Inflationsausgleichsprämie 2025: Gibt es sie noch?

April 2, 2026

Die Inflationsausgleichsprämie war eine der wichtigsten steuerfreien Sonderzahlungen der letzten Jahre. Doch viele Arbeitgeber fragen sich: Gibt es sie 2025 noch? Die klare Antwort: Nein – die Regelung ist Ende 2024 ausgelaufen. Der folgende Artikel zeigt, was aktuell gilt und welche steuerfreien Alternativen Unternehmen nutzen können.

Stand: März 2026

Inflationsausgleichsprämie 2025: Gibt es sie noch?

Nein. Die Inflationsausgleichsprämie existiert im Jahr 2025 nicht mehr.Die steuerfreie Auszahlung war nur bis zum 31. Dezember 2024 gesetzlich möglich.

Was gilt im Jahr 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt:

  • Die Inflationsausgleichsprämie ist ausgelaufen
  • Neue Zahlungen sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig
  • Arbeitgeber können die Prämie nicht verlängern oder rückwirkend anwenden

Das bedeutet:
Ein Bonus mit dem Hinweis „Inflationsausgleich“ bringt keine steuerlichen Vorteile mehr.

Steuerfreie Alternativen für Arbeitgeber

Auch ohne Inflationsausgleichsprämie gibt es weiterhin Möglichkeiten zur steueroptimierten Vergütung:

  • Sachbezüge (50 € monatlich)
  • Erholungsbeihilfe (pauschal versteuert)
  • Kindergartenzuschüsse (steuerfrei)
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Betriebliche Gesundheitsförderung (bis 600 € jährlich)
  • Internet- und Telefonzuschüsse

Diese Instrumente sind oft nachhaltiger als einmalige Prämien.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1:
Ein Unternehmen zahlt im März 2025 eine „Inflationsprämie“ von 1.000 €.
→ Ergebnis: Voll steuerpflichtig, kein Vorteil für Arbeitnehmer.

Beispiel 2:
Stattdessen gewährt der Arbeitgeber monatlich 50 € Sachbezug.
→ Ergebnis: Steuerfrei und langfristig attraktiver.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.