Jubiläumszuwendung 2026: Höhe, steuerliche Behandlung und Vorlagen. Wie Arbeitgeber Dienstjubiläen würdigen und welche Pauschalen üblich sind.
Die Jubiläumszuwendung ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers zur Würdigung langjähriger Betriebszugehörigkeit – typischerweise bei 10, 25 oder 40 Dienstjahren. Sie ist freiwillig (sofern nicht tariflich geregelt), wird aber als Standard-Mitarbeiterbindungsmaßnahme erwartet. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.
Die Jubiläumszuwendung (auch Jubiläumsprämie oder Jubiläumsgeld) ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers an Mitarbeitende anlässlich eines runden Dienstjubiläums. Sie ist eine Form der Wertschätzung für lange Treue zum Unternehmen.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, es sei denn, sie ist im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag festgelegt. Aus einer regelmäßigen Praxis kann jedoch ein Anspruch durch betriebliche Übung entstehen.
Typisch: 10, 20, 25, 30, 40 und 50 Jahre Betriebszugehörigkeit. Selten: 5 Jahre. Manche Unternehmen zahlen auch zu 15, 35 Jahren.
Dienstjubiläum zählt die Zeit im Unternehmen, Berufsjubiläum die gesamte Berufstätigkeit (über Arbeitgeber hinweg). Üblich ist das Dienstjubiläum.
Viele Tarifverträge (z. B. TVöD, Metall) regeln Jubiläumszuwendungen verbindlich. Im TVöD z. B.: 25 Jahre = 350 EUR, 40 Jahre = 500 EUR.
Wird die Zahlung mehrfach (üblicherweise 3-mal) ohne Vorbehalt geleistet, entsteht ein Rechtsanspruch durch betriebliche Übung.
Übliche Höhen in Deutschland (Median):
Steuerliche Behandlung:
Wertvolle Sachgeschenke (Uhr, Reise, Schmuck) können als Präsent gegeben werden, sind aber ab 60 EUR ebenfalls voll lohnsteuerpflichtig. Pauschalversteuerung mit 30 % nach § 37b EStG möglich (Arbeitgeber trägt die Steuer).
Manche Tarifverträge regeln auch zusätzliche freie Tage zum Jubiläum (1–3 Tage). Diese sind steuerlich Arbeitslohn (entgangener Urlaub).
Wer am Jubiläumstag krank ist, hat dennoch Anspruch – mit dem Jubiläumstag entsteht der Anspruch, nicht mit der Anwesenheit.
Die generelle Einführung von Jubiläumszuwendungen ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (Lohngestaltung).
2026 gewinnt die Jubiläumszuwendung als Mitarbeiterbindungs-Instrument an Bedeutung: Bei knappem Personalmarkt wirkt sie als Symbol für Wertschätzung. Trends: Individuelle Geschenke statt Standard-Prämien, Reise-Gutscheine, Sabbaticals, soziale Anerkennung mit öffentlicher Ehrung. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG für Einmalzahlungen aus mehrjähriger Tätigkeit bleibt unverändert gültig. Ein neuer Vorschlag im Koalitionsvertrag: Eine Erhöhung der steuerfreien Sachgeschenk-Grenze auf 100 EUR – noch nicht verabschiedet.
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