Der gesetzliche Mindestlohn nach Mindestlohngesetz (MiLoG) wird alle zwei Jahre von der Mindestlohnkommission angepasst. Dieser Pillar erklärt Höhe und Geltung 2026, Branchen-Mindestlöhne, die Mindestlohn-Dokumentationspflicht und Folgen bei Verstößen.
Kurzantwort: Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) liegt 2026 voraussichtlich bei rund 13,90 € pro Stunde (Anpassung durch die Mindestlohnkommission). Er gilt für alle Arbeitnehmenden in Deutschland – mit wenigen Ausnahmen wie Auszubildende, Praktikanten unter bestimmten Bedingungen und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten. Mehrere Branchen haben durch Tarifverträge oder Branchen-Mindestlöhne (Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG) höhere Mindestlöhne. Wer den Mindestlohn unterschreitet, riskiert Bußgelder bis 500.000 € und Nachzahlungsansprüche der Beschäftigten für bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist seit 1. Januar 2015 in Kraft. Es regelt einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn pro Zeitstunde tatsächlich geleisteter Arbeit. Wichtige Eckpunkte:

In mehreren Branchen gelten höhere Mindestlöhne, festgelegt durch allgemeinverbindliche Tarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Sie sind für alle Beschäftigten der Branche bindend – auch ohne Tarifbindung. Beispiele (Stand 2025/2026, ungefähre Werte):

Mit jeder Mindestlohn-Erhöhung steigt automatisch die Verdienstgrenze für Minijobs, da diese seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist (§ 8 Abs. 1a SGB IV):
Wichtig: Wer als Minijobber 10 Stunden pro Woche arbeitet, darf nicht mehr als den dynamischen Höchstbetrag verdienen – sonst geht der Status verloren.
Für bestimmte Branchen (Baugewerbe, Gastronomie, Logistik, Gebäudereinigung, Speditionen, Schausteller, Forstwirtschaft, Personenbeförderung, Fleischwirtschaft, Messen u.a.) sowie für alle Minijobber gilt die Aufzeichnungspflicht:
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für alle Beschäftigten. Wichtige Ausnahmen nach § 22 MiLoG:
Wichtig: Diese Ausnahmen sind eng zu prüfen – wer "freiwilliges Praktikum" missbräuchlich für eine reguläre Arbeitsleistung nutzt, riskiert die volle Mindestlohn-Nachzahlung.
Die EU-Mindestlohn-Direktive von 2022 verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer angemessenen Höhe des Mindestlohns – Orientierung: 60 Prozent des Median-Lohns oder 50 Prozent des Durchschnittslohns. Deutschland hat die Direktive bis Ende 2024 in nationales Recht umgesetzt. Politisch wird daher 2026 weiterhin diskutiert, ob die Mindestlohnkommission die Anpassungssätze ausreichend an dieser EU-Vorgabe orientiert.
Der gesetzliche Mindestlohn ist Pflicht und wird streng kontrolliert – die jährliche Anpassung erfordert Wachsamkeit bei Lohnsätzen, Minijob-Grenzen und Branchen-Tarifen. Mit einer modernen Lohnsoftware wie Taxmaro werden Mindestlohn-Anpassungen automatisch in alle laufenden Verträge übernommen, Stundensätze gegen Branchen-Mindestlöhne geprüft und die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG sauber abgebildet – ohne dass HR jährlich manuell anpassen muss.
