Kann Elternzeit verlängert werden? Fristen, Bewilligung und maximale Dauer

September 26, 2025

Viele Eltern merken erst während der Elternzeit, dass sie mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen möchten. Doch ist es möglich, die Elternzeit zu verlängern, wie oft darf das geschehen und welche Fristen gelten? Arbeitgeber müssen die rechtlichen Grundlagen kennen, um Anträge korrekt zu bearbeiten und in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.

Kann Elternzeit verlängert werden?

Ja – eine Verlängerung der Elternzeit ist grundsätzlich möglich. Die gesetzliche Grundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Eltern können bis zu drei Jahre pro Kind Elternzeit in Anspruch nehmen und diese auch verlängern.

Wie lange kann Elternzeit verlängert werden?

  • Die maximale Dauer beträgt drei Jahre pro Kind (§ 15 BEEG).
  • Bis zu 24 Monate können zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden.
  • Eine Verlängerung über die drei Jahre hinaus ist nicht möglich.

Welche Fristen gelten bei der Verlängerung?

  • Eltern müssen die gewünschte Dauer der Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen (§ 16 Abs. 1 BEEG).
  • Soll die Elternzeit in der Zeit nach dem dritten Geburtstag bis zum achten Geburtstag genommen werden, gilt eine 13-Wochen-Frist (§ 16 Abs. 1 BEEG).
  • Eine kurzfristige Verlängerung ohne Einhaltung der Fristen ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Muss die Verlängerung von Elternzeit bewilligt werden?

  • Innerhalb des gesetzlich möglichen Rahmens (bis zu drei Jahre) besteht ein Rechtsanspruch auf Verlängerung.
  • Arbeitgeber müssen der Verlängerung zustimmen, wenn sie im Rahmen der Fristen beantragt wird.
  • Eine Ablehnung ist nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. wenn die Verlängerung ursprünglich nicht eingeplant und betriebliche Gründe entgegenstehen).

Wo ist die Verlängerung einzureichen?

  • Die Verlängerung muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden (nicht per E-Mail, sondern mit eigenhändiger Unterschrift).

Der Antrag sollte enthalten:

  • Name und Geburtsdatum des Kindes
  • bisherige und gewünschte Dauer der Elternzeit
  • Beginn und Ende der Verlängerung
  • Der Arbeitgeber bestätigt die Verlängerung schriftlich.

Wie oft kann Elternzeit verlängert werden?

Eltern können die Elternzeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen (§ 16 Abs. 1 BEEG). Eine weitere Aufteilung oder Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Beispiel:

  • Abschnitt direkt nach der Geburt (12 Monate)
  • Abschnitt mit zwei Jahren (12 Monate)
  • Abschnitt vor Schuleintritt (12 Monate)

Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

  • Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Gehalt, der Arbeitnehmer ist aber weiterhin im Unternehmen beschäftigt.
  • Der Arbeitgeber muss die Elternzeit in der Lohnbuchhaltung dokumentieren (Meldung mit Abgabegrund „Elternzeit“ an die Krankenkasse).
  • Sozialversicherung: In der Elternzeit besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, finanziert durch Zuschüsse und staatliche Leistungen.

Fazit

Die Verlängerung der Elternzeit ist möglich, aber klar geregelt: Maximal drei Jahre pro Kind, Fristen von 7 bzw. 13 Wochen und eine Aufteilung in bis zu drei Abschnitte. Arbeitgeber müssen Verlängerungen rechtzeitig bestätigen und korrekt in der Lohnbuchhaltung abbilden. Eltern profitieren von klaren Rechtsansprüchen, während Arbeitgeber Planungssicherheit haben.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.