Homeoffice im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht: Was Arbeitgeber beachten müssen

September 26, 2025

Das Arbeiten im Homeoffice hat sich in den letzten Jahren fest etabliert. Für Arbeitgeber bringt es jedoch nicht nur organisatorische, sondern auch rechtliche Herausforderungen mit sich. Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Steuerrecht stellen klare Anforderungen an die Gestaltung von Homeoffice-Regelungen. Dieser Artikel zeigt, worauf Unternehmen achten müssen, um rechtssicher zu handeln.

Homeoffice im Arbeitsrecht

1. Arbeitsvertragliche Grundlage

  • Ein genereller Anspruch auf Homeoffice besteht in Deutschland nicht.
  • Homeoffice sollte daher durch Arbeitsvertrag, Zusatzvereinbarung oder Betriebsvereinbarung klar geregelt werden.
  • Wichtig sind Regelungen zu Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Datenschutz und Arbeitsmitteln.

2. Arbeitszeiterfassung und Arbeitsschutz

  • Arbeitgeber sind nach dem Arbeitszeitgesetz verpflichtet, die Arbeitszeiten auch im Homeoffice zu erfassen.
  • Arbeitsschutz gilt ebenso: Dazu gehört eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.
  • Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht, wenn es einen gibt.

Homeoffice im Sozialversicherungsrecht

1. Unfallversicherung

  • Beschäftigte im Homeoffice sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – allerdings nur, wenn der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht.
  • Private Tätigkeiten (z. B. Weg in die Küche) fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

2. Auslandstätigkeiten im Homeoffice

  • Wenn Arbeitnehmer aus dem Ausland im Homeoffice arbeiten, kann das Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht haben.
  • Grundsatz: Wer überwiegend im Wohnsitzstaat arbeitet, unterliegt dort der Sozialversicherung.
  • Arbeitgeber müssen hier die Regeln der EU-Verordnung (EG) 883/2004 und ggf. bilaterale Abkommen beachten.

Homeoffice im Steuerrecht

1. Steuerliche Behandlung für Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmer können die Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen: aktuell 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr.
  • Alternativ sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzbar, wenn dieses der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.

2. Steuerliche Behandlung für Arbeitgeber

  • Stellt der Arbeitgeber Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Bildschirm, Bürostuhl) zur Verfügung, sind diese steuerfrei, solange sie im Eigentum des Unternehmens bleiben.
  • Übernimmt der Arbeitgeber Kosten für Strom oder Internet, gelten diese als steuerpflichtiger Arbeitslohn, sofern keine Pauschalregelung oder Freigrenze greift.

Was Arbeitgeber beachten müssen

  • Klare Regelungen schaffen: durch Homeoffice-Vereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen.
  • Arbeitszeit und Arbeitsschutz auch im Homeoffice sicherstellen.
  • Unfallversicherung prüfen und Mitarbeiter informieren, was versichert ist.
  • Sozialversicherungspflicht im Ausland im Blick behalten, wenn Mitarbeiter grenzüberschreitend arbeiten.
  • Steuerliche Aspekte berücksichtigen – sowohl für die Mitarbeiter (Homeoffice-Pauschale) als auch für das Unternehmen (Arbeitsmittel, Zuschüsse).
  • Lohnbuchhaltung anpassen: Zuschüsse oder geldwerte Vorteile müssen korrekt in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.

Fazit

Homeoffice ist aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken – rechtlich bringt es für Arbeitgeber aber einige Pflichten mit sich. Nur wer Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht im Blick hat, kann rechtssichere und gleichzeitig attraktive Regelungen schaffen. Mit einer digitalen Lösung wie Taxmaro lassen sich Homeoffice-Vereinbarungen, Abwesenheiten und lohnrelevante Zuschüsse effizient verwalten und korrekt abrechnen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.