Als Arbeitgeber musst du wissen, wie sich die Minijob-Verdienstgrenze 2026 gestaltet und welche Auswirkungen sie auf Beschäftigungsverhältnisse, Lohnabrechnung und Sozialversicherung hat. Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt – und steigt deshalb im Jahr 2026 deutlich an. In diesem Beitrag erklären wir dir die aktuellen Grenzwerte, wie sie zu berechnen sind, welche Jahresgrenzen gelten und was passiert, wenn die Grenze überschritten wird.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in Deutschland eine monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro. Auf ein ganzes Jahr hochgerechnet ergibt sich damit eine Minijob-Jahresgrenze von 7.236 Euro (603 € × 12 Monate).
👉 Kurz gesagt: Solange ein Minijobber im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 603 € pro Monat bzw. 7.236 € pro Jahr verdient, bleibt das Beschäftigungsverhältnis ein Minijob.
Die Minijob-Grenze ist gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt. Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 € pro Stunde. Dadurch erhöht sich auch die Minijob-Grenze automatisch von zuvor 556 € auf 603 € pro Monat.
Diese dynamische Anpassung stellt sicher, dass Minijobber trotz steigender Stundenlöhne nicht weniger arbeiten dürfen und dennoch im steuer- und sozialversicherungsfreien Bereich bleiben können.
Die jährliche Minijob-Verdienstgrenze ergibt sich aus der monatlichen Verdienstgrenze:
Monatliche Grenze: 603 € × 12 Monate = 7.236 € Jahresverdienst
➡ Dieser Betrag gilt als Richtwert für das Kalenderjahr 2026.
Tipp: Bei saisonalen Schwankungen im Jahresverlauf kannst du den Verdienst über mehrere Monate verteilen, solange die Jahresgrenze im Durchschnitt eingehalten wird.
Überschreitet der Verdienst dauerhaft die Minijob-Grenze, gilt das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als Minijob, sondern als Midijob. Der Midijob-Bereich in 2026 liegt zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlich – mit sozialversicherungspflichtigen Beiträgen, aber reduzierten Arbeitnehmeranteilen im Übergangsbereich.
👉 Für Arbeitgeber bedeutet das: Sobald ein Beschäftigter regelmäßig mehr als 603 € im Monat verdient, sind Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abzuführen.
📌 1. Abrechnungs- und Meldepflichten
Arbeitgeber müssen prüfen, ob Minijobs im Jahresdurchschnitt unter der Grenze von 7.236 € liegen. Wird diese überschritten, ist das Beschäftigungsverhältnis formal anzupassen und sozialversicherungspflichtig anzumelden.
📌 2. Stundenplanung
Durch die höhere Minijob-Grenze können Minijobber im Monat mehr Stunden arbeiten, ohne den Status zu verlieren – insbesondere relevant bei Mindestlohn-Beschäftigten (ca. 43 h/Monat bei 13,90 €/h).
📌 3. Sozialversicherungsbeiträge
Bei Überschreiten der Grenze entstehen Pflichten zur Abführung von Beiträgen, was die Lohnkosten steigert.
📌 4. Jahresbetrachtung beachten
Es zählt nicht nur der einzelne Monat – die Jahresbetrachtung entscheidet über den Status als Minijob. Arbeitgeber sollten daher die Löhne über 12 Monate im Blick behalten, besonders bei schwankenden Beschäftigungszeiten oder Urlaubsvertretungen.
Wenn der Jahresverdienst die Grenze von 7.236 € überschreitet, gilt:
⚠️ Der Minijob verliert rückwirkend den Status als geringfügig entlohnte Beschäftigung. ➡ Es entsteht eine Versicherungspflicht mit Beitragspflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. ➡ Auch Nachmeldungen und Beitragsnachzahlungen können erforderlich werden.
Arbeitgeber sollten daher regelmäßig das Jahresarbeitsentgelt überwachen und Fehlentwicklungen frühzeitig korrigieren.
✔ Arbeitszeit flexibel planen: Durch die dynamische Grenze können Mitarbeitende auch bei Mindestlohn länger beschäftigt werden.
✔ Jahresverdienst im Blick behalten: Vor allem bei saisonalen Schwankungen oder mehrfachen Minijobs.
✔ Rechtzeitig ummelden: Sobald die Jahresverdienstgrenzen dauerhaft überschritten werden, ist eine Umstellung auf Midijob sinnvoll.
✔ Lohnabrechnung anpassen: Monatliche Anpassungen an 603 € und Jahresverdienstkontrolle einführen.
