Published on:
24.9.2025

Können meine Mitarbeiter aus Dubai arbeiten? Das müssen Arbeitgeber wissen

Immer mehr Unternehmen bieten Mitarbeitern die Möglichkeit, ortsunabhängig zu arbeiten – auch aus Ländern außerhalb der EU. Doch was gilt, wenn ein Mitarbeiter aus Dubai oder einem anderen Emirat der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) arbeiten möchte? Wir erklären, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, welche Risiken Arbeitgeber beachten sollten und in welchem Land die Lohnabrechnung durchgeführt werden muss.

1. Grundsatz: Arbeiten aus Dubai

Dubai gehört nicht zur EU, daher greifen die gewohnten europäischen Regelungen zu Sozialversicherung und Steuerpflicht nicht. Wenn ein Mitarbeiter dauerhaft oder vorübergehend aus Dubai arbeitet, stellen sich für Arbeitgeber insbesondere folgende Fragen:

2. Arbeitsrecht: Welches Recht gilt?

👉 Arbeitgeber sollten dies vertraglich klar regeln und bei längerem Aufenthalt prüfen, ob ein lokaler Arbeitsvertrag nötig ist.

3. Sozialversicherung: Deutsche Absicherung oder lokale Pflicht?

4. Steuern: Wo muss Einkommensteuer gezahlt werden?

👉 Arbeitgeber sollten prüfen, wo der Mitarbeiter steuerlich ansässig ist. Dies entscheidet, ob die Lohnsteuer in Deutschland einzubehalten ist oder nicht.

5. Lohnabrechnung: In welchem Land?

6. Was müssen Arbeitgeber konkret beachten?

Fazit

Ja – Mitarbeiter können aus Dubai arbeiten, aber für Arbeitgeber ergeben sich erhebliche rechtliche und organisatorische Fragen. Entscheidend ist, ob der Aufenthalt vorübergehend oder dauerhaft ist: Bei Kurzaufenthalten bleibt die Abrechnung in Deutschland, bei dauerhaften Tätigkeiten endet die deutsche Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Arbeitgeber sollten in jedem Fall prüfen, welche Rechtsordnung gilt und die Lohnabrechnung entsprechend anpassen.

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