1. Grundsatz: Arbeiten aus Dubai
Dubai gehört nicht zur EU, daher greifen die gewohnten europäischen Regelungen zu Sozialversicherung und Steuerpflicht nicht. Wenn ein Mitarbeiter dauerhaft oder vorübergehend aus Dubai arbeitet, stellen sich für Arbeitgeber insbesondere folgende Fragen:
- Arbeitsrecht: Gilt deutsches oder emiratisches Arbeitsrecht?
- Sozialversicherung: Bleibt der Mitarbeiter in Deutschland versichert oder muss er sich in Dubai versichern?
- Steuern: Wo fallen Einkommensteuer und ggf. Unternehmenssteuern an?
- Lohnabrechnung: In welchem Land ist die Abrechnung rechtlich korrekt durchzuführen?
2. Arbeitsrecht: Welches Recht gilt?
- Kurzfristige Tätigkeit aus Dubai (z. B. Workation für einige Wochen): Das deutsche Arbeitsrecht bleibt in der Regel anwendbar, sofern der Arbeitsvertrag auf deutschem Recht basiert.
- Langfristige Tätigkeit in Dubai: Es besteht das Risiko, dass emiratisches Arbeitsrecht gilt. In Dubai gibt es ein eigenes Arbeitsrecht (UAE Labour Law), das andere Vorschriften zu Kündigung, Urlaub, Abfindung und Sozialleistungen vorsieht.
👉 Arbeitgeber sollten dies vertraglich klar regeln und bei längerem Aufenthalt prüfen, ob ein lokaler Arbeitsvertrag nötig ist.
3. Sozialversicherung: Deutsche Absicherung oder lokale Pflicht?
- Grundsatz in Deutschland: Sozialversicherungspflicht besteht, wenn das Beschäftigungsverhältnis dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und der gewöhnliche Arbeitsort Deutschland ist.
- Bei dauerhaftem Arbeiten in Dubai: Es gibt kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE. Das bedeutet:
- Die deutsche Sozialversicherungspflicht endet in der Regel.
- Mitarbeiter müssen sich in Dubai eigenständig versichern.
- Arbeitgeber können freiwillige Lösungen (z. B. internationale Krankenversicherung) anbieten.
4. Steuern: Wo muss Einkommensteuer gezahlt werden?
- Deutschland: Einkommensteuerpflicht besteht, wenn der Mitarbeiter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 1 EStG).
- Dubai: In den VAE gibt es keine Einkommensteuer für Privatpersonen (Stand 2025). Bei dauerhaftem Aufenthalt in Dubai kann jedoch die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland entfallen.
👉 Arbeitgeber sollten prüfen, wo der Mitarbeiter steuerlich ansässig ist. Dies entscheidet, ob die Lohnsteuer in Deutschland einzubehalten ist oder nicht.
5. Lohnabrechnung: In welchem Land?
- Bei vorübergehendem Arbeiten aus Dubai: Die Lohnabrechnung erfolgt weiterhin in Deutschland – Steuern und Sozialabgaben werden wie gewohnt abgeführt.
- Bei dauerhaftem Aufenthalt in Dubai:
- Wenn keine Steuerpflicht in Deutschland mehr besteht, darf auch keine deutsche Lohnsteuer abgeführt werden.
- In Dubai gibt es derzeit keine Einkommensteuer – die Lohnabrechnung erfolgt dann zwar weiterhin technisch in Deutschland, jedoch ohne Abzug deutscher Steuern und Sozialabgaben.
- Arbeitgeber müssen dokumentieren, dass die Steuerpflicht in Deutschland nicht mehr besteht (z. B. durch Abmeldebescheinigung des Wohnsitzes).
6. Was müssen Arbeitgeber konkret beachten?
- Rechtliche Prüfung: Klären, ob deutsches oder emiratisches Recht Anwendung findet.
- Steuerpflicht prüfen: Wohnsitz- und Aufenthaltsstatus des Mitarbeiters beachten.
- Sozialversicherung: Bei dauerhafter Tätigkeit in Dubai endet die Pflichtversicherung in Deutschland – Mitarbeiter müssen sich privat absichern.
- Lohnabrechnung anpassen: Je nach Steuerpflicht mit oder ohne Abzug deutscher Steuern und Beiträge.
- Aufenthaltsrecht: Mitarbeiter benötigen ein gültiges Visum oder eine Arbeitserlaubnis in Dubai.
Fazit
Ja – Mitarbeiter können aus Dubai arbeiten, aber für Arbeitgeber ergeben sich erhebliche rechtliche und organisatorische Fragen. Entscheidend ist, ob der Aufenthalt vorübergehend oder dauerhaft ist: Bei Kurzaufenthalten bleibt die Abrechnung in Deutschland, bei dauerhaften Tätigkeiten endet die deutsche Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Arbeitgeber sollten in jedem Fall prüfen, welche Rechtsordnung gilt und die Lohnabrechnung entsprechend anpassen.