Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn ein Mitarbeiter maximal drei Monate am Stück oder höchstens 70 Arbeitstage im Kalenderjahr tätig ist. Entscheidend ist nicht die Höhe des Verdienstes, sondern die Dauer und der zeitliche Umfang. Typische Einsatzfälle sind Saisonarbeit, Ferienjobs oder projektbezogene Tätigkeiten.
Vorteile für Arbeitgeber
- Keine Sozialversicherungskosten: Weder Kranken-, Pflege-, Renten- noch Arbeitslosenversicherung fallen an.
- Flexibilität: Schnelle Abdeckung von Arbeitsspitzen ohne langfristige Bindung.
- Kostenersparnis: Lediglich Umlagen (U2, U3, ggf. U1) sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind zu zahlen.
Lohnsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung
- Individuelle Besteuerung: Grundsätzlich gilt die Besteuerung nach Lohnsteuerklasse des Mitarbeiters.
- Pauschalsteuer: Alternativ kann eine Pauschalierung von 25 % erfolgen, wenn bestimmte Bedingungen (z. B. keine Hauptbeschäftigung, nur gelegentliche Tätigkeit) erfüllt sind.
- Wichtig: Auch bei kurzfristiger Beschäftigung muss die Lohnsteuer korrekt abgeführt und im Lohnkonto dokumentiert werden.
Sozialversicherungspflicht
- Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
- Umlagen und Unfallversicherung bleiben jedoch fällig.
- Achtung: Wird die Zeitgrenze überschritten, wird der Mitarbeiter automatisch sozialversicherungspflichtig – rückwirkend ab Beginn der Beschäftigung.
Lohnabrechnung richtig gestalten
- Kennzeichnung der Beschäftigungsart als „kurzfristig beschäftigt“ in der Lohnabrechnung.
- Erfassung von Pauschsteuer oder individueller Lohnsteuer.
- Meldung zur Minijob-Zentrale (auch kurzfristige Beschäftigte werden dort gemeldet).
- Umlagen (U2, U3, ggf. U1) und Unfallversicherung in den Arbeitgeberkosten berücksichtigen.
Fazit: Wann lohnt sich eine kurzfristige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung ist ideal, wenn Arbeitgeber zeitlich begrenzte Personallücken schließen möchten, etwa in der Gastronomie, Landwirtschaft oder im Veranstaltungsbereich. Sie bietet volle Flexibilität und spart Sozialabgaben – verlangt aber eine sorgfältige Abrechnung, damit es nicht zu Nachzahlungen kommt.