Haben Mitarbeiter in der Langzeitkrankheit Anspruch auf Urlaub? – Rechte, Verfall & Dokumentation

December 2, 2025

Wenn Mitarbeiter über längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt sind, stellt sich für Arbeitgeber die Frage: Entsteht während der Krankheit weiterhin Urlaubsanspruch? Das Thema ist juristisch komplex, da Arbeits- und Europarecht ineinandergreifen. In diesem Artikel erklären wir, wann Urlaubsansprüche trotz Krankheit bestehen, wann sie verfallen dürfen und wie Arbeitgeber den Urlaub korrekt dokumentieren.

⚖️ Gesetzliche Grundlage: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und Europarecht

Nach § 1 und § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Doch was passiert, wenn jemand lange krank ist und nicht arbeiten kann?

Grundsätzlich gilt: ➡️ Der Urlaubsanspruch entsteht auch während einer Krankheit, ➡️ kann aber nicht genommen werden, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) mehrfach bestätigt: Auch bei Langzeiterkrankung bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch bestehen, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum.

🕒 Verfall von Urlaub bei Langzeitkrankheit

Arbeitnehmer verlieren ihren Urlaubsanspruch nicht automatisch, wenn sie krank sind. Der Urlaubsanspruch verfällt erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist (BAG, Urteil vom 7.8.2012 – 9 AZR 353/10).

Beispiel: Ein Mitarbeiter ist seit März 2023 krank und bis Ende 2025 arbeitsunfähig. → Der Urlaub aus 2023 verfällt am 31. März 2025, → der Urlaub aus 2024 am 31. März 2026.

Wird der Mitarbeiter innerhalb dieser Frist wieder gesund, darf er den Urlaub nachträglich nehmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, dies zu ermöglichen.

🧾 Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte

  • Während der Krankheit besteht keine Arbeitsleistungspflicht, aber das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.
  • Der Urlaubsanspruch wird fortlaufend aufgebaut, solange das Arbeitsverhältnis andauert.
  • Eine Kürzung oder Streichung wegen Krankheit ist nicht zulässig.
  • Endet das Arbeitsverhältnis, muss der Resturlaub abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG) werden – auch bei langjähriger Erkrankung.

Wichtig: Tarifverträge oder Arbeitsverträge dürfen den Urlaubsanspruch nicht kürzen, können aber Verfallfristen im gesetzlichen Rahmen festlegen.

🧮 Besonderheit: Urlaub bei Wiedereingliederung

Nimmt der Mitarbeiter nach längerer Krankheit eine stufenweise Wiedereingliederung auf (nach dem „Hamburger Modell“), bleibt das Arbeitsverhältnis weiter ruhend, bis die volle Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist. Erst danach kann Urlaub erneut genommen werden – ein Anspruch entsteht erst, wenn tatsächlich wieder gearbeitet wird.

🗂️ Dokumentation: Urlaub während Krankheit rechtssicher verwalten

Die korrekte Verwaltung von Urlaubsansprüchen bei Krankheit ist für Arbeitgeber besonders wichtig, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Empfohlene Vorgehensweise:

  1. Krankheitszeiträume erfassen – inklusive Beginn, Enddatum und Attest.
  1. Urlaubsansprüche fortlaufend dokumentieren – auch während der Krankheit.
  1. Resturlaube nach Rückkehr prüfen – und nachholen oder auszahlen.
  1. Verfallfristen kontrollieren – 15-Monats-Regel beachten.

Digitale Systeme wie TAXMARO erleichtern diese Prozesse erheblich: Urlaubsansprüche werden automatisch fortgeführt, Krankheitszeiträume erfasst und Resturlaube korrekt in die vorbereitende Lohnabrechnung integriert – rechtskonform, transparent und prüfungssicher.

💡 Praxistipp für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten den Urlaubsverfall aktiv dokumentieren und Mitarbeiter rechtzeitig informieren, wenn Urlaub droht zu verfallen. Das schafft Transparenz und beugt Streitigkeiten bei der Rückkehr oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor. Eine digitale Urlaubsverwaltung – wie bei TAXMARO – sorgt dafür, dass Urlaubsansprüche automatisch überwacht und rechtzeitig berücksichtigt werden.

✅ Fazit: Urlaubsanspruch bleibt trotz Krankheit bestehen – aber nicht unbegrenzt

Auch bei Langzeitkrankheit entsteht grundsätzlich ein Urlaubsanspruch nach dem BUrlG. Dieser bleibt bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres bestehen, bevor er verfällt. Arbeitgeber müssen Urlaubsansprüche sorgfältig berechnen, dokumentieren und in der Lohnabrechnung berücksichtigen. Mit TAXMARO lassen sich Urlaubs- und Krankheitszeiten digital verwalten – rechtskonform, effizient und fehlerfrei.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.