1. Wie erfährt der Arbeitgeber von einer Pfändung oder Privatinsolvenz?
- Lohnpfändung: Der Arbeitgeber erhält einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Anordnung der Vollstreckungsbehörde. Ab diesem Zeitpunkt ist er verpflichtet, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens einzubehalten und an den Gläubiger zu überweisen.
- Privatinsolvenz: Der Arbeitgeber wird durch ein Schreiben des Insolvenzverwalters oder Treuhänders informiert. Ab dann gilt das Abtretungsverbot, und pfändbare Beträge müssen direkt an den Insolvenzverwalter gezahlt werden.
💡 Wichtig: Mündliche oder inoffizielle Hinweise haben keine rechtliche Wirkung – nur schriftliche, amtliche Zustellungen sind bindend.
2. Lohnabrechnung bei Pfändung oder Privatinsolvenz
Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Betrag ermitteln. Grundlage ist:
- §§ 850 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) – Pfändungsschutz und Pfändungstabelle
In der Lohnabrechnung zu beachten:
- Pfändbaren Betrag nach Tabelle berechnen
- Nicht pfändbare Zulagen (z. B. Aufwandsentschädigungen, bestimmte Sozialleistungen) herausrechnen
- Abzüge und Überweisungen an den Gläubiger oder Insolvenzverwalter dokumentieren
- Den verbleibenden Nettolohn an den Arbeitnehmer auszahlen
💡 Moderne HR- und Payroll-Software wie Taxmaro kann die Pfändungsfreigrenzen automatisch berücksichtigen und gesetzeskonform abrechnen.
3. Welche Meldungen muss der Arbeitgeber erstellen?
- An Gläubiger oder Insolvenzverwalter: Monatliche Abführung des pfändbaren Betrags mit Abrechnungsnachweis.
- An den Arbeitnehmer: Gehaltsabrechnung mit transparenter Ausweisung der Pfändung.
- Keine gesonderte Meldung an Finanzamt oder Krankenkasse nötig – die Lohnsteuer und Sozialabgaben werden vor der Pfändungsberechnung abgezogen.
4. Folgen bei Nichtbeachtung
Wenn der Arbeitgeber eine Pfändung ignoriert oder falsch umsetzt, drohen gravierende Konsequenzen:
- Haftung als Drittschuldner: Arbeitgeber muss die nicht abgeführten Beträge aus eigener Tasche zahlen.
- Schadensersatzforderungen des Gläubigers oder Insolvenzverwalters.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Arbeitgeber.
- Bußgelder bei grober Pflichtverletzung.
5. Praxistipps für Arbeitgeber
- Eingehende Pfändungsbeschlüsse sofort prüfen und der Personal- bzw. Lohnabteilung weiterleiten.
- Pfändungstabellen aktuell halten – sie ändern sich meist jährlich.
- Arbeitnehmer diskret behandeln – Datenschutz und Persönlichkeitsrechte wahren.
- Prozesse digitalisieren – mit HR-Tools wie Taxmaro lassen sich Pfändungen automatisiert abrechnen und rechtssicher dokumentieren.
Fazit
Pfändung oder Privatinsolvenz eines Arbeitnehmers ist für Arbeitgeber mehr als nur ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand – es ist eine gesetzliche Verpflichtung mit Haftungsrisiken. Wer die Pfändung korrekt umsetzt, Fristen einhält und die Lohnabrechnung rechtssicher gestaltet, schützt sich vor finanziellen Schäden und rechtlichen Konsequenzen.