Kilometergeld-Vergütung 2025: Was Arbeitgeber zahlen dürfen, worauf in der Lohnbuchhaltung zu achten ist – und wie alles dokumentiert wird
Im Jahr 2025 stehen Arbeitgeber und Lohnbuchhalter:innen vor neuen Herausforderungen bei der Kilometergeld-Vergütung. Unsichere Höhe, steuerrechtliche Vorgaben und Dokumentationspflichten – diese Themen sorgen oft für Kopfzerbrechen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie: Welche Kilometergeld- bzw. Fahrtkostenerstattung 2025 zulässig ist Worauf es bei der Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung ankommt Wie Sie die Berechnung korrekt dokumentieren
1. Überblick: Zulässige Höhe der Kilometergeld-Vergütung 2025
Arbeitgeber können Kilometergeld steuerfrei gewähren – aber nur bis zu gewissen Pauschalen. Für das Jahr 2025 gelten dieselben Rahmenwerte wie in den Vorjahren:
30 Cent pro Kilometer (einfache Strecke) bei Nutzung eines privaten PKWs oder Motorrads
38 Cent pro Kilometer bei Nutzung eines Fahrrads oder E-Bikes – sofern vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt
Überschreitet die Erstattung diese Pauschalen, ist der übersteigende Teil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Hinweis für Unternehmer: Sachbezugsgrenze, Reisekostenrecht und ggfs. Besonderheiten bei Dienstfahrrädern beachten.
2. Was Arbeitgeber zahlen dürfen – und was nicht
a) Steuerfreie Pauschale nutzen
30 Cent/km sind steuer- und sozialversicherungsfrei – eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeitende zu entlasten.
38 Cent/km Fahrradregelung nur zusätzlich zum normalen Gehalt und im Rahmen der Dienstfahrrad-Vergütung.
b) Zuschüsse zusätzlich zum Gehalt
Arbeitgeber können darüber hinaus massiv höhere Kilometerpauschalen zahlen – aber: übersteigen diese den steuerfreien Betrag, müssen sie als zusätzlicher Arbeitslohn behandelt werden.
Beispiel: Bruttolohn € 3.000 + Kilometergeld € 200 für 100 km → steuerfrei bleiben nur € 30; die restlichen € 170 sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.
c) Praxis-Tipp: Dienstwagenregelungen
Wird ein Dienstwagen gestellt, entfällt die Kilometergeld-Erstattung. Stattdessen greift die 1-Prozent-Regelung bzw. Fahrtenbuchmethode zur Bewertung des geldwerten Vorteils.
3. Lohnbuchhaltung: Worauf Sie achten müssen
a) Abgrenzung in der Gehaltsabrechnung
Kilometergeld exakt abgrenzen: separat ausweisen, um steuerfreien Anteil (30 Cent/km) klar zu trennen vom statutarischen Zusatzlohn.
Beispiel-Abrechnung:
Zeile „Kilometergeld (steuerfrei)“: € 30
Zeile „Kilometergeld (steuerpflichtig)“: € 170
anschließend reguläre Lohnsteuer- und SV-Berechnung.
b) Nachweispflicht beachten
Die Finanzverwaltung verlangt einen Fahrten-Nachweis, z. B. An- und Abfahrtsdaten, Kilometerstand, Zweck der Fahrt – mindestens für beruflich veranlasste Wege.
In der Lohnbuchhaltung: unbedingt Trip-Logs oder Fahrtenlisten ablegen – papierhaft oder digital tauglich.
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