Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Gesetzliche Fristen im Überblick

June 1, 2026

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer? Grundfrist, Probezeit, verlängerte Fristen nach Betriebszugehörigkeit und der Unterschied zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung.

Wann darf gekündigt werden – und mit welcher Frist? Die Kündigungsfrist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und hängt davon ab, wer kündigt und wie lange das Arbeitsverhältnis besteht. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Fristen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist

Die zentrale Vorschrift ist § 622 BGB. Für Arbeitnehmer gilt eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. „Vier Wochen“ bedeutet dabei genau 28 Tage – nicht etwa einen Monat. Wer also zum Monatsende kündigen möchte, muss die Kündigung spätestens 28 Tage vorher einreichen.

Kündigung in der Probezeit

Während einer vereinbarten Probezeit von längstens sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB) – und zwar zu jedem beliebigen Tag, nicht nur zum 15. oder Monatsende.

Verlängerte Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit

Je länger ein Arbeitsverhältnis besteht, desto länger werden die Fristen – allerdings gelten die gestaffelten Fristen des § 622 Abs. 2 BGB gesetzlich nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Sie reichen von einem Monat zum Monatsende (nach 2 Jahren) bis zu sieben Monaten zum Monatsende (nach 20 Jahren):

  • nach 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
  • nach 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
  • nach 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
  • nach 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
  • nach 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende
  • nach 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
  • nach 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende

Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass diese verlängerten Fristen auch für die Arbeitnehmerkündigung gelten. Wichtig: Für Beschäftigte darf die Frist nie länger sein als für den Arbeitgeber.

Wenn der Tarif- oder Arbeitsvertrag abweicht

Tarifverträge können eigene Kündigungsfristen festlegen – auch kürzere als das Gesetz. Prüfen Sie daher immer, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet. Einzelvertragliche Regelungen dürfen dagegen grundsätzlich nicht zulasten der Beschäftigten von den gesetzlichen Mindestfristen abweichen.

Die außerordentliche Kündigung

Bei einem wichtigen Grund kann ein Arbeitsverhältnis nach § 626 BGB fristlos gekündigt werden – etwa bei schweren Pflichtverletzungen. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden und ist nur in Ausnahmefällen wirksam.

Form der Kündigung

Jede Kündigung muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist unwirksam. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.