Haben Gesellschafter-Geschäftsführer Anspruch auf Urlaub? – Rechte, Pflichten und Dokumentation

December 2, 2025

Viele Geschäftsführer einer GmbH oder UG fragen sich: Besteht eigentlich ein Anspruch auf Urlaub? Die Antwort hängt entscheidend davon ab, ob der Geschäftsführer als Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne gilt – was insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern häufig nicht der Fall ist. Dennoch können auch sie vertraglich geregelte Urlaubsansprüche haben, die korrekt dokumentiert und abgerechnet werden müssen.

⚖️ Arbeitsrechtliche Grundlage: Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch ohne Arbeitnehmerstatus

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt nur für Personen, die Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist jedoch in vielen Fällen nicht weisungsgebunden, sondern organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig. Damit entfällt der klassische Arbeitnehmerstatus – und somit auch der gesetzliche Urlaubsanspruch nach dem BUrlG.

Ausnahme: Besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, z. B. wenn der Geschäftsführer nicht oder nur gering beteiligt ist (unter 50 % der Gesellschaftsanteile) und weisungsgebunden gegenüber der Gesellschafterversammlung agiert, kann er als Arbeitnehmer gelten. In diesem Fall besteht ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Urlaub, genauso wie bei regulären Angestellten (§ 1, 3 BUrlG).

📄 Vertragliche Regelung: Urlaub im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

In der Praxis wird der Urlaubsanspruch für Gesellschafter-Geschäftsführer meist vertraglich geregelt. Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag sollte klare Bestimmungen enthalten zu:

  • Dauer des Urlaubs (z. B. 28–30 Tage jährlich)
  • Genehmigungsprozess (z. B. durch Gesellschafterversammlung)
  • Übertragung und Abgeltung nicht genommener Urlaubstage
  • Urlaubsentgelt bei Fortzahlung der Bezüge

Fehlt eine explizite Regelung, besteht kein automatischer Anspruch auf Urlaub. In solchen Fällen kann der Geschäftsführer seine Abwesenheiten frei im Rahmen seiner Aufgabenverantwortung planen, ist aber nicht gesetzlich geschützt.

🧾 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten besondere sozialversicherungsrechtliche Regeln:

  • Mehrheitsgesellschafter (über 50 %) gelten als selbstständig und sind nicht sozialversicherungspflichtig.
  • Fremdgeschäftsführer oder Minderheitsgesellschafter können sozialversicherungspflichtig sein, wenn sie weisungsgebunden tätig sind.

Das während des Urlaubs gezahlte Entgelt – sofern vereinbart – ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, wenn der Geschäftsführer pflichtversichert ist. Bei selbstständigen Geschäftsführern erfolgt die Vergütung im Rahmen der laufenden Bezüge, ohne gesonderte Urlaubsabrechnung.

💡 Praktisches Vorgehen: Urlaub gewähren und dokumentieren

Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, sollten Urlaubszeiten von Geschäftsführern dokumentiert werden – insbesondere:

  • zur internen Organisation (z. B. Vertretungsregelungen)
  • für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • als Nachweis bei Prüfungen (z. B. durch Finanzamt oder Sozialversicherung)

Arbeitgeber bzw. die Gesellschaft können hierzu eine Urlaubsübersicht oder digitale Abwesenheitsverwaltung nutzen. Mit TAXMARO lassen sich Urlaubstage, Vertretungen und Abwesenheiten zentral erfassen, genehmigen und automatisch in die vorbereitende Lohnabrechnung überführen – ideal auch für Geschäftsführer und leitende Angestellte.

✅ Fazit: Urlaub für Gesellschafter-Geschäftsführer ist möglich – aber nicht automatisch

Gesellschafter-Geschäftsführer haben nicht automatisch Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, da sie meist keine Arbeitnehmer sind. Ein Urlaubsanspruch entsteht nur, wenn dieser vertraglich vereinbart oder der Geschäftsführer weisungsgebunden beschäftigt ist. Arbeitgeber bzw. Gesellschafter sollten die Regelung klar im Vertrag festhalten und Urlaubszeiten dokumentieren, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Mit TAXMARO gelingt das digital, effizient und prüfungssicher – egal ob für Mitarbeiter oder Geschäftsführer.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.