Praktika sind in vielen Unternehmen fester Bestandteil des Ausbildungs- oder Studienalltags. Doch häufig herrscht Unsicherheit darüber, ob Praktikanten Anspruch auf Urlaub haben. Die Antwort hängt davon ab, welche Art von Praktikum vorliegt – denn arbeitsrechtlich wird zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum unterschieden. In diesem Artikel erklären wir, was Arbeitgeber beachten müssen und wie der Urlaubsanspruch korrekt zu dokumentieren ist.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer – und damit auch für Praktikanten, sofern ein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611a BGB besteht. Entscheidend ist also, ob ein Praktikum als Beschäftigungsverhältnis gilt oder Teil einer Ausbildung ist.
👉 Pflichtpraktikum
Pflichtpraktika sind gesetzlich vorgeschrieben, etwa durch Schul-, Studien- oder Prüfungsordnungen.
👉 Freiwilliges Praktikum
Freiwillige Praktika hingegen begründen in der Regel ein Arbeitsverhältnis auf Zeit.
Beispiel: Ein freiwilliger Praktikant arbeitet 3 Monate an 5 Tagen pro Woche: 20 Urlaubstage × (3 / 12) = 5 Urlaubstage.
Sozialversicherungsrechtlich hängt die Einordnung des Praktikums vom Status ab:
Das während des Urlaubs gezahlte Urlaubsentgelt zählt dabei als normaler Arbeitslohn und ist dementsprechend steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Arbeitgeber sollten bereits im Praktikumsvertrag klar festlegen:
Bei freiwilligen Praktika gilt: Urlaub ist bezahlte Freistellung, und das Entgelt berechnet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG).
Endet das Praktikum, bevor Urlaub genommen werden kann, muss der restliche Urlaubsanspruch ausbezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Auch bei Praktikanten müssen Arbeitgeber die Urlaubsansprüche nachvollziehbar dokumentieren – besonders bei freiwilligen Praktika mit Vergütungspflicht. Wichtige Punkte:
Digitale Lösungen wie TAXMARO vereinfachen diese Prozesse erheblich: Die Plattform bietet eine integrierte Urlaubsverwaltung, die Urlaubsansprüche automatisch berechnet, Anträge digital erfasst und alle Daten direkt in die vorbereitende Lohnabrechnung überführt – vollständig rechtskonform und prüfungssicher.
Ob ein Praktikant Anspruch auf Urlaub hat, hängt von der rechtlichen Einordnung des Praktikums ab. Während Pflichtpraktikanten meist keinen gesetzlichen Anspruch haben, steht freiwilligen Praktikanten bezahlter Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz zu. Arbeitgeber sollten die Regelung klar im Vertrag festhalten, Urlaubszeiten dokumentieren und die Vergütung korrekt abrechnen. Mit TAXMARO gelingt das digital, transparent und rechtssicher – auch für zeitlich befristete Praktikumsverhältnisse.
