Welche Arten von Mitarbeitergeschenken gibt es?
- Sachzuwendungen (z. B. Gutscheine, Sachprämien, Blumen, Wein, Technikgeräte)
- Aufmerksamkeiten (z. B. Blumenstrauß zum Geburtstag)
- Geldgeschenke (immer steuer- und beitragspflichtig)
Steuerfreie Geschenke – welche Grenzen gelten 2025?
- 44-€-Freigrenze (bis 2021): ersetzt durch die 50-€-Sachbezugsfreigrenze pro Monat (§ 8 Abs. 2 EStG).
- Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen: bis 60 € brutto steuer- und beitragsfrei (z. B. Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes).
- Geschenke zu besonderen betrieblichen Anlässen: z. B. Jubiläen oder Betriebsfeiern – steuerfrei bis 110 € pro Mitarbeiter (inkl. USt).
- Weihnachtsgeschenke: fallen unter die 50-€-Freigrenze oder müssen über die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG (30 %) laufen.
Wichtig: Wird die Freigrenze auch nur um 1 € überschritten, ist das gesamte Geschenk steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Wie oft kann ich meinen Mitarbeitern etwas schenken?
- Die 50-€-Freigrenze gilt monatlich – mehrere kleine Sachgeschenke im Monat werden zusammengerechnet.
- Die 60-€-Grenze bei Aufmerksamkeiten gilt pro Anlass (z. B. jeder Geburtstag, jede Hochzeit).
- Für Jubiläen und Betriebsfeiern gelten separate Freigrenzen.
Dokumentation der Mitarbeitergeschenke
- Arbeitgeber müssen jedes Geschenk in der Lohnbuchhaltung dokumentieren.
- Bei steuerfreien Sachzuwendungen: Nachweis des Anlasses (z. B. Rechnungen, Anlassnotiz).
- Bei pauschalversteuerten Geschenken: Ausweis der Pauschalsteuer in der Lohnabrechnung.
- Tipp: Einheitliche Dokumentation im Lohnsystem (z. B. über Taxmaro) verhindert Fehler bei Betriebsprüfungen.
Wie sind Mitarbeitergeschenke in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen?
- Steuerfreie Geschenke: erscheinen nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn, sollten aber mit Hinweis dokumentiert werden.
- Pauschalversteuerte Geschenke (§ 37b EStG): Steuer trägt der Arbeitgeber, der Wert muss in der Lohnabrechnung vermerkt werden.
- Steuerpflichtige Geschenke: werden wie normaler Arbeitslohn behandelt und erhöhen das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers.
Hat der Arbeitnehmer Pflichten?
- Arbeitnehmer müssen keine eigenen Meldungen machen, solange der Arbeitgeber die Abrechnung korrekt führt.
- Wird ein Geschenk jedoch nicht korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt, kann es bei der Einkommensteuererklärung zu Nachforderungen kommen.
- Bei steuerfreien Aufmerksamkeiten trägt der Arbeitnehmer keine zusätzlichen Pflichten.
Fazit
Mitarbeitergeschenke sind ein starkes Mittel für Motivation und Mitarbeiterbindung – steuerlich aber an klare Grenzen gebunden. Arbeitgeber können monatlich bis 50 €, zu persönlichen Anlässen bis 60 € steuerfrei schenken. Entscheidend ist die korrekte Dokumentation und Abbildung in der Lohnabrechnung. Arbeitnehmer selbst haben kaum Pflichten – die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Mit digitalen Lösungen wie Taxmaro lassen sich Mitarbeitergeschenke einfach erfassen und rechtssicher dokumentieren.