Mindestlohn 2026: Aktuelle Werte, Branchen-Mindestlöhne und Lohnabrechnung

June 1, 2026

Der gesetzliche Mindestlohn nach Mindestlohngesetz (MiLoG) wird alle zwei Jahre von der Mindestlohnkommission angepasst. Dieser Pillar erklärt Höhe und Geltung 2026, Branchen-Mindestlöhne, die Mindestlohn-Dokumentationspflicht und Folgen bei Verstößen.

Kurzantwort: Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) liegt 2026 voraussichtlich bei rund 13,90 € pro Stunde (Anpassung durch die Mindestlohnkommission). Er gilt für alle Arbeitnehmenden in Deutschland – mit wenigen Ausnahmen wie Auszubildende, Praktikanten unter bestimmten Bedingungen und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten. Mehrere Branchen haben durch Tarifverträge oder Branchen-Mindestlöhne (Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG) höhere Mindestlöhne. Wer den Mindestlohn unterschreitet, riskiert Bußgelder bis 500.000 € und Nachzahlungsansprüche der Beschäftigten für bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Gesetzliche Grundlage: Mindestlohngesetz

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist seit 1. Januar 2015 in Kraft. Es regelt einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn pro Zeitstunde tatsächlich geleisteter Arbeit. Wichtige Eckpunkte:

  • Anspruch entsteht pro Stunde – nicht pro Stück oder Akkord
  • Fälligkeit – spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats (§ 2 Abs. 1 MiLoG)
  • Unabdingbar – der Anspruch kann nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag unterschritten werden
  • Anpassung – alle zwei Jahre durch die Mindestlohnkommission
  • Aufstockung möglich – Bundesregierung kann den Mindestlohn per Verordnung über den Vorschlag der Kommission hinaus anheben

Aktuelle Höhe 2026

Hinweis: Die Werte für 2026 spiegeln den Stand zum Veröffentlichungszeitpunkt. Verbindlich ist die Mindestlohn-Verordnung im Bundesgesetzblatt; aktuelle Anpassungen können sich aus politischen Entscheidungen ergeben.

Branchen-Mindestlöhne (AEntG)

In mehreren Branchen gelten höhere Mindestlöhne, festgelegt durch allgemeinverbindliche Tarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Sie sind für alle Beschäftigten der Branche bindend – auch ohne Tarifbindung. Beispiele (Stand 2025/2026, ungefähre Werte):

Maßgeblich ist immer die aktuell geltende Rechtsverordnung. Bei Tätigkeit in einem Branchen-Mindestlohn-Bereich darf nicht der allgemeine, sondern muss der höhere Branchen-Mindestlohn gezahlt werden.

Auswirkung auf Minijobs und Midijobs

Mit jeder Mindestlohn-Erhöhung steigt automatisch die Verdienstgrenze für Minijobs, da diese seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist (§ 8 Abs. 1a SGB IV):

  • Minijob-Grenze 2026: voraussichtlich rund 603 €/Monat (10 Wochenstunden × Mindestlohn × 13/3)
  • Midijob-Übergangsbereich 2026: voraussichtlich 603,01 - 2.000 € (mit gleitender Beitragsregelung)

Wichtig: Wer als Minijobber 10 Stunden pro Woche arbeitet, darf nicht mehr als den dynamischen Höchstbetrag verdienen – sonst geht der Status verloren.

Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG

Für bestimmte Branchen (Baugewerbe, Gastronomie, Logistik, Gebäudereinigung, Speditionen, Schausteller, Forstwirtschaft, Personenbeförderung, Fleischwirtschaft, Messen u.a.) sowie für alle Minijobber gilt die Aufzeichnungspflicht:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen
  • Frist – innerhalb von 7 Tagen nach Arbeitsleistung dokumentieren
  • Aufbewahrung – mindestens 2 Jahre
  • Vorlagepflicht – an Zoll und Aufsichtsbehörden auf Verlangen

Folgen bei Mindestlohn-Verstößen

  • Nachzahlungsansprüche – Differenz zwischen gezahltem und gesetzlich geschuldetem Lohn, bis zu 3 Jahre rückwirkend (§ 195 BGB)
  • Bußgelder – bis zu 500.000 € für den Arbeitgeber (§ 21 MiLoG)
  • Ausschluss von öffentlicher Vergabe – bei rechtskräftigen Verstößen
  • Nachzahlung der Sozialversicherungs-Beiträge – auf den vorenthaltenen Lohn, auch wenn dieser nicht ausgezahlt wurde (Phantomlohn-Prinzip)
  • Strafrechtliche Konsequenzen – bei wiederholten und vorsätzlichen Verstößen § 266a StGB (Vorenthalten von SV-Beiträgen)

Ausnahmen vom Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für alle Beschäftigten. Wichtige Ausnahmen nach § 22 MiLoG:

  • Auszubildende – sie unterliegen der Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG, nicht dem MiLoG
  • Pflichtpraktika – etwa im Rahmen einer schulischen oder Hochschul-Ausbildung
  • Freiwillige Praktika bis 3 Monate – zur Berufsorientierung oder begleitend zu einer Ausbildung
  • Langzeitarbeitslose – in den ersten 6 Monaten nach Ende der Arbeitslosigkeit
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Ehrenamtlich Tätige – z.B. in gemeinnützigen Vereinen

Wichtig: Diese Ausnahmen sind eng zu prüfen – wer "freiwilliges Praktikum" missbräuchlich für eine reguläre Arbeitsleistung nutzt, riskiert die volle Mindestlohn-Nachzahlung.

EU-Mindestlohn-Direktive

Die EU-Mindestlohn-Direktive von 2022 verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer angemessenen Höhe des Mindestlohns – Orientierung: 60 Prozent des Median-Lohns oder 50 Prozent des Durchschnittslohns. Deutschland hat die Direktive bis Ende 2024 in nationales Recht umgesetzt. Politisch wird daher 2026 weiterhin diskutiert, ob die Mindestlohnkommission die Anpassungssätze ausreichend an dieser EU-Vorgabe orientiert.

Pflichten für HR und Lohnbuchhaltung

  • Mindestlohn-Compliance bei Vertragsabschluss – Stundensätze vor Unterschrift prüfen, ggf. Branchen-Mindestlohn anwenden
  • Aufzeichnungspflicht umsetzen – Zeiterfassung in betroffenen Branchen lückenlos führen
  • Jährliche Anpassung – zum 1. Januar Lohnsätze automatisch erhöhen, Minijob-Verdienstgrenzen anpassen
  • Lohnabrechnung sauber führen – Stunden, Stundenlohn und tatsächlich geleistete Arbeit klar dokumentieren
  • Zoll-Prüfungen vorbereiten – Unterlagen 2 Jahre aufbewahren, bei Anfrage zügig liefern

Fazit

Der gesetzliche Mindestlohn ist Pflicht und wird streng kontrolliert – die jährliche Anpassung erfordert Wachsamkeit bei Lohnsätzen, Minijob-Grenzen und Branchen-Tarifen. Mit einer modernen Lohnsoftware wie Taxmaro werden Mindestlohn-Anpassungen automatisch in alle laufenden Verträge übernommen, Stundensätze gegen Branchen-Mindestlöhne geprüft und die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG sauber abgebildet – ohne dass HR jährlich manuell anpassen muss.

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FAQ

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Welche Branchen-Mindestlöhne gibt es 2026?
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Welche Aufzeichnungspflichten gelten beim Mindestlohn?

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.