Kündigung in der Probezeit: Was Arbeitgeber wissen müssen

Die Kündigung in der Probezeit gehört zu den häufigsten Personalvorgängen in Unternehmen. Gerade in den ersten Monaten eines Arbeitsverhältnisses prüfen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, ob die Zusammenarbeit passt. Doch welche Regeln gelten für die Kündigung in der Probezeit, welche Fristen sind einzuhalten und wie wird die Beendigung in der Lohnabrechnung korrekt abgebildet?

Kündigung in der Probezeit: Gesetzliche Grundlagen

Die Probezeit ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart und darf maximal sechs Monate dauern (§ 622 Abs. 3 BGB). Während dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen, sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist. Wichtige Punkte:

Formelle Anforderungen an die Kündigung in der Probezeit

Damit die Kündigung rechtswirksam ist, muss sie:

Das Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:

Was Arbeitgeber bei der Kündigung in der Probezeit beachten müssen

Abbildung in der Lohnabrechnung

Die Kündigung in der Probezeit hat direkte Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung:

Fazit

Die Kündigung in der Probezeit ist für Arbeitgeber ein rechtlich klar geregelter Vorgang, der aber formale Sorgfalt erfordert. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der richtigen Form müssen auch Urlaubsansprüche und sozialversicherungsrechtliche Meldungen in der Lohnbuchhaltung korrekt berücksichtigt werden. Mit einer digitalen HR- und Payroll-Lösung wie Taxmaro lassen sich diese Prozesse effizient und rechtssicher abbilden.

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