Ein Kündigungsschreiben beendet das Arbeitsverhältnis – nur in Schriftform nach § 623 BGB. Dieser Pillar erklärt Pflichtangaben, Fristen nach § 622 BGB, zwei Vorlagen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie alle Konsequenzen für Resturlaub, Abfindung, Lohnabrechnung und Sozialversicherung.
Kurzantwort: Ein Kündigungsschreiben ist die einseitige, schriftliche Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Es muss zwingend in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB) – E-Mail oder Fax sind unwirksam. Inhaltlich gehören dazu Datum, Adressat, eindeutige Beendigungserklärung, Beendigungszeitpunkt unter Wahrung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist nach § 622 BGB sowie die Unterschrift. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Datum des Schreibens.
Damit ein Kündigungsschreiben rechtswirksam ist, müssen folgende Elemente enthalten sein:
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nach § 623 BGB der Schriftform. Das heißt: Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Eine Kündigung per E-Mail, SMS, Messenger oder Fax ist unwirksam – und zwar absolut, nicht heilbar. Auch eine qualifizierte elektronische Signatur ist hier ausdrücklich ausgeschlossen. In der Praxis sollte die Übergabe zudem nachweisbar erfolgen: persönlich gegen Empfangsquittung, per Einwurf-Einschreiben oder durch Boten.
Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit nach § 622 Abs. 2 BGB:
| Betriebszugehörigkeit | Frist für den Arbeitgeber | Zum |
|---|---|---|
| Bis 2 Jahre | 4 Wochen | 15. oder Monatsende |
| Ab 2 Jahre | 1 Monat | Monatsende |
| Ab 5 Jahre | 2 Monate | Monatsende |
| Ab 8 Jahre | 3 Monate | Monatsende |
| Ab 10 Jahre | 4 Monate | Monatsende |
| Ab 12 Jahre | 5 Monate | Monatsende |
| Ab 15 Jahre | 6 Monate | Monatsende |
| Ab 20 Jahre | 7 Monate | Monatsende |
Für den Arbeitnehmer bleibt es bei der Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende – außer Arbeits- oder Tarifvertrag regelt anderes. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Schreibens beim Empfänger.
Max Mustermann · Musterstraße 1 · 12345 Musterstadt
An: Beispiel GmbH · Personalabteilung · Beispielstraße 5 · 12345 Beispielstadt
Datum: 18.05.2026
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom 01.07.2022 fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zum 30.06.2026.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie den genauen Beendigungstermin schriftlich. Außerdem bitte ich um Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Mit freundlichen Grüßen
[Eigenhändige Unterschrift]
Max Mustermann
Beispiel GmbH · Geschäftsführung · Beispielstraße 5 · 12345 Beispielstadt
An: Frau/Herrn Vorname Nachname · Anschrift
Datum: 18.05.2026
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen / vertraglichen Kündigungsfrist ordentlich zum 31.08.2026, hilfsweise zum nächst zulässigen Zeitpunkt.
Wir bitten Sie, sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden (§ 38 SGB III).
Mit freundlichen Grüßen
[Eigenhändige Unterschrift]
[Vor- und Nachname, Funktion]
Mit Zugang der Kündigung beginnt für die Lohnbuchhaltung eine klar definierte Sequenz von Aufgaben:
Vor Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung sind besondere Schutzrechte zu prüfen: Mutterschutz (§ 17 MuSchG), Elternzeit (§ 18 BEEG), Schwerbehinderung (Zustimmung Integrationsamt § 168 SGB IX), Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG) und Pflegezeit. Bei mehr als zehn Beschäftigten greift zusätzlich das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) mit der Notwendigkeit eines sozial gerechtfertigten Grundes.
Ein wirksames Kündigungsschreiben braucht nicht viel: korrekte Adressdaten, eindeutige Erklärung, Beendigungstermin unter Wahrung der Frist und – zwingend – eine eigenhändige Unterschrift auf Papier. Wer als Arbeitgeber kündigt, sollte vorab die Frist nach § 622 BGB, etwaigen Sonderkündigungsschutz und die Lohn-/Sozialversicherungs-Sequenz planen. Mit einer integrierten Lohn- und HR-Software wie Taxmaro werden Resturlaub, Abgeltung, DEÜV-Meldung und Arbeitsbescheinigung automatisch korrekt verarbeitet – ohne manuelle Excel-Listen.
