Rund um Schwangerschaft und Mutterschutz stellen sich für Arbeitgeber viele organisatorische Fragen – besonders zur Urlaubsregelung während des Mutterschutzes. Darf Urlaub während dieser Zeit genommen werden? Wird er gekürzt? Und was passiert mit Resturlaub? Dieser Artikel erklärt die arbeits- und sozialrechtlichen Grundlagen, zeigt, wie mit Urlaub im Mutterschutz zu verfahren ist und wie Arbeitgeber diesen korrekt dokumentieren.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt Arbeitnehmerinnen vor und nach der Entbindung – in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (§ 3 Abs. 1 und 2 MuSchG). Während dieser Zeit besteht Beschäftigungsverbot, aber das Arbeitsverhältnis bleibt rechtlich bestehen.
Das bedeutet: ➡️ Die Arbeitnehmerin erwirbt weiterhin ihren vollen Urlaubsanspruch, ➡️ und der Arbeitgeber darf diesen nicht kürzen oder streichen.
Nach § 17 Abs. 2 MuSchG gilt ausdrücklich:
„Urlaub, der einer Frau vor Beginn der Beschäftigungsverbote zustand und den sie wegen der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig nehmen konnte, darf nach dem Ende der Mutterschutzfristen im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr genommen werden.“
Während des Mutterschutzes besteht ein Beschäftigungsverbot, aber keine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses. Daher gilt:
Wird das Arbeitsverhältnis nach der Mutterschutzfrist beendet, muss der nicht genommene Urlaub abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Für Arbeitgeber ist es wichtig, den Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes rechtssicher zu dokumentieren, um fehlerhafte Berechnungen oder Doppelansprüche zu vermeiden. Empfehlenswert sind:
Digitale HR-Systeme wie TAXMARO erleichtern diesen Prozess: Die Plattform berücksichtigt Mutterschutzzeiträume automatisch, überträgt Resturlaubstage korrekt und synchronisiert alle Daten mit der vorbereitenden Lohnabrechnung – rechtssicher, transparent und effizient.
Arbeitgeber sollten keine Kürzung des Urlaubsanspruchs während des Mutterschutzes vornehmen. Am besten wird der Resturlaub im System gesondert markiert, damit er nach der Rückkehr oder nach einer eventuellen Elternzeit automatisch zur Verfügung steht. Eine klare Kommunikation mit der Mitarbeiterin und eine digitale Urlaubsverwaltung helfen, Fehler und Nachforderungen zu vermeiden.
Während des Mutterschutzes bleibt der volle Urlaubsanspruch bestehen – ohne Kürzung. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Urlaubstage korrekt übertragen, dokumentiert und später gewährt werden. Mit TAXMARO lassen sich Mutterschutzzeiträume, Resturlaube und Abwesenheiten digital verwalten – rechtskonform, effizient und automatisiert.
