Published on:
26.9.2025

Homeoffice-Überwachung: Was Arbeitgeber dürfen – und wo die Grenzen liegen

Mit der Zunahme von Homeoffice stellt sich für viele Arbeitgeber die Frage: Darf ich meine Mitarbeiter im Homeoffice überwachen? Während der Wunsch nach Kontrolle nachvollziehbar ist, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland streng. Arbeitgeber müssen genau wissen, welche Möglichkeiten erlaubt sind, wo die Grenzen liegen und welche Konsequenzen Verstöße haben können.

Darf ich Mitarbeiter im Homeoffice überwachen?

Grundsätzlich haben Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, die Einhaltung von Arbeitszeiten und Leistungspflichten zu kontrollieren. Im Homeoffice gilt jedoch das gleiche Arbeitsrecht und Datenschutzrecht wie im Büro: Eine permanente Überwachung ist unzulässig. Nur Maßnahmen, die verhältnismäßig, transparent und datenschutzkonform sind, sind erlaubt.

Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber?

Erlaubt sind insbesondere:

Welche rechtlichen Einschränkungen gibt es?

Die Überwachung von Mitarbeitern im Homeoffice unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der DSGVO. Das bedeutet:

Konsequenzen bei Überschreitung der Grenzen

Arbeitgeber, die gegen Datenschutz- oder Arbeitsrecht verstoßen, riskieren:

Fazit

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter im Homeoffice nicht permanent überwachen, sondern nur verhältnismäßige, transparente und datenschutzkonforme Maßnahmen einsetzen. Die besten Lösungen liegen in klaren Regelungen, vertrauensbasierten Arbeitsmodellen und rechtssicheren Zeiterfassungssystemen. So lassen sich Arbeitszeiten und Leistungspflichten kontrollieren, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

Zurück zur Blog Startseite

Steffen Minier

Geschäftsführer von TAXMARO
Steffen Minier ist Geschäftsführer von TAXMARO, einem Softwareanbieter für Prozessoptimierung im Bereich Lohn- und Personalwesen. Er ist ausgebildeter Steuerberater und sammelte seine ersten beruflichen Erfahrungen bei KPMG in der Beratung und Prüfung mittelständischer Unternehmen. Die dort gewonnenen Einblicke in Finanzprozesse führten ihn zur Gründung seines ersten Unternehmens im Bereich der Online-Finanzbuchhaltung.