Viele Arbeitgeber glauben fälschlicherweise, dass Minijobber keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Doch arbeitsrechtlich sind Minijobber regulären Arbeitnehmern gleichgestellt – sie haben also Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der Unterschied liegt lediglich im Umfang des Urlaubs, der sich nach den vereinbarten Arbeitstagen richtet.
Nach § 1 und § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer – also auch Minijobber – Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr, bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer geringeren Wochenarbeitszeit wird der Anspruch anteilig berechnet.
Beispiel: Arbeitet ein Minijobber an 2 Tagen pro Woche, ergibt sich: 24 Tage × (2 Arbeitstage / 6 Werktage) = 8 Urlaubstage pro Jahr.
Der Urlaubsanspruch kann auch höher ausfallen, wenn Tarifverträge oder betriebliche Regelungen dies vorsehen.
Minijobber sind arbeitsrechtlich gleichgestellt, daher gelten auch für sie folgende Grundsätze:
Arbeitgeber müssen außerdem beachten, dass Urlaubstage bezahlt werden müssen. Das Urlaubsentgelt richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG).
Auch während des Urlaubs bleibt der Minijob sozialversicherungsfrei, solange die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro nicht überschritten wird. Das gezahlte Urlaubsentgelt zählt dabei zum regelmäßigen Arbeitsentgelt und muss in die Minijob-Grenze einbezogen werden. Überschreitet der Jahresdurchschnitt den Freibetrag, kann der Job versicherungspflichtig werden – Arbeitgeber sollten dies regelmäßig prüfen.
Gemäß Nachweisgesetz (NachwG) und Arbeitszeitgesetz (ArbZG) müssen Arbeitgeber die Urlaubsansprüche und -zeiten dokumentieren. Empfehlenswert ist eine digitale Lösung zur Urlaubsverwaltung, um folgende Punkte rechtssicher zu erfüllen:
TAXMARO unterstützt Arbeitgeber hier mit einer integrierten Abwesenheitsverwaltung, die Urlaubsansprüche automatisch berechnet, Anträge digital genehmigt und mit der vorbereitenden Lohnabrechnung synchronisiert.
Auch Minijobber haben vollen Anspruch auf bezahlten Urlaub – proportional zur vereinbarten Arbeitszeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen zu gewähren, korrekt zu vergüten und zu dokumentieren. Mit digitalen Tools wie TAXMARO lassen sich Urlaubsansprüche transparent verwalten, rechtssicher dokumentieren und direkt in die Lohnabrechnung überführen.
