Kilometergeld-Vergütung 2025: Was Arbeitgeber zahlen dürfen, worauf in der Lohnbuchhaltung zu achten ist – und wie alles dokumentiert wird

October 7, 2025

Im Jahr 2025 stehen Arbeitgeber und Lohnbuchhalter:innen vor neuen Herausforderungen bei der Kilometergeld-Vergütung. Unsichere Höhe, steuerrechtliche Vorgaben und Dokumentationspflichten – diese Themen sorgen oft für Kopfzerbrechen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie: Welche Kilometergeld- bzw. Fahrtkostenerstattung 2025 zulässig ist Worauf es bei der Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung ankommt Wie Sie die Berechnung korrekt dokumentieren

1. Überblick: Zulässige Höhe der Kilometergeld-Vergütung 2025

  • Arbeitgeber können Kilometergeld steuerfrei gewähren – aber nur bis zu gewissen Pauschalen. Für das Jahr 2025 gelten dieselben Rahmenwerte wie in den Vorjahren:
  • 30 Cent pro Kilometer (einfache Strecke) bei Nutzung eines privaten PKWs oder Motorrads
  • 38 Cent pro Kilometer bei Nutzung eines Fahrrads oder E-Bikes – sofern vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt
  • Überschreitet die Erstattung diese Pauschalen, ist der übersteigende Teil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Hinweis für Unternehmer: Sachbezugsgrenze, Reisekostenrecht und ggfs. Besonderheiten bei Dienstfahrrädern beachten.

2. Was Arbeitgeber zahlen dürfen – und was nicht

a) Steuerfreie Pauschale nutzen

  • 30 Cent/km sind steuer- und sozialversicherungsfrei – eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeitende zu entlasten.
  • 38 Cent/km Fahrradregelung nur zusätzlich zum normalen Gehalt und im Rahmen der Dienstfahrrad-Vergütung.

b) Zuschüsse zusätzlich zum Gehalt

  • Arbeitgeber können darüber hinaus massiv höhere Kilometerpauschalen zahlen – aber: übersteigen diese den steuerfreien Betrag, müssen sie als zusätzlicher Arbeitslohn behandelt werden.
  • Beispiel: Bruttolohn € 3.000 + Kilometergeld € 200 für 100 km → steuerfrei bleiben nur € 30; die restlichen € 170 sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.

c) Praxis-Tipp: Dienstwagenregelungen

  • Wird ein Dienstwagen gestellt, entfällt die Kilometergeld-Erstattung. Stattdessen greift die 1-Prozent-Regelung bzw. Fahrtenbuchmethode zur Bewertung des geldwerten Vorteils.

3. Lohnbuchhaltung: Worauf Sie achten müssen

a) Abgrenzung in der Gehaltsabrechnung

  • Kilometergeld exakt abgrenzen: separat ausweisen, um steuerfreien Anteil (30 Cent/km) klar zu trennen vom statutarischen Zusatzlohn.
  • Beispiel-Abrechnung:
  • Zeile „Kilometergeld (steuerfrei)“: € 30
  • Zeile „Kilometergeld (steuerpflichtig)“: € 170
  • anschließend reguläre Lohnsteuer- und SV-Berechnung.

b) Nachweispflicht beachten

  • Die Finanzverwaltung verlangt einen Fahrten-Nachweis, z. B. An- und Abfahrtsdaten, Kilometerstand, Zweck der Fahrt – mindestens für beruflich veranlasste Wege.
  • In der Lohnbuchhaltung: unbedingt Trip-Logs oder Fahrtenlisten ablegen – papierhaft oder digital tauglich.

c) Datenschutz & Aufbewahrung

  • Fahrtenlisten enthalten personenbezogene Daten (Name, Privatadresse, Fahrtenzeiten). DSGVO-konform sichern!
  • Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen: 10 Jahre gemäß Abgabenordnung (§ 147 AO).

4. Dokumentation: So halten Sie alles richtig fest

5. Praxisbeispiel – so gelingt der Alltag

Szenario: Mitarbeiter Meier fährt im Monat Mai 2025 insgesamt 200 km beruflich mit seinem Privat-Pkw.

  • Kilometergeld (200 km × 0,30 €) = 60 € – steuerfrei
  • Arbeitgeber gewährt zusätzlich 0,10 € extra pro km → 20 € – steuer- und sozialversicherungspflichtig

Abrechnungsauszug:

  • Kilometergeld (steuerfrei): € 60
  • Kilometergeld extra (steuerpflichtig): € 20 → insgesamt: € 80 zusätzlich im Brutto

Fahrtenliste-Beispiel:

6. Warum eine korrekte Kilometergeld-Vergütung 2025 wichtig ist

  • Steuervorteile nutzen: bis zu 30 Cent/km steuerfrei, Entlastung für Mitarbeitende.
  • Rechtssicherheit & Compliance: klare Abgrenzung und Dokumentation minimieren Prüfungsrisiko durch Finanzamt.
  • Digitalisierung nutzen: Fahrten-Apps (z. B. digitale Fahrtenbücher) vereinfachen Dokumentation – DSGVO-konform einsetzen.

Fazit – optimale Gestaltung Ihrer Kilometergeld-Vergütung 2025

  • Machen Sie kilometerbasierte Fahrtkostenerstattungen steuer- und sozialversicherungsfreundlich, indem Sie die 30 Cent/km-Pauschale konsequent nutzen.
  • Gliedern Sie steuerfreie und steuerpflichtige Anteile sauber in der Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung.
  • Dokumentieren Sie Fahrtzweck, Kilometer, Belege DSGVO-konform – und archivieren Sie alles mindestens 10 Jahre.
  • Ergänzend lohnt sich ein Blick auf digitale Fahrtenbücher und Apps zur Vereinfachung.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.