze zum Arbeitsverhältnis verläuft und welche Pflichten Arbeitgeber beachten müssen.

Was bedeutet Probearbeiten?

Beim Probearbeiten erhält ein Bewerber die Möglichkeit, für kurze Zeit in reale Arbeitsabläufe hineinzuschnuppern, damit beide Seiten prüfen können, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.

Darf ich als Arbeitgeber Probearbeiten verlangen?

Ja – aber nur in sehr engen Grenzen. Probearbeiten darf ausschließlich der Eignungsfeststellung dienen und nicht zur produktiven Arbeitsleistung.

Sobald der Bewerber wirtschaftlich verwertbare Arbeit erbringt, liegt rechtlich bereits ein Arbeitsverhältnis vor.

Wie lange darf Probearbeiten dauern?

Was muss ich vor dem Probearbeiten regeln?

Unbedingt schriftlich festhalten:

  • Dauer und Zeitraum
  • Hinweis, dass kein Arbeitsverhältnis begründet wird
  • Zweck: reine Eignungsfeststellung
  • Haftungs- und Datenschutzregelung

Ohne klare Vereinbarung wird Probearbeiten schnell als reguläres Arbeitsverhältnis gewertet.

Muss ich Probearbeiten bezahlen?

  • Reines Einfühlen / Zuschauen: Keine Vergütungspflicht
  • Produktive Mitarbeit: Vergütungspflicht – mindestens Mindestlohn

Entstehen für den Bewerber Rechte?

Ja – wenn Probearbeiten zu echter Mitarbeit wird:

  • Anspruch auf Lohn
  • Sozialversicherungspflicht
  • Kündigungsschutz nach Ablauf der Wartezeit
  • Urlaubsansprüche

Was passiert, wenn ich gegen die Regeln verstoße?

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Fazit

Probearbeiten ist erlaubt – aber nur als kurzes, unverbindliches Kennenlernen. Wer Bewerber wie reguläre Mitarbeiter einsetzt, riskiert Lohnnachzahlungen, Sozialabgaben und Bußgelder.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.