Kündigungsgründe für Arbeitgeber: Zulässige Arten, Voraussetzungen und Umsetzung

September 9, 2025

Kündigung als Arbeitgeber ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) legt fest, welche Kündigungsgründe zulässig sind und welche rechtlichen Schritte einzuhalten sind. In diesem Leitfaden erfährst du, welche Kündigungsarten es gibt, welche Voraussetzungen gelten, wie die Kündigung rechtssicher umgesetzt wird und wie sich das auf die Lohnabrechnung auswirkt.

1. Welche Kündigungsgründe gibt es für Arbeitgeber?

Das KSchG unterscheidet bei ordentlichen Kündigungen drei Hauptgründe:

a) Verhaltensbedingte Kündigung

  • Definition: Kündigung wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers (z. B. unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung, grobe Beleidigung).
  • Voraussetzung: In der Regel Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung, außer bei schweren Pflichtverletzungen.
  • Praxis-Tipp: Verstöße schriftlich dokumentieren und zeitnah handeln.

b) Personenbedingte Kündigung

  • Definition: Kündigung aufgrund persönlicher Umstände, die der Arbeitnehmer nicht beeinflussen kann (z. B. dauerhafte Krankheit, Verlust einer Berufslizenz).
  • Voraussetzung: Negative Zukunftsprognose, keine alternativen Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen.
  • Praxis-Tipp: Ärztliche Gutachten oder behördliche Bescheide beifügen.

c) Betriebsbedingte Kündigung

  • Definition: Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse (z. B. Umstrukturierung, Auftragsrückgang).
  • Voraussetzung: Sozialauswahl (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) und nachvollziehbare unternehmerische Entscheidung.
  • Praxis-Tipp: Auswahlkriterien transparent dokumentieren.

2. Außerordentliche (fristlose) Kündigung

  • Definition: Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen schwerwiegender Pflichtverletzung (z. B. Diebstahl, Tätlichkeit).
  • Voraussetzung: Wichtiger Grund, Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, Frist von 2 Wochen ab Kenntnis (§ 626 BGB).
  • Umsetzung: Sachverhalt ermitteln, Anhörung des Arbeitnehmers, schriftliche Kündigung zustellen.

3. Besonderer Kündigungsschutz

Einige Arbeitnehmergruppen genießen erhöhten Kündigungsschutz:

  • Schwangere / Mütter im Mutterschutz
  • Schwerbehinderte (Zustimmung Integrationsamt erforderlich)
  • Betriebsratsmitglieder
  • Arbeitnehmer in Elternzeit

Hier sind zusätzliche Genehmigungen oder längere Fristen erforderlich.

4. Umsetzung einer rechtssicheren Kündigung – Checkliste

5. Kündigung und Lohnabrechnung

  • Letzte Gehaltsabrechnung: Enthält anteiliges Gehalt, Urlaubsabgeltung, offene Überstunden.
  • Sozialversicherung: Abmeldung mit Abgabegrund „10“ (Beschäftigungsende).
  • Lohnsteuer: Abrechnung bis Austrittsdatum, Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt.

Ein digitales HR-Tool wie Taxmaro automatisiert diese Prozesse, dokumentiert Fristen und erstellt korrekte Endabrechnungen.

Fazit

Arbeitgeber dürfen nur kündigen, wenn ein zulässiger Kündigungsgrund vorliegt und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine saubere Dokumentation, rechtssichere Umsetzung und korrekte Lohnabrechnung sind entscheidend, um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.