Kurzfristige Beschäftigungen sind besonders in der Saisonarbeit, Gastronomie oder im Veranstaltungsbereich weit verbreitet. Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass für diese kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmer kein Urlaubsanspruch besteht – doch das ist arbeitsrechtlich nicht korrekt. Auch kurzfristig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, sofern ein Arbeitsverhältnis besteht.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder nur kurzfristig beschäftigt sind. Gemäß § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, und nach § 3 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung wird der Urlaub zeitanteilig berechnet, also in Relation zur Beschäftigungsdauer. Beispiel: Ein kurzfristig Beschäftigter arbeitet 6 Wochen lang an 5 Tagen pro Woche → 6/52 × 20 = 2,3 Urlaubstage.
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie nicht länger als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauert (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). In diesem Fall besteht keine Sozialversicherungspflicht. Lohnsteuer fällt jedoch nach den üblichen Regeln an, z. B. über Pauschalsteuer (§ 40a EStG).
Arbeitgeber haben zwei Möglichkeiten: Urlaub während der Beschäftigung gewähren (§ 11 BUrlG) oder am Ende auszahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Wichtig: Auch wenn der Arbeitnehmer nur wenige Wochen beschäftigt ist, muss der Urlaubsanspruch anteilig berechnet und dokumentiert werden.
Nach dem Nachweisgesetz (NachwG) und dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Urlaubsansprüche, Abgeltungen und Auszahlungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Digitale Lösungen wie TAXMARO vereinfachen diesen Prozess erheblich.
Kurzfristig Beschäftigte haben Anspruch auf zeitanteiligen, bezahlten Urlaub. Arbeitgeber müssen diesen Anspruch berechnen, gewähren oder auszahlen und ordnungsgemäß dokumentieren.
| Beschäftigungsdauer | Anteiliger Anspruch (5-Tage-Woche) | Berechnung |
|---|---|---|
| 2 Wochen | 0,8 Tage | 2/52 × 20 |
| 4 Wochen | 1,5 Tage | 4/52 × 20 |
| 6 Wochen | 2,3 Tage | 6/52 × 20 |
| 3 Monate (13 Wo) | 5 Tage | 13/52 × 20 |
