Lohnpfändung 2026: Pfändungsfreigrenzen, Berechnung und Pflichten des Arbeitgebers

May 27, 2026

Bei einer Lohnpfändung muss der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Lohns direkt an den Gläubiger oder Insolvenzverwalter abführen. Dieser Pillar erklärt die Pfändungsfreigrenzen 2026, die Berechnung des pfändbaren Betrags, Sonderfälle und alle Pflichten in der Lohnabrechnung.

Kurzantwort: Bei einer Lohnpfändung (genauer: Pfändung von Arbeitseinkommen nach §§ 829, 850 ZPO) wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner: Er muss den pfändbaren Teil des Lohns direkt an den Gläubiger zahlen, nicht an den Mitarbeitenden. Maßgeblich sind die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, die jährlich zum 1. Juli angepasst werden. Der Grundfreibetrag liegt seit Juli 2025 bei rund 1.560 € netto pro Monat für eine Person ohne Unterhaltspflichten; mit jedem Unterhaltsberechtigten erhöht sich der Freibetrag. Pfändungen werden nach Eingang chronologisch berücksichtigt (Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst").

Was ist eine Lohnpfändung?

Eine Lohnpfändung ist ein Vollstreckungsakt eines Gläubigers gegen einen Schuldner, der bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist. Der Gläubiger erwirkt beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB), der dem Arbeitgeber zugestellt wird. Ab Zugang ist der Arbeitgeber verpflichtet, den pfändbaren Teil des Lohns einzubehalten und an den Gläubiger zu überweisen.

Rechtliche Grundlage

  • §§ 829, 835 ZPO – Pfändung von Geldforderungen und Überweisung an den Gläubiger
  • § 850 ZPO – Arbeitseinkommen als pfändbare Forderung
  • § 850a ZPO – Unpfändbare Bezüge (z.B. Kindergeld, bestimmte Aufwandsentschädigungen)
  • § 850c ZPO – Pfändungsfreigrenzen (Tabelle, jährliche Anpassung zum 1. Juli)
  • § 850d, 850e ZPO – Sonderfälle wie Unterhaltspflichten
  • § 850k ZPO – Pfändungsschutzkonto (P-Konto) auf Bankebene

Pfändbare und unpfändbare Bezüge

Nicht alle Lohnbestandteile sind pfändbar. Übersicht:

BezugPfändbarkeit
Grundgehalt / StundenlohnPfändbar (oberhalb Freigrenze)
Überstunden-LohnZur Hälfte pfändbar (§ 850a Nr. 1 ZPO)
Weihnachts- und UrlaubsgeldBis zur Hälfte unpfändbar, max. 705 € (§ 850a Nr. 4 ZPO, Stand 2025/2026)
Zuschläge nach § 3b EStG (Nacht, Sonn, Feiertag)Unpfändbar (§ 850a Nr. 3 ZPO)
Aufwandsentschädigungen (Reisekosten, Spesen)Unpfändbar (§ 850a Nr. 3 ZPO)
KindergeldUnpfändbar (§ 76 EStG)
Bonuszahlung / TantiemePfändbar (oberhalb Freigrenze)
MutterschaftsgeldUnpfändbar

Pfändungsfreigrenzen 2026

Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli durch das Bundesministerium der Justiz angepasst. Maßgeblich ist das Nettoeinkommen des Schuldners. Stand der zum Veröffentlichungszeitpunkt geltenden Werte:

UnterhaltspflichtenFreibetrag (monatlich, Netto)
Keineca. 1.560 €
1 Personca. 2.140 €
2 Personenca. 2.460 €
3 Personenca. 2.785 €
4 Personenca. 3.110 €
5 Personenca. 3.435 €

Hinweis: Die Werte sind Stand der letzten BMJ-Anpassung. Verbindlich sind die jeweils aktuellen Werte in der Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung des BMJ. Bitte vor jeder Abrechnung verifizieren.

Berechnung des pfändbaren Betrags

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  1. Nettoeinkommen ermitteln – Bruttogehalt minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge; unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO werden bereits hier herausgerechnet
  2. Anzahl der Unterhaltspflichten feststellen – aus dem PfÜB ersichtlich, ggf. nachfragen oder durch Mitarbeitenden nachweisen lassen
  3. Freibetrag ablesen, pfändbaren Betrag berechnen – Differenz zwischen Netto und Freibetrag, in Stufen gemäß § 850c Abs. 3 ZPO

Beispiel: Mitarbeitender mit 2.500 € Netto, ohne Unterhaltspflichten:

  • Freibetrag: 1.560 €
  • Differenz: 940 €
  • Davon pfändbar nach gestaffelter Tabelle: ca. 525 € (näherungsweise, exakte Berechnung anhand der Pfändungstabelle)

Mehrere Pfändungen

Bei mehreren Pfändungen gilt das Prioritätsprinzip: Der zuerst zugestellte PfÜB hat Vorrang. Erst nach vollständiger Erfüllung des ersten wird der nächste bedient. Ausnahme: Unterhaltspfändungen nach § 850d ZPO haben Vorrang vor allen anderen Pfändungen, selbst wenn sie später zugestellt wurden.

Insolvenzverfahren

Bei eröffnetem Verbraucherinsolvenzverfahren tritt der Insolvenzverwalter an die Stelle der einzelnen Gläubiger. Der Arbeitgeber führt den pfändbaren Betrag an den Insolvenzverwalter ab; die bisher zugestellten Pfändungen werden gestoppt. Nach Beendigung der Insolvenz (in der Regel nach 3 Jahren) folgt die Restschuldbefreiung – ab dann sind in der Insolvenz angemeldete Forderungen nicht mehr pfändbar.

Pflichten für HR und Lohnbuchhaltung

  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erfassen – Eingangsdatum exakt dokumentieren (Drittschuldner-Erklärung innerhalb von 2 Wochen, § 840 ZPO)
  • Drittschuldner-Erklärung an Gläubiger – Auskunft über Höhe des Lohns, Anzahl der Pfändungen, voraussichtlichen pfändbaren Betrag
  • Pfändbaren Betrag monatlich abführen – an Gläubiger oder Insolvenzverwalter, am besten parallel zur Lohnauszahlung
  • Lohnabrechnung sauber ausweisen – getrennte Lohnarten "Lohnpfändung Abzug" und "Lohnpfändung Auszahlung an Gläubiger"
  • Reihenfolge bei mehreren Pfändungen – chronologisch nach Zustellung; Unterhalt vorrangig
  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Schlussabrechnung mit Berücksichtigung der laufenden Pfändungen
  • Datenschutz – Pfändungsinformationen nicht an Kollegen weitergeben; vertraulich behandeln

Häufige Fehler

  • Falscher Freibetrag – Unterhaltspflichten nicht aktuell berücksichtigt
  • Unpfändbare Bezüge mitgepfändet – Sonntags-/Nachtzuschläge, Reisekosten fälschlich einbezogen
  • Späterer PfÜB vor älterem bedient – Verstoß gegen Prioritätsprinzip
  • Drittschuldner-Erklärung verspätet – Haftung des Arbeitgebers für den Schaden des Gläubigers
  • Direkte Auszahlung an Mitarbeitenden trotz Pfändung – Arbeitgeber haftet doppelt

Fazit

Die Lohnpfändung gehört zu den anspruchsvollsten Themen der Lohnabrechnung: gestaffelte Freibeträge, mehrere Pfändungen, unpfändbare Bezüge und Insolvenzfälle machen Fehler teuer. Mit einer integrierten Lohnsoftware wie Taxmaro werden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse direkt erfasst, die aktuelle Pfändungstabelle automatisch angewendet, die Reihenfolge mehrerer Pfändungen korrekt verwaltet und Drittschuldner-Erklärungen automatisch erzeugt – revisionssicher und ohne manuelle Excel-Verfolgung.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.