Nachweis der Elterneigenschaft – Pflicht, Gründe und Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

September 26, 2025

Die Elterneigenschaft spielt im deutschen Arbeits- und Steuerrecht eine wichtige Rolle, da sie für bestimmte Vergünstigungen, Freibeträge und Sozialversicherungsregelungen relevant ist. Doch wie weist man als Arbeitnehmer nach, dass man ein Kind hat? Warum benötigt der Arbeitgeber diese Information – und ist ein Nachweis überhaupt Pflicht? Dieser Artikel gibt einen klaren Überblick.

Nachweis der Elterneigenschaft – warum er wichtig ist und welche Folgen er für die Lohnabrechnung hat

Die Elterneigenschaft spielt im deutschen Arbeits- und Steuerrecht eine wichtige Rolle, da sie für bestimmte Vergünstigungen, Freibeträge und Sozialversicherungsregelungen relevant ist. Doch wie weist man als Arbeitnehmer nach, dass man ein Kind hat? Warum benötigt der Arbeitgeber diese Information – und ist ein Nachweis überhaupt Pflicht? Dieser Artikel gibt einen klaren Überblick.

1. Wie kann ich als Arbeitnehmer die Elterneigenschaft nachweisen?

In der Praxis werden folgende Unterlagen akzeptiert:

  • Geburtsurkunde des Kindes (häufigster Nachweis)
  • Kindergeldbescheid der Familienkasse
  • Adoptionsurkunde bei Adoption
  • Bescheinigung über Pflegekindschaft bei Pflegekindern

Der Arbeitgeber darf nur die notwendigen Daten erheben, um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen – also z. B. Name, Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis. Eine vollständige Kopie der Geburtsurkunde kann dabei ausreichend sein.

2. Warum benötigt der Arbeitgeber diese Information?

Die Angabe, ob ein Arbeitnehmer Kinder hat, ist keine reine Statistikfrage. Sie beeinflusst konkret die Lohnabrechnung und Sozialabgaben:

  • Arbeitslosenversicherung: Eltern zahlen einen um 0,25 Prozentpunkte niedrigeren Beitragssatz (§ 346 Abs. 2 SGB III).
  • Steuerklassen: In Kombination mit dem Faktorverfahren oder bei Ehegatten kann die Elterneigenschaft relevant für die Steuerberechnung sein.
  • Familienbezogene Zuschläge: Manche Tarifverträge oder Arbeitgeberleistungen (z. B. Familienzulagen) setzen den Nachweis voraus.
  • Elternzeit / Mutterschutz: Die Personalabteilung muss rechtzeitig wissen, ob Anspruch auf Elternzeit oder Mutterschutz besteht.

3. Ist ein Nachweis Pflicht?

Ja, wenn die Elterneigenschaft Auswirkungen auf gesetzliche Abgaben oder Arbeitgeberleistungen hat. Ohne Nachweis darf der Arbeitgeber keine beitrags- oder steuerrelevanten Ermäßigungen anwenden. Das bedeutet:

  • Wer den Nachweis nicht erbringt, wird z. B. bei der Arbeitslosenversicherung wie kinderlos abgerechnet – was zu höheren Abgaben führt.
  • Rückwirkende Korrekturen sind zwar möglich, aber nur innerhalb der gesetzlichen Fristen.

4. Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 3.500 € Bruttogehalt spart durch den Elternstatus in der Arbeitslosenversicherung rund 8,75 € pro Monat – das sind über 100 € pro Jahr.

5. Datenschutz beachten

Der Nachweis der Elterneigenschaft fällt unter personenbezogene Daten besonderer Kategorie. Arbeitgeber müssen:

  • nur erforderliche Angaben speichern,
  • die Daten vor unbefugtem Zugriff schützen,
  • sie löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

6. Fazit

Für Arbeitnehmer lohnt sich der Nachweis der Elterneigenschaft, da er zu niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen und möglichen Zusatzleistungen führt. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Information korrekt in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen – allerdings nur, wenn ein gültiger Nachweis vorliegt. Wer ihn nicht vorlegt, verzichtet auf finanzielle Vorteile und riskiert Nachzahlungen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.