Lohnsteuerklassen 2026: Alle 6 Klassen, Faktor-Verfahren und Reform III/V

May 30, 2026

Die Lohnsteuerklasse bestimmt monatlich, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber einbehält. Dieser Pillar erklärt alle sechs Klassen, das Faktor-Verfahren, die geplante Reform von III/V zu IV/IV-Faktor 2026 sowie den Steuerklassenwechsel.

Kurzantwort: Die Lohnsteuerklasse bestimmt monatlich, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber vom Bruttogehalt einbehält. Sie wird vom Finanzamt vergeben und ist im ELStAM-Verfahren (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) gespeichert. Es gibt sechs Klassen: I (Single, Geschiedene), II (Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag), III(Verheiratete, Hauptverdiener), IV (Verheiratete, beide etwa gleich verdienend), V (Verheiratete, Geringverdiener-Partner zu III) und VI (Zweit- und weitere Beschäftigungen). Zusätzlich gibt es das Faktor-Verfahren zur Klasse IV, das eine gerechtere Steuerverteilung zwischen Eheleuten ermöglicht. Laut Koalitionsvertrag und Wachstumschancengesetz ist geplant, die Klassen III und V mittelfristig zugunsten des Faktor-Verfahrens (IV/IV-Faktor) abzuschaffen – ein konkreter Umstellungstermin steht zum Veröffentlichungszeitpunkt noch nicht endgültig fest.

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Was sind Lohnsteuerklassen?

Lohnsteuerklassen sind die zentrale Stellschraube im Lohnsteuerabzugsverfahren. Sie ergeben sich aus dem Familienstand, der Anzahl der Beschäftigungen und – bei Eheleuten – aus der Aufteilung der Steuerlast. Wichtig: Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer; die endgültige Steuerlast wird in der Einkommensteuererklärung berechnet. Die Steuerklasse bestimmt also nur, wann (monatlich vs. jährlich), nicht wie viel Steuer gezahlt wird – im Jahresergebnis gleicht sich alles aus.

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Die sechs Lohnsteuerklassen im Überblick

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Klasse III/V vs. IV/IV: Wann lohnt sich welche Kombination?

Bei Eheleuten gibt es drei Kombinationen:

  • III/V – wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Verhältnis ca. 60:40 oder steiler). Hauptverdiener zahlt wenig Lohnsteuer, Partner mit Klasse V zahlt viel. Monatlich höchste Nettoauszahlung – aber: häufig hohe Steuernachzahlung bei der Einkommensteuererklärung.
  • IV/IV – wenn beide etwa gleich verdienen. Steuerabzug gleichmäßig auf beide verteilt; geringere Wahrscheinlichkeit von Nachzahlung oder Erstattung.
  • IV/IV-Faktor – das Beste aus beiden Welten: Steuerabzug wird über einen individuellen Faktor (vom Finanzamt berechnet) so verteilt, dass die voraussichtliche Jahressteuer punktgenau über das Jahr verteilt einbehalten wird.

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Faktor-Verfahren detailliert

Beim Faktor-Verfahren wird ein Faktor < 1 ermittelt: Faktor = voraussichtliche Jahressteuer ÷ Summe der Lohnsteuer bei IV/IV. Beispiel: voraussichtliche Jahressteuer 8.000 €, Summe IV/IV-Lohnsteuer 10.000 € → Faktor 0,800. Der Faktor wird im ELStAM hinterlegt und reduziert den monatlichen Steuerabzug. Vorteile: gerechtere Verteilung zwischen den Partnern, weniger Risiko einer Nachzahlung, keine Spitzenbelastung bei einem Partner.

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Reform 2026: Abschaffung III/V

Laut Koalitionsvertrag und mehreren Reformentwürfen ist geplant, die Klassen III und V mittelfristig abzuschaffen. Eheleute werden dann automatisch in IV/IV mit Faktor-Verfahren eingestuft. Ziele:

  • Steuergerechtigkeit – Hauptverdiener (bisher III) und Partner (bisher V) zahlen anteilig faire Steuer
  • Erwerbsanreiz – insbesondere für Partnerinnen mit niedrigem Einkommen (oft Klasse V), die heute durch hohe Lohnsteuer demotiviert werden
  • Verwaltungsvereinfachung – kein Steuerklassenwechsel mehr nötig

Konkreter Umsetzungstermin: zum Veröffentlichungszeitpunkt offen. Der ursprünglich diskutierte Start 2030 wurde durch politische Debatten verschoben; Arbeitgeber sollten die ELStAM-Datenbank in der Lohnsoftware ab Inkrafttreten automatisch übernehmen.

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Steuerklassenwechsel beantragen

Ein Wechsel zwischen den Steuerklassen ist seit 2020 mehrmals pro Jahr möglich. Antrag: Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern"beim Wohnsitz-Finanzamt einreichen (oder elektronisch über ELSTER). Wirkung: ab dem Folgemonat. Sinnvolle Wechsel-Anlässe:

  • Geburt eines Kindes – Wechsel in II (Alleinerziehende) oder Faktor-Verfahren
  • Beginn/Ende Elternzeit – Wechsel in III/V optimiert Elterngeld-Berechnung (Vorsicht: 7-Monats-Frist!)
  • Beginn Arbeitslosigkeit – Wechsel in III erhöht ALG I
  • Trennung/Scheidung – Wechsel zurück in I oder II

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Auswirkung auf Netto: Beispielrechnung

Verheiratetes Paar, beide kinderlos, gesetzlich versichert, Brutto 5.000 € (Partner A) + 2.500 € (Partner B):

  • III/V – A Netto ca. 3.450 €, B Netto ca. 1.380 € → Gesamt ca. 4.830 €
  • IV/IV – A Netto ca. 3.250 €, B Netto ca. 1.660 € → Gesamt ca. 4.910 €
  • IV/IV mit Faktor 0,87 – A Netto ca. 3.290 €, B Netto ca. 1.680 € → Gesamt ca. 4.970 €

Hinweis: konkrete Werte hängen von Kirchensteuer, Krankenkassen-Zusatzbeitrag und Steuerfreibeträgen ab. Im Jahresergebnis liegen alle drei Kombinationen sehr nah beieinander – nur die monatliche Verteilung unterscheidet sich.

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Pflichten für HR und Lohnbuchhaltung

  • ELStAM-Anmeldung – bei Beschäftigungsbeginn elektronisch beim BZSt anfordern
  • ELStAM-Änderungen monatlich abrufen – automatisch durch Lohnsoftware
  • Steuerklasse VI bei Mehrfachbeschäftigung – Nebenjob immer mit VI versteuern
  • Faktor-Verfahren-Meldungen – Faktor im ELStAM korrekt übernehmen
  • Lohnsteuer-Anmeldung – monatlich beim Finanzamt
  • Lohnsteuerbescheinigung Jahresende – elektronisch an Finanzamt + Papier-Ausdruck an Arbeitnehmer

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Fazit

Lohnsteuerklassen sind die wichtigste Stellschraube im monatlichen Lohnsteuerabzug. Wer als HR- oder Lohnbuchhaltung das ELStAM-Verfahren sauber bedient und Mitarbeitende über die Wechsel-Optionen aufklärt, vermeidet Spitzenbelastungen und Nachzahlungsrisiken. Mit der angekündigten Reform zu IV/IV-Faktor wird der Steuerklassenwechsel ab voraussichtlich Ende des Jahrzehnts entfallen – bis dahin bleibt die korrekte Klassenzuordnung Pflichtdisziplin. Mit einer integrierten Lohnsoftware wie Taxmaro werden ELStAM-Daten automatisch täglich synchronisiert, Faktor-Verfahren korrekt angewendet und Steuerklassenwechsel reibungslos zum Folgemonat umgesetzt – ohne manuelle Excel-Pflege.

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FAQ

Welche sechs Lohnsteuerklassen gibt es?
Wann lohnt sich III/V, wann IV/IV-Faktor?
Was ist das Faktor-Verfahren?
Wann wird die Reform III/V auf IV/IV-Faktor umgesetzt?

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.
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