Published on:
26.9.2025

Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit: Was Arbeitnehmer dürfen – und welche Rechte Arbeitgeber haben

Die Grenzen zwischen Beruflichem und Privatem verschwimmen im Alltag schnell – besonders im Homeoffice. Doch welche privaten Tätigkeiten dürfen Arbeitnehmer während des Arbeitstags wahrnehmen, welche Rechte haben Arbeitgeber, dies einzuschränken, und wie viel Flexibilität ist rechtlich geboten?

Welche privaten Tätigkeiten sind erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Die Arbeitszeit gehört der Arbeit. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre volle Arbeitsleistung zu erbringen. Private Tätigkeiten sind daher nur eingeschränkt zulässig.

Rechtliche Grundlagen

Rechte des Arbeitgebers zur Einschränkung

Arbeitgeber haben das Recht, private Tätigkeiten während der Arbeitszeit einzuschränken. Konkret heißt das:

Wie viel Flexibilität ist geboten?

Trotz dieser Rechte sollten Arbeitgeber ein gewisses Maß an Flexibilität einräumen, um Motivation und Zufriedenheit zu fördern:

Was tun, wenn Arbeitnehmer Vorgaben überschreiten?

Überschreiten Arbeitnehmer die Grenzen zulässiger privater Tätigkeiten, können Arbeitgeber reagieren:

  1. Gespräch suchen: Klärung der Erwartungen und Hinweise auf die Arbeitsleistung.
  1. Abmahnung: Bei wiederholtem oder erheblichem Missbrauch (z. B. stundenlange Privataktivitäten während der Arbeitszeit).
  1. Kündigung: In schweren Fällen – etwa wenn Arbeitnehmer bewusst Arbeitszeitbetrug begehen – kann eine verhaltensbedingte oder sogar fristlose Kündigung gerechtfertigt sein (§ 626 BGB, Wichtiger Grund).

Fazit

Arbeitnehmer dürfen während des Arbeitstags nur kurze private Tätigkeiten wahrnehmen. Arbeitgeber haben auf Basis von ArbZG, GewO, BetrVG und Rechtsprechung das Recht, private Aktivitäten einzuschränken, sollten aber Flexibilität ermöglichen, um Motivation und Work-Life-Balance zu fördern. Bei Überschreitungen stehen Arbeitgebern abgestufte arbeitsrechtliche Maßnahmen von der Abmahnung bis hin zur Kündigung zur Verfügung.

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Steffen Minier

Geschäftsführer von TAXMARO
Steffen Minier ist Geschäftsführer von TAXMARO, einem Softwareanbieter für Prozessoptimierung im Bereich Lohn- und Personalwesen. Er ist ausgebildeter Steuerberater und sammelte seine ersten beruflichen Erfahrungen bei KPMG in der Beratung und Prüfung mittelständischer Unternehmen. Die dort gewonnenen Einblicke in Finanzprozesse führten ihn zur Gründung seines ersten Unternehmens im Bereich der Online-Finanzbuchhaltung.