Bewerbungen einfach zu ignorieren mag bequem erscheinen, ist für Arbeitgeber jedoch riskant. Zwar gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Absage, doch mit dem Eingang einer Bewerbung entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis. Daraus ergeben sich Rücksichtnahme-, Informations- und Datenschutzpflichten. Eine kurze, neutrale Absage ist daher nicht nur fair, sondern auch der rechtssicherste Weg.
Ein ausdrückliches Gesetz, das Arbeitgeber zu einer Absage verpflichtet, existiert nicht. Sobald jedoch ein Bewerbungsprozess gestartet wird, entsteht ein sogenanntes vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) – damit treffen den Arbeitgeber Rücksichtnahme- und Informationspflichten.
Praxis: Bewerbungen einfach zu ignorieren ist rechtlich riskant und kann Schadensersatzansprüche auslösen.
Theoretisch ja – praktisch ist davon dringend abzuraten.
Wer Bewerbungen kommentarlos liegen lässt, riskiert:
Nein. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, den Ablehnungsgrund mitzuteilen.
Im Gegenteil: Eine falsche oder ungeschickte Begründung ist eine der häufigsten Ursachen für AGG-Klagen.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können Bewerber Entschädigung verlangen, wenn sie sich diskriminiert fühlen – auch ohne Einstellung.
Mögliche Folgen:
Empfohlene Musterformulierung:
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Unternehmen und die übersandten Unterlagen.
Nach sorgfältiger Prüfung haben wir uns entschieden, den Auswahlprozess mit anderen Bewerbern fortzusetzen.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Weg alles Gute.
Keine Begründung, keine Vergleiche, keine persönlichen Bewertungen.
Arbeitgeber sollten:
Mit Taxmaro HR lassen sich Bewerbungsprozesse revisionssicher dokumentieren und Fristen automatisiert steuern – ein entscheidender Schutz vor AGG-Risiken.
Bewerbungen zu ignorieren ist kein Kavaliersdelikt. Eine kurze, neutrale Absage schützt vor Diskriminierungsvorwürfen, bewahrt das Arbeitgeberimage und reduziert rechtliche Risiken erheblich.
