Pfändung und Privatinsolvenz eines Arbeitnehmers: Was Arbeitgeber wissen und beachten müssen

October 7, 2025

Wenn ein Arbeitnehmer verschuldet ist und Gläubiger ihre Ansprüche geltend machen, kann es zu einer Lohnpfändung oder im Extremfall zu einer Privatinsolvenz kommen. In beiden Fällen spielt der Arbeitgeber eine zentrale Rolle – er wird zum sogenannten Drittschuldner und muss gesetzliche Pflichten erfüllen. In diesem Artikel erfährst du, wie Arbeitgeber informiert werden, was bei der Lohnabrechnung zu beachten ist, welche Meldungen erforderlich sind und welche Konsequenzen drohen, wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden.

1. Wie erfährt der Arbeitgeber von einer Pfändung oder Privatinsolvenz?

  • Lohnpfändung: Der Arbeitgeber erhält einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Anordnung der Vollstreckungsbehörde. Ab diesem Zeitpunkt ist er verpflichtet, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens einzubehalten und an den Gläubiger zu überweisen.
  • Privatinsolvenz: Der Arbeitgeber wird durch ein Schreiben des Insolvenzverwalters oder Treuhänders informiert. Ab dann gilt das Abtretungsverbot, und pfändbare Beträge müssen direkt an den Insolvenzverwalter gezahlt werden.
💡 Wichtig: Mündliche oder inoffizielle Hinweise haben keine rechtliche Wirkung – nur schriftliche, amtliche Zustellungen sind bindend.

2. Lohnabrechnung bei Pfändung oder Privatinsolvenz

Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Betrag ermitteln. Grundlage ist:

  • §§ 850 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) – Pfändungsschutz und Pfändungstabelle

In der Lohnabrechnung zu beachten:

  1. Pfändbaren Betrag nach Tabelle berechnen
  1. Nicht pfändbare Zulagen (z. B. Aufwandsentschädigungen, bestimmte Sozialleistungen) herausrechnen
  1. Abzüge und Überweisungen an den Gläubiger oder Insolvenzverwalter dokumentieren
  1. Den verbleibenden Nettolohn an den Arbeitnehmer auszahlen
💡 Moderne HR- und Payroll-Software wie Taxmaro kann die Pfändungsfreigrenzen automatisch berücksichtigen und gesetzeskonform abrechnen.

3. Welche Meldungen muss der Arbeitgeber erstellen?

  • An Gläubiger oder Insolvenzverwalter: Monatliche Abführung des pfändbaren Betrags mit Abrechnungsnachweis.
  • An den Arbeitnehmer: Gehaltsabrechnung mit transparenter Ausweisung der Pfändung.
  • Keine gesonderte Meldung an Finanzamt oder Krankenkasse nötig – die Lohnsteuer und Sozialabgaben werden vor der Pfändungsberechnung abgezogen.

4. Folgen bei Nichtbeachtung

Wenn der Arbeitgeber eine Pfändung ignoriert oder falsch umsetzt, drohen gravierende Konsequenzen:

  • Haftung als Drittschuldner: Arbeitgeber muss die nicht abgeführten Beträge aus eigener Tasche zahlen.
  • Schadensersatzforderungen des Gläubigers oder Insolvenzverwalters.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Arbeitgeber.
  • Bußgelder bei grober Pflichtverletzung.

5. Praxistipps für Arbeitgeber

  • Eingehende Pfändungsbeschlüsse sofort prüfen und der Personal- bzw. Lohnabteilung weiterleiten.
  • Pfändungstabellen aktuell halten – sie ändern sich meist jährlich.
  • Arbeitnehmer diskret behandeln – Datenschutz und Persönlichkeitsrechte wahren.
  • Prozesse digitalisieren – mit HR-Tools wie Taxmaro lassen sich Pfändungen automatisiert abrechnen und rechtssicher dokumentieren.

Fazit

Pfändung oder Privatinsolvenz eines Arbeitnehmers ist für Arbeitgeber mehr als nur ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand – es ist eine gesetzliche Verpflichtung mit Haftungsrisiken. Wer die Pfändung korrekt umsetzt, Fristen einhält und die Lohnabrechnung rechtssicher gestaltet, schützt sich vor finanziellen Schäden und rechtlichen Konsequenzen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.