Pfändungsfreigrenze 2026: aktuelle Tabelle, Berechnungslogik und Arbeitgeberpflichten. Wie viel Nettoeinkommen unpfändbar bleibt und wie Lohnpfändungen korrekt abgewickelt werden.
Die Pfändungsfreigrenze definiert den Mindestbetrag vom Nettoeinkommen, der dem Schuldner auch bei einer Lohnpfändung verbleiben muss. Sie schützt das Existenzminimum und wird alle zwei Jahre an die Entwicklung des steuerlichen Existenzminimums angepasst. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber 2026 zusammen.
Die Pfändungsfreigrenze ist der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens nach § 850c ZPO. Sie schützt das Existenzminimum des Schuldners und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen. Ohne Pfändungsfreigrenze dürften Gläubiger den kompletten Lohn pfänden – was dem Sozialstaatsprinzip widerspräche.
Die genauen Beträge sind in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung festgelegt und werden alle zwei Jahre zum 1. Juli angepasst. Ab 1.7.2025 gelten die neuen Werte bis 30.6.2027.
Der Arbeitgeber als Drittschuldner muss die Pfändungsfreigrenze beachten und nur den pfändbaren Teil an den Gläubiger abführen. Verstoss = persönliche Haftung.
Für das Pfändungsschutzkonto gelten gesonderte Freibeträge nach § 899 ZPO – ähnlich, aber technisch unterschiedlich.
In der Insolvenz tritt die Insolvenzmasse an die Stelle des Gläubigers. Pfändungsfreigrenze gilt weiter.
Bei der Pfändung wegen Unterhalts kann auf Antrag des Gläubigers nach § 850d ZPO der notwendige Lebensunterhalt herangezogen werden – niedrigere Grenzen.
Pfändungsfreigrenze ab 1.7.2025 (bis 30.6.2027):
Berechnungsschritt-für-Schritt:
Bei mehreren Gläubigern gilt das Prioritätsprinzip: Der zuerst pfändende Gläubiger erhält zuerst, der zweite den Rest etc. Wichtig ist das Datum der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse.
Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Bruttoeinkommens, max. 1.000 EUR, ist unpfändbar (§ 850a Nr. 4 ZPO). Urlaubsgeld in üblicher Höhe auch unpfändbar.
Wenn der Arbeitgeber zu viel an den Gläubiger abführt, muss er an den Schuldner nachzahlen. Wenn zu wenig: Haftung gegenüber dem Gläubiger.
In besonderen Fällen (hohe Miete, Krankheitskosten) kann der Schuldner beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung der Freigrenze beantragen.
Ab 1.7.2025 wurde die Pfändungsfreigrenze deutlich angehoben: Der Grundfreibetrag stieg von 1.499,99 EUR auf 1.559,99 EUR netto. Diese Werte gelten für das gesamte Jahr 2026. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1.7.2027. Wichtig: Die Tabelle wird per Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – Lohnabrechner sollten die aktuelle Pfändungstabelle stets parat haben. Bei jedem Bekanntwerden einer Pfändung muss umgehend reagiert werden, sonst droht Verzug und persönliche Haftung.
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