Mitarbeitergeschenke: Welche Geschenke sind erlaubt und wie werden sie in der Lohnabrechnung berücksichtigt?

September 10, 2025

Mitarbeitergeschenke sind ein beliebtes Mittel, um Wertschätzung zu zeigen und die Bindung zum Unternehmen zu stärken. Doch Arbeitgeber müssen die steuerlichen Grenzen kennen, damit Geschenke nicht zur Steuerfalle werden. Welche Beträge sind steuerfrei, wie oft darf man etwas schenken, wie wird das in der Lohnabrechnung berücksichtigt und hat auch der Arbeitnehmer Pflichten?

Welche Arten von Mitarbeitergeschenken gibt es?

  • Sachzuwendungen (z. B. Gutscheine, Sachprämien, Blumen, Wein, Technikgeräte)
  • Aufmerksamkeiten (z. B. Blumenstrauß zum Geburtstag)
  • Geldgeschenke (immer steuer- und beitragspflichtig)

Steuerfreie Geschenke – welche Grenzen gelten 2025?

  • 44-€-Freigrenze (bis 2021): ersetzt durch die 50-€-Sachbezugsfreigrenze pro Monat (§ 8 Abs. 2 EStG).
  • Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen: bis 60 € brutto steuer- und beitragsfrei (z. B. Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes).
  • Geschenke zu besonderen betrieblichen Anlässen: z. B. Jubiläen oder Betriebsfeiern – steuerfrei bis 110 € pro Mitarbeiter (inkl. USt).
  • Weihnachtsgeschenke: fallen unter die 50-€-Freigrenze oder müssen über die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG (30 %) laufen.

Wichtig: Wird die Freigrenze auch nur um 1 € überschritten, ist das gesamte Geschenk steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wie oft kann ich meinen Mitarbeitern etwas schenken?

  • Die 50-€-Freigrenze gilt monatlich – mehrere kleine Sachgeschenke im Monat werden zusammengerechnet.
  • Die 60-€-Grenze bei Aufmerksamkeiten gilt pro Anlass (z. B. jeder Geburtstag, jede Hochzeit).
  • Für Jubiläen und Betriebsfeiern gelten separate Freigrenzen.

Dokumentation der Mitarbeitergeschenke

  • Arbeitgeber müssen jedes Geschenk in der Lohnbuchhaltung dokumentieren.
  • Bei steuerfreien Sachzuwendungen: Nachweis des Anlasses (z. B. Rechnungen, Anlassnotiz).
  • Bei pauschalversteuerten Geschenken: Ausweis der Pauschalsteuer in der Lohnabrechnung.
  • Tipp: Einheitliche Dokumentation im Lohnsystem (z. B. über Taxmaro) verhindert Fehler bei Betriebsprüfungen.

Wie sind Mitarbeitergeschenke in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen?

  • Steuerfreie Geschenke: erscheinen nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn, sollten aber mit Hinweis dokumentiert werden.
  • Pauschalversteuerte Geschenke (§ 37b EStG): Steuer trägt der Arbeitgeber, der Wert muss in der Lohnabrechnung vermerkt werden.
  • Steuerpflichtige Geschenke: werden wie normaler Arbeitslohn behandelt und erhöhen das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers.

Hat der Arbeitnehmer Pflichten?

  • Arbeitnehmer müssen keine eigenen Meldungen machen, solange der Arbeitgeber die Abrechnung korrekt führt.
  • Wird ein Geschenk jedoch nicht korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt, kann es bei der Einkommensteuererklärung zu Nachforderungen kommen.
  • Bei steuerfreien Aufmerksamkeiten trägt der Arbeitnehmer keine zusätzlichen Pflichten.

Fazit

Mitarbeitergeschenke sind ein starkes Mittel für Motivation und Mitarbeiterbindung – steuerlich aber an klare Grenzen gebunden. Arbeitgeber können monatlich bis 50 €, zu persönlichen Anlässen bis 60 € steuerfrei schenken. Entscheidend ist die korrekte Dokumentation und Abbildung in der Lohnabrechnung. Arbeitnehmer selbst haben kaum Pflichten – die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Mit digitalen Lösungen wie Taxmaro lassen sich Mitarbeitergeschenke einfach erfassen und rechtssicher dokumentieren.

Zurück zur Blog Startseite

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.