Published on:
22.9.2025

Müssen Abwesenheiten von Arbeitnehmern erfasst werden? Alles, was Arbeitgeber wissen müssen

Die Erfassung von Abwesenheiten ist ein zentraler Bestandteil der Personalverwaltung. Ob Urlaub, Krankheit oder unbezahlte Freistellungen – Arbeitgeber müssen diese Zeiten dokumentieren und korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigen. Doch welche Abwesenheiten müssen erfasst werden, in welcher Form geschieht das, und was passiert, wenn ein Arbeitnehmer seine Abwesenheiten nicht meldet?

Müssen Abwesenheiten erfasst werden?

Ja, Arbeitgeber sind verpflichtet, Abwesenheiten von Arbeitnehmern zu dokumentieren. Das ergibt sich aus:

👉 Kurz gesagt: Abwesenheiten müssen dokumentiert werden, damit Arbeitgeber ihre Lohnabrechnung korrekt erstellen und rechtliche Vorgaben erfüllen können.

Welche Arten von Abwesenheiten müssen erfasst werden?

Typische Abwesenheiten sind:

In welcher Form müssen Abwesenheiten erfasst werden?

Es gibt keine einheitliche gesetzliche Vorgabe für die Form, aber die Erfassung muss nachvollziehbar und prüfungssicher erfolgen:

Wichtig: Seit dem EuGH-Urteil 2019 und der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes müssen Arbeitgeber ein verlässliches Zeiterfassungssystem einführen – dazu gehört auch die Erfassung von Abwesenheiten.

Was passiert, wenn Abwesenheiten nicht erfasst werden?

Wie müssen Abwesenheiten in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden?

Die Abwesenheiten wirken sich direkt auf die Entgeltabrechnung aus:

  1. Urlaub

a. Urlaubstage sind fortzuzahlen (§ 11 BUrlG).

b. In der Lohnabrechnung erscheinen sie als „Urlaubstage“ mit normalem Entgelt.

  1. Krankheit

a. Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu 6 Wochen (§ 3 EFZG).

b. Danach: Krankengeld durch die Krankenkasse.

c. Abwesenheit muss mit „Krank ohne Lohnfortzahlung“ bzw. „Krankengeld“ kenntlich gemacht werden.

  1. Unbezahlter Urlaub / Sonderurlaub

a. Keine Lohnzahlung → Reduktion des Bruttogehalts.

b. Sozialversicherungsbeiträge entfallen anteilig.

  1. Mutterschutz / Elternzeit

a. Entgeltfortzahlung im Mutterschutz (über U2-Umlageverfahren erstattungsfähig).

b. Elternzeit → kein Arbeitsentgelt, nur Meldung zur Sozialversicherung mit besonderem Status.

👉 Abwesenheiten müssen also klar und transparent in der Lohnabrechnung erscheinen, damit sowohl Mitarbeiter als auch Prüfer die Abzüge oder Fortzahlungen nachvollziehen können.

Fazit

Die Erfassung von Abwesenheiten ist für Arbeitgeber nicht optional, sondern Pflicht. Sie muss nachvollziehbar dokumentiert und in der Lohnabrechnung korrekt berücksichtigt werden. Fehlende Erfassung führt zu fehlerhaften Abrechnungen, rechtlichen Risiken und Problemen bei Prüfungen. Mit digitalen HR-Tools können Arbeitgeber Abwesenheiten effizient erfassen, transparent darstellen und rechtssicher abrechnen.

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