Published on:
1.9.2025

Pfändung und Privatinsolvenz eines Arbeitnehmers: Was Arbeitgeber wissen und beachten müssen

Wenn ein Arbeitnehmer verschuldet ist und Gläubiger ihre Ansprüche geltend machen, kann es zu einer Lohnpfändung oder im Extremfall zu einer Privatinsolvenz kommen. In beiden Fällen spielt der Arbeitgeber eine zentrale Rolle – er wird zum sogenannten Drittschuldner und muss gesetzliche Pflichten erfüllen. In diesem Artikel erfährst du, wie Arbeitgeber informiert werden, was bei der Lohnabrechnung zu beachten ist, welche Meldungen erforderlich sind und welche Konsequenzen drohen, wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden.

1. Wie erfährt der Arbeitgeber von einer Pfändung oder Privatinsolvenz?

💡 Wichtig: Mündliche oder inoffizielle Hinweise haben keine rechtliche Wirkung – nur schriftliche, amtliche Zustellungen sind bindend.

2. Lohnabrechnung bei Pfändung oder Privatinsolvenz

Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Betrag ermitteln. Grundlage ist:

In der Lohnabrechnung zu beachten:

  1. Pfändbaren Betrag nach Tabelle berechnen
  1. Nicht pfändbare Zulagen (z. B. Aufwandsentschädigungen, bestimmte Sozialleistungen) herausrechnen
  1. Abzüge und Überweisungen an den Gläubiger oder Insolvenzverwalter dokumentieren
  1. Den verbleibenden Nettolohn an den Arbeitnehmer auszahlen
💡 Moderne HR- und Payroll-Software wie Taxmaro kann die Pfändungsfreigrenzen automatisch berücksichtigen und gesetzeskonform abrechnen.

3. Welche Meldungen muss der Arbeitgeber erstellen?

4. Folgen bei Nichtbeachtung

Wenn der Arbeitgeber eine Pfändung ignoriert oder falsch umsetzt, drohen gravierende Konsequenzen:

5. Praxistipps für Arbeitgeber

Fazit

Pfändung oder Privatinsolvenz eines Arbeitnehmers ist für Arbeitgeber mehr als nur ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand – es ist eine gesetzliche Verpflichtung mit Haftungsrisiken. Wer die Pfändung korrekt umsetzt, Fristen einhält und die Lohnabrechnung rechtssicher gestaltet, schützt sich vor finanziellen Schäden und rechtlichen Konsequenzen.

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