Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist rechtlich wirksam – bringt jedoch erhebliche Risiken mit sich. Der folgende Beitrag zeigt, welche Rechte entstehen, welche Pflichten Arbeitgeber haben und warum Schriftlichkeit in der Praxis unverzichtbar ist.
Ja. Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist rechtlich voll wirksam. Das deutsche Arbeitsrecht verlangt keine Schriftform für den Vertragsabschluss.
Aber: Nach dem Nachweisgesetz (NachwG) muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich dokumentieren und aushändigen – spätestens am ersten Arbeitstag.
Ohne schriftlichen Vertrag gelten automatisch:
Unklare Regelungen gehen im Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers.
Ein Arbeitnehmer aus einem mündlichen Vertrag hat exakt dieselben Rechte wie bei einem schriftlichen Vertrag:
Die Kündigung eines mündlichen Arbeitsvertrags ist nur schriftlich wirksam (§ 623 BGB).
Es gelten:

Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist voll gültig – aber ein hohes Risiko. Ohne klare schriftliche Regelungen verlieren Arbeitgeber in Streitfällen fast immer.
